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Neue Verpflichtung: Reiseanbieter müssen neue EU-Datenbank abfragen

Das Bild zeigt das Innere eines Busses mit Passagieren die von hinten aufgenommen wurden.

Mit etwas Verspätung soll das neue Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) Ende des kommenden Jahres in Betrieb gehen. Alle Reisenden, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, müssen sich einige Tage vor ihrem Grenzübertritt über ein Formular online registrieren. Die Angaben werden automatisiert überprüft, anschließend erteilt das System entweder die Freigabe oder eine anfechtbare Einreiseverweigerung. Die Prozedur kostet 7 Euro, eine Reiseautorisierung ist fünf Jahre gültig.

Für Beförderungsunternehmen, die Reisen über eine EU-Außengrenze durchführen, gelten mit der ETIAS-Verordnung neue Pflichten und Kosten. Dies betrifft Anbieter von Flug-, Schiffs-, Zug- oder Busreisen. Sie müssen vor dem Einsteigen überprüfen, ob ihre Passagiere über eine gültige Reisegenehmigung verfügen. Dafür erhalten die Firmen die Erlaubnis, bei der Buchung die Papiere der Reisenden im ETIAS abzufragen. Gestern hat die Europäische Union die Unternehmen aufgefordert, sich für diesen Prozess zu registrieren. Ab Februar 2022 sollen die ersten Tests des Systems beginnen.

Die Grafik zeigt die verschiedene Schritte der ETIAS-Registrierung.
Die einzelnen Schritte einer ETIAS-Registrierung. Beim Grenzübertritt erfolgt eine weitere Überprüfung im neuen EES. - Alle Rechte vorbehalten EU-Kommission

Reisende müssen online Fragen beantworten

Mit dem ETIAS will die EU vorab feststellen, ob visumfrei einreisende Drittstaatsangehörige ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dies betrifft etwa die Bereiche Kriminalität und Terrorismus. Überprüft wird auch, ob die Personen eine unerwünschte Migrationshistorie haben oder ein „Epidemierisiko“ darstellen. Alle Reisenden müssen dafür Personendaten sowie Informationen zu Reisedokumenten, Erreichbarkeit und geplantem Aufenthaltsort hinterlegen. Zusätzlich werden Fragen zu früheren Reisen in Kriegsgebiete oder Verurteilungen gestellt.

Die Angaben werden mit verschiedenen polizeilichen und migrationsbezogenen Datenbanken abgeglichen. Dies sind nach gegenwärtigem Stand das Schengener Informationssystem (SIS), die Fingerabdruckdatei EURODAC, das Visainformationssystem (VIS), Dateien bei Europol und Interpol sowie das Register für Drittstaatenangehörige, die wegen Terrorismus verurteilt wurden (ECRIS-TCN). Für die Einführung des ETIAS mussten die Verordnungen und Durchführungsrechtsakte aller mit dem System verbundenen Datenbanken geändert werden.

Auch einige EU-Agenturen erhalten mit dem ETIAS neue Aufgaben. Wie bei den großen Datenbanken mittlerweile üblich, wird auch das neue System von der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) entwickelt, betrieben und technisch betreut. Hierfür erhielt die Agentur eine Anschubfinanzierung von rund 100 Millionen Euro, weitere 212 Millionen folgten im vergangenen Jahr. Die jährlichen Betriebskosten betragen laut der EU-Kommission rund 85 Millionen Euro.

Frontex entwickelt „Risikoindikatoren“

Für die Einrichtung einer „ETIAS-Zentralstelle“ ist Frontex zuständig. Dort gehen die Anträge auf Reisegenehmigungen ein, die Grenzagentur unterzieht diese zunächst einer Identitätsprüfung. Frontex soll außerdem „falsche Treffer“ aussortieren und löschen. Gemeint sind etwa unterschiedliche Schreibweisen desselben Namens.

Die Zentralstelle vernetzt alle zuständigen Behörden in den Schengen-Staaten sowie die teilnehmenden Beförderungsunternehmen. Abfragen erfolgen über eine Schnittstelle und eine sichere Kommunikationsinfrastruktur entweder über ein Intranet, per E-Mail oder eine mobile App. Die Grenzagentur forscht außerdem seit Jahren zu Lügendetektoren, die Reisende bei ihrer Online-Befragung analysieren. Der Einsatz der Technologie ist derzeit aber nicht geplant.

Frontex entwickelt außerdem „Risikoindikatoren“ für die Überprüfung der Reisenden im ETIAS. Dies beinhaltet ständig aktualisierte Berichte zu Ländern, in denen besondere Gefahren vermutet werden.

„Beobachtungsliste“ bei Europol

Gemäß der neuen Europol-Verordnung darf die Polizeiagentur auch selbst Recherchen im ETIAS-Zentralsystem vornehmen. Europol kann außerdem von einzelnen Mitgliedstaaten konsultiert werden, nachdem dort eine Person als vermeintliches Sicherheitsrisiko erkannt wurde.

Abfragen bei Europol erfolgen über die neue QUEST-Schnittstelle, die mithilfe des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) eingerichtet wurde. Dies beinhaltet die umfangreichen Analyseprojekte, die Europol zu verschiedenen Kriminalitätsbereichen führt. Innerhalb von 60 Stunden soll eine Antwort vorliegen. Weil allein die Menge der Anfragen die Europol-Systeme überfordern, führt Europol dieses Jahr mit Unterstützung des BKA mehrere Probeläufe durch.

Die vielleicht wichtigste Funktion Europols ist die Einrichtung und Betreuung einer „ETIAS-Watchlist“. Dort werden Personen geführt, die terroristische Straftaten oder schwere Straftaten begangen haben oder vermutlich begehen werden. Nach welchen Kriterien die Betroffen auf die Beobachtungsliste gelangen, ist unklar. Entsprechende Informationen können aus den EU-Mitgliedsstaaten, der UN-Liste für Kriegsverbrecher:innen oder auch von ausländischen Geheimdiensten stammen.


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