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Schutz von Medienschaffenden: Bundesverfassungsgericht soll BND-Gesetz erneut prüfen

Erst 2021 wurde das BND-Gesetz nach einem Urteil des Verfassungsgerichts überarbeitet. Nun ziehen Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte wieder vor Gericht. Noch immer seien Medienschaffende vor der Überwachung des Geheimdienstes unzureichend geschützt.

Ein Reporter vor einer Fernsehkamera
In der Verfassungsbeschwerde geht es auch um den Schutz von Medienschaffenden. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Korie Cull

Im Mai 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Teile des BND-Gesetzes reformiert werden müssen. Das Gesetz hatte nicht ausreichend beachtet, dass der BND ist auch im Ausland an Grundrechte wie das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit gebunden ist. Doch auch mit der Reform des Gesetzes mit Jahr 2021 sind Reporter ohne Grenzen (ROG) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nicht zufrieden. Jetzt ziehen sie erneut vor das Bundesverfassungsgericht.

Das reformierte BND-Gesetz werde den Anforderungen des Karlsruher Gerichts nicht gerecht und enthalte neue verfassungswidrige Regelungen, schreibt Reporter ohne Grenzen in einer Pressemitteilung. „Wir kämpfen noch immer um ein Minimum an Schutz für Journalistinnen und Journalisten vor unrechtmäßigen Abhöraktionen – auch bei deutschen Behörden wie dem BND“, so Helene Hahn, Referentin für Internetfreiheit bei ROG.

20 Beschwerdeführende aus dem In- und Ausland

Insgesamt gibt es zu dem neuen Anlauf gegen das BND-Gesetz 20 Beschwerdeführende, die sich aus Journalist:innen und Menschenrechtsaktivist:innen aus verschiedenen Ländern zusammensetzen. Sie arbeiten laut ROG zu Themen, die ins Auftragsprofil des BND fallen und machen sie damit für den Geheimdienst zu potenziell interessanten Zielen.

Die neue Verfassungsbeschwerde greift mehrere Punkte des BND-Gesetzes an. „Unter dem Deckmantel der strategischen Informationsgewinnung im Ausland darf der BND jetzt zum Beispiel tiefgreifende, auf Einzelpersonen zugeschnittene Überwachungsmittel wie den Staatstrojaner einsetzen, ohne nennenswerte Einschränkungen“, so Bijan Moini, der das Verfahren bei der GFF koordiniert.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der BND sogenannte Maschine-zu-Maschine-Kommunikation auch von Menschen im Inland ausspähen darf. Das erlaube „die Auswertung der Metadaten etwa von Gesundheitsapps, Online-Banking oder Navigationsdiensten“.

Kritik wurde ignoriert

Diese und weitere Kritik kamen bereits während des Gesetzgebungsprozesses auf. ROG forderte schon damals einen besseren Schutz von Medienschaffenden, jedoch ohne Erfolg. Der Fall zeige daher auch, dass Kritik von Sachverständigen während eines Gesetzgebungsprozesses ernster genommen werden müsse. „Das BND-Gesetz ist ein besonders frappierendes Beispiel dafür, dass umfangreiche fundierte Kritik am Gesetzentwurf praktisch vollständig ignoriert wurde“, schreibt die GFF.

Reporter ohne Grenzen geht auf mehreren Ebenen gegen die Überwachungsbefugnisse des BND vor. So hatte die Organisation zuvor auch gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den Auslandsgeheimdienst geklagt. Diese Klage wies das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch jedoch zurück, da die Organisation ihre Betroffenheit nicht nachweisen könne. ROG hat angekündigt, gegen diese Entscheidung eine weitere Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.


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