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Zero Rating: Kein Spielraum für Verletzungen der Netzneutralität

Verbraucherschützer:innen und eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen appellieren an EU-Regulierer, auf die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu reagieren und sogenannte Zero-Rating-Angebote wie StreamOn der Telekom und Vodafone Pass ein für alle Mal zu verbieten.

„Der EuGH hat den Stillstand der Telekomregulierungsbehörden aufgebrochen“, sagt der Netzneutralitätsexperte Thomas Lohninger von der Digital-NGO epicenter.works. Die Urteile hätten bestätigt, „was die netzpolitische Zivilgesellschaft schon seit 2016 gefordert hat, ein Verbot von Zero Rating“, so Lohninger.

In drei Vorabentscheidungen hatte der EuGH im September die Angebote für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Solche kostenpflichtigen Produkte rechnen den Zugriff auf einen bestimmten Online-Dienst, etwa Facebook oder Youtube, nicht auf das monatliche Datenvolumen an. Da hierbei der Datentransfer „auf Grundlage kommerzieller Erwägungen“ jedoch unterschiedlich behandelt werde, verstoße dies grundsätzlich gegen die EU-Verordnung zur Netzneutralität, urteilte der EuGH.

Das seit 2016 geltende EU-Gesetz verpflichtet Netzanbieter dazu, sämtlichen Datenverkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln. Europäische Telekommunikationsaufseher hatten Zero-Rating-Angebote unter Auflagen aber dennoch erlaubt, solange sie aus ihrer Sicht die Rechte und die Wahlfreiheit von Nutzer:innen nicht beschränken würden.

Zero Rating nur vordergründig ein Vorteil

„Zero-Rating-Angebote können vordergründig für Verbraucher:innen eine attraktive Möglichkeit darstellen, ihre Vertragsleistungen zu optimieren“, sagt die Telekommunikationsexpertin Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Langfristig bestehe jedoch die Gefahr, dass durch solche Zero-Rating-Angebote die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen eingeschränkt wird und zudem das Preis-Leistungs-Verhältnis stagniert.

Produkte wie StreamOn seien für Verbraucher:innen besonders interessant, wenn das monatliche Datenvolumen limitiert ist und für zeitgemäße Anwendungen wie Musik- oder Video-Streaming nicht ausreicht, argumentiert die Verbraucherzentrale in ihrer Stellungnahme an die EU-Agentur GEREK (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation). Wünschenswert wäre jedoch ein stetig ansteigendes Inklusivvolumen, mit dem Verbraucher:innen frei entschieden könnten, welche Dienste sie nutzen möchten.

Das Gremium führt derzeit eine Konsultation von Marktteilnehmern durch, weil das EuGH-Urteil es zu einer Änderung seiner Leitlinien zur Netzneutralität zwingt. Diese Leitlinien sollen Mitte des kommenden Jahres fertig gestellt sein und nationalen Behörden wie der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Richtschnur dienen, welche Produkte sie genehmigen oder verbieten. Die BNetzA hatte schon zuvor durchblicken lassen, dass die Angebote auf dem deutschen Markt „in ihrer jetzigen Form nicht aufrechterhalten werden können“.

Große Unternehmen profitieren von Zero Rating

Der Netzaktivist Lohninger sieht nun eine echte Chance, dass Europa „jetzt endlich mit Indien und Kanada aufschließt und Zero Rating bald verboten“ wird. Das könnte nicht nur zu mehr Datenvolumen für Kund:innen führen, sondern auch zu mehr Wahlfreiheit im Internet. „Zero Rating hilft immer nur den großen, etablierten Diensteanbietern“, sagt Lohninger.

Am meisten profitiere Facebook von Zero Rating in Europa, zwei seiner Dienste sind unter den Top 3 der bevorzugten Dienste, sagt Lohninger mit Verweis auf eine Untersuchung von epicenter.works. Unter den Top 20 bei Zero-Rating-Diensten stammten nur drei aus Europa. Zudem halte Zero Rating „die Datenvolumen in Mobilfunktarifen künstlich niedrig und damit könnte endlich bald Schluss sein“, so Lohninger.

Die NGO aus Wien war an der Stellungnahme von EDRi (European Digital Rights) beteiligt, einer in Brüssel sitzenden Digital-NGO. Unterstützt wird die Einreichung unter anderem vom Chaos Computer Club, der Gesellschaft für Freiheitsrechte und dem Verein Digitale Gesellschaft. Wie der VZBV sehen die Organisationen kaum Spielraum für GEREK, solche Produkte weiterhin zuzulassen.

Es sei besonders bemerkenswert, heißt es in der Stellungnahme, dass der EuGH seine Begründungen in den drei Urteilen wortgleich formuliert habe. In den von der BNetzA und dem VZBV angestrengten Fällen ging es um Tarifdetails rund um Roaming, Tethering und eine Drosselung von Videoangeboten. Die Details hatten für den Gerichtshof jedoch keine Rolle gespielt, die Urteile fielen für viele überraschend grundsätzlich aus. Es sei deshalb „offensichtlich“, dass alle Zero-Rating-Produkte gegen den Artikel 3 des EU-Gesetzes verstoßen.

Die Industrie sieht das freilich anders. Solange es keine finanziellen Hürden für Inhalteanbieter gebe, an Zero-Rating-Angeboten von Netzbetreibern teilzunehmen, könnte dies mit EU-Recht vereinbar sein, schreibt etwa der deutsche Verband der Internetwirtschaft eco in seiner Stellungnahme. Das entspricht allerdings dem Status Quo, den der EuGH für illegal erklärt hatte. Womöglich ist es aber auch schon ein Fortschritt, wenn die Verordnung für ein offenes Internet einfach konsequent angewendet wird. „Für die Unternehmen in diesem Bereich des Marktes ist es wichtig, die dringend erforderliche Planung- und Rechtssicherheit zu schaffen“, sagt Klaus Landefeld, stellvertretender eco-Vorstandsvorsitzender.

Update, 12:25: Die Stellungnahme von eco traf nach Redaktionsschluss ein und wurde nachträglich hinzugefügt.


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