Ein neues EU-Gesetz soll Journalist:innen und Menschenrechtsaktivist:innen vor Einschüchterungsklagen schützen. Die Richtlinie soll Gerichten erlauben, „missbräuchliche“ Klagen gegen das Öffentlichmachen von Missständen rasch abzuweisen. Auch soll es Strafen für diejenigen geben, die Einschüchterungsklagen einbringen. Das kündigte heute, Mittwoch, die EU-Kommission in Brüssel an.
EU-Kommissarin Věra Jourová betonte, die Kommission löse damit ein Versprechen gegenüber Journalist:innen und Menschenrechtsaktivist:innen ein. „Mit diesen Maßnahmen tragen wir dazu bei, diejenigen zu schützen, die Risiken eingehen und ihre Meinung sagen, wenn das öffentliche Interesse auf dem Spiel steht – wenn sie beispielsweise über Geldwäsche- und Korruptionsvorwürfe berichten, Umwelt- und Klimafragen oder andere Themen, die für uns alle wichtig sind.“
„Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“
Einschüchterungsklagen nennt die EU-Kommission „SLAPP“ – Strategic Lawsuit Against Public Participation. Laut dem Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU sind solche Klagen in Mitgliedsstaaten wie Polen und Kroatien ein Anlass zu großer Sorge, da Investigativjournalist:innen immer öfter im Visier stünden. Dass Klagen und Klagsdrohungen gegen Journalist:innen aber auch in Deutschland ein Problem sind, hat eine 2019 erschienene Studie von Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker aufgezeigt. Der Titel der Studie: „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“
Ein prominentes Beispiel für Klagen gegen Medien lieferten in Österreich der Immobilien-Tycoon Rene Benko und der Gastronom Martin Ho, die das Investigativmedium ZackZack wegen Berichterstattung über ihre Verbindungen in die Regierungspartei ÖVP mit Klagen in der Höhe von insgesamt drei Millionen Euro überzogen. Dies mache das dreifache Jahresbudget des Mediums aus, sagt ZackZack. Die Oppositionspartei SPÖ nennt das eine „strategische Klage, um Kritiker einzuschüchtern“.
Die neue EU-Richtlinie spricht dann von missbräuchlichen Klagen, wenn diese hauptsächlich darauf abzielten, die öffentliche Teilhabe an der Berichterstattung zu verhindern, zu beschränken oder zu bestrafen. Als mögliche Anzeichen dafür wertet die Kommission etwa, wenn unmäßige Schadenersatzforderungen gestellt werden oder die selbe Klägerin zahlreiche ähnliche Verfahren anstrengt. In solchen Fällen soll das Gesetz es Gerichten einfacher machen, Klagen abzuzweisen.
EU-Vorschlag gilt nur für grenzüberschreitende Fälle
Gelten soll dies allerdings nur für zivilrechtliche Verfahren – das schränkt möglicherweise die Anwendung des Gesetzes ein, da in einigen EU-Staaten Teile des Medienrechts im Strafrecht verankert sind. Auch gilt der EU-Vorschlag nur bei Fällen mit einer grenzüberschreitenden Dimension. Diese sei bei Hinweisen gegeben, wenn sich Angelegenheiten wie Umweltverschmutzung oder Geldwäsche auf mehrere EU-Staaten erstreckten oder auswirkten. Erreicht werde sie zudem, wenn die selbe Person oder Organisation in mehreren Staaten klage.
Wer missbräuchliche Klagen gegen Berichterstattung einbringe, kann nach dem Gesetzesentwurf zur Übernahme aller Anwalts- und Gerichtskosten verpflichtet werden. Auch sollen Schadenersatzansprüche für Rechtskosten, aber auch für Stress und psychologischen Druck durch solche Klagen möglich gemacht werden.
Menschenrechte-NGOs begrüßten den Vorschlag der EU-Kommission. Die NGO Liberties.EU sprach etwa von einem „bahnbrechenden Schritt hin zu Maßnahmen, um die Zunahme missbräuchlicher Klagen zu stoppen“. Es müsse nun sichergestellt werden, dass die Vorschläge im EU-Parlament und im Rat der Mitgliedsstaaten ernsthaft und ohne Verzögerung behandelt würden.
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