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Falsche Behauptungen: So unseriös machen einige Kinderrechtsorganisationen für die Chatkontrolle mobil

In einer Anhörung des Deutschen Bundestages fiel die Chatkontrolle vor wenigen Wochen bei allen Sachverständigen durch. Das passte einigen Kinderschutzorganisationen gar nicht. Sie schoben eine eigene Stellungnahme hinterher. Allerdings ist diese mit falschen und unbelegten Behauptungen gespickt. Eine Analyse.

Ein Schaf steht vor einer Tafel auf der 2+2=5 steht.
Die Stellungnahme einiger Kinderrechtsorganisationen enthält Falschbehauptungen. (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Michael Matlon

Mehrere Kinderschutzverbände haben nach einer Sachverständigenanhörung zum Thema Chatkontrolle im Digitalausschuss des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme veröffentlicht. Unter ihnen sind die schon in der Zensursula-Debatte für Websperren werbenden Organisationen „Innocence in Danger“ und das „Deutsche Kinderhilfswerk“.

Nach Ansicht der Verbände habe „es seitens der Fraktionen offenbar kaum Interesse an einer ausgewogenen Betrachtung des Regulierungsvorhabens“ gegeben. Sogar die Fragen des Ausschusses selbst erachten die Organisationen als „suggestiv“ und „voreingenommen“. Bei der Anhörung war die geplante Chatkontrolle bei allen eingeladenen Sachverständigen durchgerasselt – auch bei einem Kinderrechtsvertreter und einem Online-Strafermittler.

Wer so hart gegen den Bundestag und dessen Sachverständige kantet, sollte allerdings sicher sein, dass die eigenen Behauptungen in der nachgereichten Stellungnahme (PDF) fehlerfrei, seriös und belegbar sind. Das ist nämlich in Teilen nicht der Fall. Wir haben das Dokument analysiert – und eine Reihe von falschen Behauptungen sowie von irreführenden oder unbelegten Aussagen gefunden.

Anlasslos bleibt anlasslos

So heißt es in der Stellungnahme:

Die Ausleitung von entsprechendem Material oder Informationen erfolgt insofern immer in Kenntnis der Nutzenden, von einer verdeckten und/oder anlasslosen Kontrolle kann daher keine Rede sein.

Diese Aussage ist falsch und irreführend. Sie vermischt die Informierung von Überwachten und die Frage, ob die Überwachung verdachtsunabhängig, also anlasslos geschieht. Sollte die Chatkontrolle eingeführt werden, wissen die Nutzer:innen bei Nutzung eines Dienstes nur, dass Inhalte ausgeleitet werden könnten. Sind sie aber im Einzelfall betroffen, werden sie nicht darüber informiert. Gleichzeitig handelt es sich dabei um eine anlasslose Kontrolle, da die Inhalte aller Nutzer:innen gleichermaßen und ohne Anfangsverdacht kontrolliert werden. Ebendas versteht man klassischerweise unter anlassloser Überwachung.

Die Stellungnahme versucht hier, die Wörter zu verdrehen, indem sie „anlasslos“ auf den jeweiligen Kommunikationsdienst und dessen Risikobewertung münzt, nicht aber auf die ohne jeden Anfangsverdacht überwachten Nutzer:innen. Außerdem will die Stellungnahme an dieser Stelle suggerieren, dass nur bestimmte gefährliche Dienste überwacht werden würden. Tatsächlich aber werden beliebte Messenger wie WhatsApp sowie Cloud-Speicher von Google überwacht – und damit Millionen von Nutzer:innen.

Technisch unterschiedliche Verfahren

Zur Erkennung des sogenannten Groomings, also der Anbahnung sexualisierter Kontakte von Erwachsenen zu Minderjährigen, behaupten die Organisationen:

Gleichwohl existieren Verfahren, welche unter Wahrung von Verschlüsselungsmechanismen in der Lage sind, anhand von Metadaten und/oder Mustern mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erkennen, ob es sich bspw. um SPAM-Nachrichten oder Malware handelt. Diese Technologien kommen grundsätzlich auch zur Erkennung von Grooming-Absichten in Betracht.

