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Vorratsdatenspeicherung: Nein zum milliardenfachen Datenhorten

Die Verbindungs- und Standortdaten der Kommunikation dürfen nicht anlasslos weggespeichert werden – ein Sieg für die Grundrechte. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung sollte aber auch Anlass sein, über die inhärenten Gefahren von massenhaften Datenhalden nachzudenken. Ein Kommentar.

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Durchdigitalisiert. (Symbolbild) Vereinfachte Pixabay Lizenz Gerd Altmann

Die Idee war von jeher monströs: das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung wegzuspeichern, um in Kriminalfällen mit diesen Daten ermitteln zu können. Das höchste Gericht Europas hat die Rechtswidrigkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nun erneut festgestellt. Das Urteil ist ein klarer Sieg für die Grundrechte. Aber dass es so viele Jahre, mehrere höchstrichterliche Urteile, massive Proteste und einen wirklich langen juristischen Atem gebraucht hat, um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst zu begraben, ist fatal. Denn es ist ein Zeichen dafür, dass ein Teil der politischen Parteien den Kompass in Fragen massenhafter Überwachung verloren hat. Es sind die drei ehemaligen Volksparteien CDU, CSU und SPD, die über Jahre hinweg die anlasslose Vorratsdatenspeicherung protegiert haben.

Wider besseren Wissens hatten sie 2015 eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Es war nur ein Jahr, nachdem der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur anlasslosen Datenspeicherung gekippt hatte. Dass eine solche Speicherung rechtlich nicht mit den Werten der EU vereinbar ist, war schon damals klar. Die Große Koalition hat sich aber entschieden, das zu ignorieren.

Der Justizminister muss Wort halten

Rechtlich ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung schon länger begraben. Nun muss die massenhafte Speicherung der Telekommunikationsdaten auch politisch beerdigt werden. Nach Ende der Merkel-Ära ist die Chance dafür nun gegeben. Der liberale Bundesjustizminister Marco Buschmann kündigte unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Urteils bereits an, die Vorratsdatenspeicherung „endgültig“ aus dem Gesetz zu streichen. Dieses Wort muss er halten.

Doch das Urteil sollte Anlass sein, auch andernorts das milliardenfache Horten von Daten zu hinterfragen. Denn dass sich aus Vorratsdaten aussagekräftige Profile errechnen lassen, ist unumstritten. Das ist aber längst nicht auf Telekommunikationsdaten beschränkt: Detaillierte Bewegungs- oder Sozialprofile lassen sich aus anderen massenhaften Informationshäppchen gewinnen. Beispiele dafür liegen auf der Hand: etwa die kürzlich als rechtswidrig gebrandmarkte Vorratsdatenspeicherung der Passagierdaten oder die zwangsweisen massenhaften Biometrie-Sammlungen. Auch aus ihnen und weiteren Datensammlungen können aussagekräftige Profile und Zusatzinformationen über Personen hervorgehen.

Und nicht zuletzt muss erneut darauf hingewiesen werden: Abgespeicherte Massendaten sind immer auch ein inhärentes Sicherheitsproblem. Denn wir leben nicht nur in einer Zeit, in der einigen Politikern offenbar der Sinn dafür fehlt, dass wegen der allseitigen Digitalisierung die anfallenden Daten nicht etwa zu ihrer freien Verfügung stehen, sondern auch in einer Zeit einer strukturellen IT-Sicherheitskrise. Jeden einzelnen Tag können wir nachlesen, wo wieder diese und jene Sicherheitslücken entdeckt wurden oder wo massenhaft Daten abflossen. Es ist so häufig geworden, dass selbst bei Millionen Betroffenen kaum mehr ein Hahn danach kräht. So sind solche Datenhalden wie bei der Vorratsdatenspeicherung eben auch ein Sicherheitsrisiko. Schon deswegen sollte man sich von der Idee des massenhaften Wegspeichern ohne Anlass tunlichst verabschieden.


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