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Universaldienst: Regierung einigt sich auf Untergrenze für langsames Internet

Volker Wissing Universaldienst Klausurtagung
Digitalminister Volker Wissing (FDP) bei der Klausurtagung der Bundesregierung im Gästehaus Schloss Meseberg. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chris Emil Janßen

10 MBit/s im Download, 1,7 MBit/s im Upload bei einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden: Laut Bundesregierung sind das die Mindestvoraussetzungen, die ein Internetanschluss erfüllen muss. Schlechter versorgte Haushalte sollen sich künftig an die Bundesnetzagentur (BNetzA) wenden können, die Netzbetreiber dazu verpflichten kann, entsprechend schnelle Leitungen zu legen.

Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts hat die Verordnung der Bundesnetzagentur eine weitere Hürde genommen, bevor sie Anfang Juni in Kraft tritt. Eine weitere Belastungsprobe wird noch der Digitalausschuss des Bundestags sein, der ebenfalls zustimmen muss. Eine Anhörung zu der Verordnung findet am kommenden Montag statt. Seinen Segen muss zudem der Bundesrat geben.

Erhöhung im Upload

Im Verhältnis zum Entwurf der Bundesnetzagentur hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Upload von 1,3 MBit/s auf 1,7 MBit/s erhöht. Außerdem stellt die Bundesregierung klar, dass es sich um regelmäßig erreichte Bandbreiten handeln muss und nicht um „Bis zu“-Angaben der Netzbetreiber. Festgelegt wurden die Werte anhand der Bandbreite, die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher:innen tatsächlich genutzt werden. Die Werte sollen jährlich überprüft und gegebenenfalls dynamisch nach oben angepasst werden.

Ausnahmen sind weiterhin vorgesehen, wenn die voraussichtliche Kosten für das Legen des Anschlusses zu hoch ausfallen oder dies geographische Besonderheiten begründen. Dann kann die BNetzA auch niedrigere Werte ansetzen. Generell könnte auch eine Versorgung mit Satelliteninternet den rechtlich Anspruch erfüllen. In Ausnahmefällen soll dies auch mit geostationären Satelliten möglich sein, die in der Regel eine deutlich höhere Latenz als die vorgeschriebenen 150 Millisekunden aufweisen.

Verbraucherschützer:innen wollten mehr

Verbraucherschützer:innen hatten im Vorfeld drauf gedrängt, die Mindestbandbreite deutlich höher anzusetzen. So hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vorgeschlagen, den Download zunächst auf 30 Mbit/s festzulegen. Diesen Richtwert hatte sich auch der Bundestag gewünscht, als er im Vorjahr die Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen hat.

Die Bundesregierung sieht den sogenannten Universaldienst nur als letzte Haltelinie: Es handle sich hierbei nicht um ein Instrument für einen flächendeckenden Gigabitausbau, sondern um ein „Sicherheitsnetz“. Es sollte angemessenen soziale und wirtschaftliche Teilhabe möglich machen und all jene auffangen, „die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des BMDV.

Das Haus des Digitalministers Volker Wissing (FDP) arbeitet derzeit noch an einer Gigabitstrategie, die vor der Sommerpause beschlossen werden soll. Aus den Eckpunkten geht hervor, dass bis 2030 jedes Haus an ein Glasfasernetz angeschlossen sein soll. Zudem sollen 5G-Mobilfunknetze der letzten Generation möglichst flächendeckend verfügbar sein.


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