Diese Aussage ist irreführend. Die Erkennung von Spam und Malware erfolgt mit anderen technologischen Voraussetzungen. So wird Spam gefiltert, indem nach bestimmten Adressen, IP-Adressen und Schlagwörtern gesucht wird. Dabei kommen verschiedene Scan-Werkzeuge und Blocklisten zum Einsatz, die meist offen einsehbar sind.

Deren Einsatz stimmen Nutzer:innen in der Regel bewusst und freiwillig zu. Und sie können die Filtersysteme auch wieder deaktivieren. Selbst bei der Spam-Erkennung gibt es nach Jahrzehnten der Weiterentwicklung noch immer zahlreiche Fehler. Normale Mails bleiben immer wieder fälschlicherweise im Spamfilter hängen, derweil Spam-Mails ihn unerkannt passieren. Diese Verfahren sind somit nicht geeignet, um Grooming zu erkennen – erst recht nicht in verschlüsselten Kommunikationen. Zwar wird an Verfahren gearbeitet, die mit Hilfe von Metadaten und Mustern Grooming erkennen sollen, diese gelten aber noch als unausgereift.

Expertenmeinungen ignorieren

Die Stellungnahme zeichnet sich auch durch ein unzureichendes Verständnis von Rechtsbegriffen aus, etwa wenn es heißt:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen nach Rechtsgüterabwägung vertretbar und praktikabel, um das formulierte Ziel zu erreichen.

Es handelt sich hier um die falschen Begrifflichkeiten. In der Rechtsgüterabwägung geht es nicht um „Vertretbarkeit“ und „Praktikabilität“, sondern darum, ob eine Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen ist.

Auf die Frage, ob die Chatkontrolle Grundrechte beeinträchtige, antworten die Organisationen:

Dabei berücksichtigt die Europäische Kommission den umfassenden Stellenwert der Grundrechte der Nutzenden von Online-Angeboten und wägt diese mit den Schutz- und Teilhaberechten von Kindern und Jugendlichen an und in digitaler Umgebung ab.

Diese Aussage ist irreführend, weil sie Gegenpositionen ignoriert. Die Stellungnahme wischt hier die umfassende und breite Kritik an der mangelnden Grundrechtskonformität der Chatkontrolle vom Tisch. Eine solche Kritik äußern unter anderem der Europäische Datenschutzbeauftragte, der Bundesdatenschutzbeauftragte, der UN-Menschenrechtskommissar, der Deutsche Anwaltsverein, zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages und die Sachverständigen im Bundestag. Entgegen all dieser Einschätzungen zeigen sich die Verbände schlichtweg unbeirrbar, wenn sie behaupten, die Chatkontrolle sei mit Grundrechten kompatibel.

Einfach mal behaupten

Auf die Frage, ob die Verordnung als Blaupause für autoritäre Regime dienen könnte, antworten die Kinderschutzorganisationen:

Wir erachten das Risiko, dass wirksame Systeme zur Aufdeckung von inkriminiertem Material unter außereuropäischen Jurisdiktionen zu anderen, potenziell nicht-demokratischen Zwecken zum Einsatz kommen, als gering.

Eine Behauptung, die ohne Beleg auskommt. Mit der Chatkontrolle würde in einem großen Wirtschaftsraum eine verpflichtende Technologie eingeführt, die beliebige Inhalte aus Kommunikationsströmen erkennen kann. Es ist heute noch nicht abzusehen, wie sich die Etablierung einer solchen Überwachungsstruktur weltweit auswirken würde. Der Theorie des Function Creep zufolge – „Wo ein Trog, da kommen die Schweine“ –, würden die technischen Möglichkeiten quasi unweigerlich die Forderung nach einer Ausweitung nach sich ziehen, auch in westlichen Demokratien. Beispiele dafür sind die Uploadfilter, die zunächst für CSAM eingeführt wurden, heute aber für das Urheberrecht eingesetzt werden. Oder aber die Steuer-ID, deren Einsatz einst auf Steuerangelegenheiten begrenzt war, rasch aber auch für die Zusammenführung staatlicher Registern genutzt werden sollte.

