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Breitbandmessung: Netzbetreiber liefern weiter nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit

Der Frust ist groß bei Festnetz- und Mobilfunkkund:innen: Nur selten liefern Netzbetreiber die Internetgeschwindigkeit, die sie im Vertrag versprechen. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Icons8 Team

Erneut zeigt der jährliche Bericht zur Breitbandmessung: Nur die wenigsten erreichen die Internetgeschwindigkeit, für die sie bezahlen. Bei lediglich 36 Prozent der Festnetzkund:innen kommt die vom Netzbetreiber versprochene Leistung an. Im Mobilfunk sind es sogar nur 2,6 Prozent (das ist kein Tippfehler), die die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate erreichen. Das ist das Ergebnis des gestern veröffentlichen Jahresberichts 2020/2021 zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.

Seit 2017 legen die Regulierer detaillierte Messergebnisse vor. Zwar lassen sich wegen einer methodischen Umstellung die Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichen, zudem sind die Ergebnisse nicht repräsentativ. Die Lücke, die zwischen den Versprechen aus den Werbebroschüren und der Realität im Alltag klafft, ist jedoch weitgehend gleich groß geblieben. „Die Ergebnisse sind noch nicht zufriedenstellend“, sagt der neue Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, in einer Pressemitteilung. „Kunden erreichen weiterhin oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit.“

ADSL-Anschlüsse auf dem Abstellgleis

Am besten unterwegs sind demnach Nutzer:innen mit Produkten zwischen 50 und 100 MBit/s im Download. In dieser Breitbandklasse erreichen rund sieben von zehn aller Kund:innen den wichtigen Schwellenwert von mindestens 90 Prozent der vertraglichen maximalen Übertragungsrate. Besonders düster sieht es hingegen bei Anschlüssen zwischen 8 und 18 MBit/s aus, die überwiegend aus ADSL-Leitungen bestehen. Hier knacken nur rund 15 Prozent der Kund:innen die 90-Prozent-Marke.

Der Schwellenwert ist relevant: Lässt sich mit dem Messtool der Bundesnetzagentur nachweisen, dass er regelmäßig unterschritten wird, können betroffene Nutzer:innen das monatliche Entgelt gegenüber ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Diese lange geforderten Rechte sind Teil der im Vorjahr beschlossenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die auf EU-Vorgaben zurückgeht und seit Dezember gilt.

Online-Tool erleichtert Minderung oder Kündigung

Hierfür müssen Kund:innen eine Messkampagne durchlaufen und sich anschließend beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur melden. Ein Online-Tool der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hilft dabei und berechnet etwa gleich den angemessenen Minderungsbetrag. Derzeit lassen sich die neuen Ansprüche nur im Festnetz geltend machen. Im Laufe des Jahres wollen die Regulierer den rechtssicheren Nachweis einer Minderleistung auch im Mobilfunk nachliefern.


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