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Ombudsstelle: Beschwerde zu Überwachungshilfen durch die EU

Demonstranten mit Algerienflaggen stehen behelmten Polizisten gegenüber

Im autoritär regierten Algerien macht eine EU-Agentur Schulungen zur Internetüberwachung und aus EU-Mitteln werden Überwachungsdrohnen für das ebenfalls repressive Regime in Niger finanziert. Sechs Menschenrechtsorganisationen sehen in Unterstützungsleistungen wie diesen ein Problem. EU-Organisationen würden in Drittstaaten Überwachungstechnologie bereitstellen, finanzieren und Trainings anbieten. Die Regierungen dieser Staaten könnten diese Technik und das Wissen dafür nutzen, Freiheitsrechte und Privatsphäre einzuschränken, argumentiert Privacy International.

Gemeinsam mit den NGOs Access Now, dem Border Violence Monitoring Network, Homo Digitalis, International Federation for Human Rights und Sea-Watch hat die Organisation eine Beschwerde mit ausführlichem Dossier bei der EU-Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly eingereicht. Die EU-Institutionen müssten dafür sorgen, dass Menschenrechte gewahrt bleiben und Risiken bewerten, sagte Ioannis Kouvakas von Privacy International gegenüber Euractiv. Die Untersuchungen würden jedoch zeigen, dass diese Bewertungen fehlen, wenn Überwachungskapazitäten aus der EU hinausgebracht würden.

Die Beschwerde stützt sich auf ausführliche Recherchen

Die Organisationen stützen ihre Vorwürfe auf Recherchen, für die Privacy International Dokumente über Informationsfreiheitsanfragen ausgewertet und Fragen an die EU-Kommission gestellt hat. Unter den Dokumenten befindet sich auch eine Präsentation der deutschen Bundespolizei für einen Workshop in Montenegro zum Thema Schleusung und Menschenhandel. Dargestellt ist auf den Folien etwa die Analyse von Facebook-Accounts. Auf anderen Folien der EU-Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) finden sich Erklärungen zu Open-Source-Intelligence-Techniken und IMSI-Catchern, einige der Informationen sind geschwärzt.

Die Europäische Bürgerbeauftragte ist Anlaufstelle für Beschwerden über EU-Einrichtungen. Sie kann weitere Untersuchungen durchführen, Dokumente einsehen und Empfehlungen an die betroffenen Einrichtungen aussprechen, bindende Wirkungen haben sie jedoch nicht. Die Beschwerdeführer:innen fordern die Bürgerbeauftragte auf festzustellen, dass EU-Einrichtungen zunächst eine Einschätzung der menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen durchführen müssen, bevor sie Überwachungskapazitäten außerhalb der EU zugänglich machen. Falls die Ombudsperson feststellt, dass das in den dokumentierten Fällen nicht ausreichend passiert ist, soll sie Empfehlungen ausarbeiten.

Gleichzeitig wandten sich die Organisationen auch mit einem Brief an den Europäischen Datenschutzbeauftragten, da auch Datenschutzfragen bei den EU-Institutionen betroffen seien. Sie appellieren an die Datenschutzbehörde, Prüfungen durchzuführen und Informationen von den betreffenden Institutionen über ihre Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Behörden außerhalb der EU einzuholen. Im Gegensatz zur Bürgerbeauftragten hat der Datenschutzbeauftragte der EU allerdings keine Verpflichtung, Beschwerden von NGOs aufzunehmen. Beschwerde einreichen dürfen nur Beschäftigte von EU-Institutionen oder Personen, die ihre Datenschutzrechte durch eine EU-Institution verletzt sehen.


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