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Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz wieder auf dem Prüfstand

Morgen findet die mündliche Anhörung zur Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsbefugnisse im BKA-Gesetz vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht statt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte rügt die ausufernde Speicherung von personenbezogenen Daten und die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen, die selbst nicht unter Verdacht stehen.

Justitia (Symbolbild) CC-BY-SA 2.0 Michael Coghlan

Am morgigen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Anhörung anberaumt, um die Verfassungsmäßigkeit von zentralen Vorschriften im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) zu diskutieren. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte 2019 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Eine der Beschwerdeführerinnen ist die heutige Co-Bundesvorsitzende von den in der Ampel mitregierenden Grünen.

In ihrer Beschwerde rügt die GFF Regelungen des BKAG, die sie als massiven Eingriff in grundlegende Freiheitsrechte sieht: Die Befugnisse erlauben dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende Überwachungsmöglichkeiten. Die Voraussetzungen dafür seien jedoch zu unbestimmt und zu weit gefasst. Das BKAG erfülle damit auch nicht den Grundsatz der Bestimmtheit und Normenklarheit.

Grundrechtliche Mängel blieben bestehen

Die Neuregelung des BKAG vom 1. Juni 2017 geht auf langjährige Debatten zurück, inwieweit Beamte des BKA Befugnisse zur Überwachung erhalten sollen und damit in die Grundrechte eingreifen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2016 wesentliche Teile des damaligen BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Trotz Anpassungen der Vorschriften blieben aus Sicht der GFF grundrechtliche Mängel bestehen, die nun Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind. Noch immer seien Personen, die lediglich Kontakt zu einer verdächtigen Person hatten, Ziel von heimlichen Überwachungsmaßnahmen. Dies betreffe unter anderem auch zwei Beschwerdeführerinnen der Verfassungsbeschwerde. Laut GFF sind sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Anwältinnen als Kontaktpersonen von Verdächtigen betroffen.

Die GFF bemängelt außerdem, dass klar formulierte Grenzen für die Erhebung, Speicherung und Auswertung von Daten fehlten. Das betrifft das Sammeln und Speichern von sensiblen personenbezogenen Daten im Informationssystem des BKA und im wachsenden polizeilichen Informationsverbund. Die GFF rügt, dass Menschen ohne hinreichenden Anlass teilweise über Jahrzehnte in der Verbunddatenbank INPOL blieben. Diese enorm lange Datenbevorratung und die Nutzung der personenbezogenen Daten sollten jedoch künftig allgemein gültigen Maßstäben entsprechen.

Die eingriffsintensiven Überwachungsmaßnahmen mit Einsatz von Staatstrojanern werden kein Bestandteil der morgigen Anhörung sein, obwohl sie im BKAG enthalten sind und erhebliche Kritik auf sich zogen. Wegen der Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg wurde die Rüge zum Staatstrojaner von der GFF zurückgezogen. Die Staatstrojanerproblematik soll aber beim Verfahren gegen das G10-Gesetz für Geheimdienste wieder aufgegriffen werden, teilt die GFF mit.


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