Vor einigen Tagen einigten sich die Ministerpräsident:innen auf die Einführung der 2GPlus-Regelung für die Gastronomie. Damit sollen nur noch geimpfte Menschen mit tagesaktuellem Schnelltest Cafés, Bars und Restaurants besuchen können. Die einzige Ausnahme: Wer schon eine dritte Spritze bekommen hat, für den gilt die Testpflicht nicht.
Neue Maßnahmen bedeuten für die Gastronomie natürlich auch neue Herausforderungen, um zu kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Für die Kontrolle von Impfzertifikaten und auch von Corona-Tests gibt es die CovPassCheck-App des Robert-Koch-Instituts. Besucher:innen können ihre Impf- und Testnachweise in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App hinterlegen. Die QR-Codes werden dann mit der CovPassCheck-App von den Betreiber:innen gescannt und auf ihre Gültigkeit überprüft.
Doch die App zeigt neben der Gültigkeit des Zertifikats nur den Namen und das Geburtsdatum der geimpften oder getesteten Person an. Es ist nicht ersichtlich, wie viele Impfungen die Person schon erhalten hat. Es ist vollkommen unklar, wie die 2GPlus-Regeln und der Wegfall der Testpflicht für Geboosterte mit der CovPassCheck-App durchgesetzt werden sollen.
Anpassung nicht vorgesehen
Im Bundesgesundheitsministerium kann man auf Anfrage auch nicht weiterhelfen. Die Einsicht in die Daten der einzelnen Impfungen und die Gültigkeitsdauer einer Impfung sei „aus Gründen des Datenschutzes“ nicht vorgesehen, so ein Sprecher. „Die Daten sind lediglich lokal auf dem Gerät der Überprüften gespeichert und werden gegen das hinterlegte Regelwerk des RKI geprüft. Eine entsprechende Funktion zur Einsicht in detaillierte Impfdaten in der CovPass-Check-App ist nicht vorgesehen und vor allem datenschutzrechtlich kritisch zu betrachten.“ Eine Anpassung sei daher nicht vorgesehen.
Doch um zu kontrollieren, ob eine Person schon eine Booster-Impfung bekommen hat, wäre es ja gar nicht nötig, Datum oder Gültigkeitsdauer der Impfung einzusehen. Ein simples 1, 2 oder 3 würde genügen, um deutlich zu machen, zu welcher Impfung das Zertifikat gehört, das die App gerade kontrolliert. Das Datenschutzargument wirkt nicht wirklich stichhaltig, um die Probleme der App zu rechtfertigen.
Schlimmer noch: Wer sich über die CovPass-App ein PDF zum analogen Nachweis der Impfung generiert, kann das „2/2“ unter dem Punkt „Erstimpfung/Wiederimpfung“ mit einem einfachen Programm zur PDF-Bearbeitung ein „3/3“ machen. Die CovPassCheck-App könnte die Fälschung beim Scannen des QR-Codes nicht erkennen.
Problem ist in der Branche bekannt
Der Sprecher des Gesundheitsministeriums weist daraufhin, dass das Fälschen eines Impfnachweises eine Straftat sei. Man mache sich außerdem nicht nur strafbar, wenn man selbst Impfpässe fälscht, sondern auch, wenn man wissentlich einen gefälschten Impfpass benutze. Das scheint viele Menschen aber nicht davon abzuhalten, es trotzdem zu versuchen. Immer wieder fliegen Fälschungen auf.
Eine Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes sagt auf Anfrage von netzpolitik.org, das Problem mit der Kontrolle der 2GPlus-Regeln sei in der Branche bekannt: „Im Interesse der Gäste und der Betriebe muss das dringend gelöst werden. Wir brauchen hier mehr Klarheit bei den Vorgaben.“
Im Ministerium ist man unterdessen damit beschäftigt, die neuen Vorgaben der EU-Kommission für Genesenenzertifikate und digitale Nachweise der Johnson&Johnson-Impfung umzusetzen. Laut Sprecher prüfe man derzeit, wie man den betroffenen Personen bis zum 1. Februar ein gültiges Zertifikat zur Verfügung stellen könne, das den EU-Anforderungen genügt.
Genesene und zweimal geimpfte Menschen haben noch mit anderen technischen Hürden zu kämpfen. Sie gelten ebenfalls als geboostert. Der CovPass-App gelingt es aber nicht, diesen Status klar anzuzeigen. In der App erscheint „Impfung 2 von 2“, obwohl die Person zusätzlich den Genesenenstatus hat. Auch für dieses schon seit Monaten bekannte Problem gibt es noch keine Lösung. Betroffene müssen bei der Kontrolle immer beide Nachweise vorzeigen.
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