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Justizstatistik 2020: Polizei setzt Staatstrojaner alle zwei Wochen ein

Die Polizei in Deutschland durfte 2020 über 120 Geräte mit Staatstrojanern hacken und abhören, 23 Mal war sie damit erfolgreich. Das geht aus der offiziellen Justizstatistik hervor. Anlass sind auch weiterhin vor allem Drogendelikte.

Cannabis-Pflanzen in Polizei-Auto
Polizei ermittelt wegen Drogen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Polizei Herrsching

Im Jahr 2020 durften Polizei und Ermittlungsbehörden in Deutschland insgesamt 121 Mal IT-Geräte mit Staatstrojanern hacken und haben es 23 Mal getan, wie das Bundesjustizamt heute mitteilt. Das ist ein Anstieg von 15 Einsätzen gegenüber dem Jahr 2019. Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung, die wir regelmäßig aufbereiten.

Laut den offiziellen Angaben gab es 98 Anordnungen, den kleinen Staatstrojaner „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ einzusetzen, um laufende Kommunikation abzuhören. Davon „wurden 15 Überwachungen tatsächlich durchgeführt“. Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat neun Mal gehackt, die Polizei Brandenburg viermal, der Generalbundesanwalt dreimal, Hessen und Niedersachsen je einmal.

Anlass für den Einsatz von Staatstrojanern waren erneut vor allem Drogen, so das Justizamt in der Pressemitteilung: „Wie in den vergangenen Jahren war es vor allem der Tatverdacht bezüglich Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, der den Anlass für die Überwachungsmaßnahmen lieferte.“

Der große Staatstrojaner „Online-Durchsuchung“ wurde 23 Mal angeordnet, um alle Daten auf dem gehackten Gerät auszuleiten. Achtmal wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Die Polizei Sachsen hat dreimal gehackt, jeweils wegen Betäubungsmittelgesetz. Die Polizei Nordrhein-Westfalen wollte vor allem wegen räuberischer Erpressung hacken und hat es dreimal getan. Bayern und Berlin haben je einmal gehackt, ebenfalls wegen Betäubungsmittelgesetz.

Drogen statt Terror und Mord

Politisch werden Staatstrojaner meist mit Terrorismus oder Mord und Totschlag begründet. In der Praxis wurde Online-Durchsuchung kein einziges Mal wegen diesen schweren Straftaten eingesetzt.

Die Polizeibehörden besitzen mehrere Staatstrojaner, die sie einsetzen können. Das BKA hat selbst einen Trojaner „Remote Communication Interception Software“ (RCIS) programmiert. Seit 2013 hat das BKA den Trojaner FinSpy von FinFisher. Seit einem Jahr ist bekannt, dass das BKA auch Pegasus von NSO gekauft hat. Welche weiteren Trojaner-Produkte Polizei und Geheimdienste besitzen, will auch die Ampel-Regierung nicht öffentlich zugeben.

Doch nicht nur Polizei und Geheimdienste dürfen hacken. In Baden-Württemberg erhält die Steuerfahndung eigene Technik zur Telekommunikationsüberwachung. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des Finanzministeriums, dass seit Juni 2021 auch die Landesfinanzbehörden Staatstrojaner einsetzen dürfen, gegen „Steuerhinterziehung in großem Ausmaß“.


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