Zur Untermauerung ihrer Aussage verweisen die Verbände in ihrer Stellungnahme auf das NetzDG:

Wir verweisen dazu auch auf die in Folge des Inkrafttretens des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in Deutschland entsprechend geäußerten Befürchtungen, die sich jedoch nicht bewahrheitet haben; das Gesetz wurde bisher nicht in anderen Ländern nachgeahmt oder zu undemokratischen Zwecken instrumentalisiert.

Diese Aussage ist falsch. Mit Hinweisen auf das NetzDG hat die autoritäre Türkei unter Recep Tayyip Erdoğan ein Gesetz gegen Hassrede verabschiedet, das sich tatsächlich aber gegen die freie Meinungsäußerung richtet. In Russland wurde laut Reporter ohne Grenzen das NetzDG für einen Gesetzentwurf mehr oder weniger kopiert. Und in Singapur wurde mit Hinweis auf das deutsche NetzDG ein Fake-News-Gesetz eingeführt, das sich gegen Meinungsfreiheit und die Opposition richtet. Es ist also mitnichten so, dass das Gesetz in anderen Ländern kopiert und dabei auch für undemokratische Zwecke instrumentalisiert wurde.

Umfrageergebnisse frisiert interpretieren

In ihrer Stellungnahme suggerieren die Verbände eine Zustimmung für die Chatkontrolle in der Bevölkerung:

Unterstützung findet sie bei einer Mehrheit der Bevölkerung. So sprachen sich in einer Befragung von 9.410 Erwachsenen in acht europäischen Ländern etwas mehr als drei Viertel (76 Prozent) für die automatische Erkennung, Meldung und Entfernung von Material aus, welches sexualisierte Gewalt an Kindern darstellt.

Diese Zahl ist irreführend. In der zitierten Umfrage aus dem Jahr 2021 (PDF) lässt sich die Angabe von 76 Prozent Zustimmung nicht ohne weiteres ableiten. So will die Umfrage unter anderem von den Befragten wissen, ob ihnen die automatische Erkennung von CSAM-Material wichtiger sei oder die eigene Privatsphäre. 36 Prozent der Befragten antworten, dass ihnen die Erkennung wichtiger sei; 40 Prozent geben an, dass ihnen die automatische Erkennung und die Privatsphäre gleich wichtig seien. Daraus konstruiert die Stellungnahme eine Zustimmung von 76 Prozent zur automatischen Erkennung.

Abgesehen davon können Meinungsumfragen je nach Fragestellung sehr unterschiedlich ausfallen. So kam eine andere repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2021 zu dem Ergebnis, dass 72 Prozent aller EU-Bürger eine verdachtslose Kontrolle von Chatnachrichten ablehnen; und laut einer weiteren aktuellen repräsentativen Umfrage lehnen zwei Drittel der Jugendlichen diese ab.

Es geht auch anders

Dass Teile der Kinderrechtsverbände mit falschen Argumentationen und irreführenden Aussagen für die Chatkontrolle mobil machen, ist nicht neu. Während sich Organisationen wie der Deutsche Kinderschutzbund oder das Internationale Netzwerk für Kinderrechte für eine sachliche Debatte einsetzen, bleiben andere Verbände in ihrer Blase gefangen. Das spiegelt sich auch bei Veranstaltungen wieder, bei denen bar jeder grundrechtlichen Bewertung Stimmung gemacht wird: für anlasslose Überwachung und technische Lösungen als Allheilmittel.


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