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Internet im Knast: Eingeschränkter Zugang zur Außenwelt

Die JVA Moabit bei Nacht. Im Vordergrund ist eine beleuchtete Mauer zu sehen. Auf der Mauer ist Staheldrahtzaun. Im Hintergrund ist das Gefängnis, in einigen Zellen brennt das Licht.
Gefängnisinsassen in Berlin sollen einen eingeschränkten Zugang zum Internet bekommen (Symbolbild) CC-BY-NC-SA 2.0 PETERSHAGEN

Die Hauptstadt will Gefängnisse mit einem eingeschränkten Zugang zum Internet ausstatten. Als erstes Bundesland in Deutschland startet in Berlin damit das Projekt der Digitalisierung der Hafträume.

In den kommenden Monaten sollen die Gefangenen in Berliner Justizvollzugsanstalten neben einem Zugang zum Fernsehen und Telefonaten auch E-Mails versenden und empfangen können. Außerdem sollen sie unter anderem ausgewählte Internetseiten aus den Zellen erreichen können.

Das Unternehmen Telio aus Hamburg hat dafür den Auftrag bekommen. Zuvor hat die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung den Auftrag europaweit ausgeschrieben. Telio stellt bereits in allen Bundesländern außer Bayern die Technik für die Gefängniskommunikation. Golem.de hat die Verträge zwischen der Firma Telio und der Berliner Senatsjustizverwaltung per Informationsfreiheitsgesetz über die Transparenzplattform Frag den Staat angefragt, erhalten und veröffentlicht.

Überwachung der Kommunikation

Aus den Verträgen geht hervor, dass die Haftanstalten den E-Mail-Verkehr der Insassen in den Gefängnissen, wie auch den Briefverkehr, überwachen wollen. So sollen die Angestellten der Gefängnisse bei Veranlassung „die E-Mails vor Versand oder Zustellung an die Gefangenen prüfen und daraufhin die Zustellung/Nichtzustellung vornehmen“. Das System verbietet außerdem grundsätzlich das Versenden von Anhängen und um Betrug zu verhindern, schränkt es die „Gestaltungsfreiheit des E-Mail-Layouts“ ein, heißt es in den jetzt veröffentlichten Akten der Berliner Senatsverwaltung.

Die so genannten Haftraummediensysteme enthalten laut den Vertragsunterlagen neben einem Telefon, Fernseher und dem E-Mail-System auch den Zugang zu wenigen und beschränkten Internetdiensten und Webseiten. Darunter fällt zum Beispiel eine Lernplattform und „mindestens 5 aktuelle oder klassische elektronische Spiele“. Außerdem sollen die Gefangenen Anträge online ausfüllen und auf ein „Anstalts-Informations-Portal“ zugreifen können. Das System sperrt Soziale Medien sowie Blogs oder Foren. Eine vollständige Liste über die erreichbaren Webseiten ist nicht öffentlich bekannt. Auch für die Hardware ist Telio zuständig. Die Firma soll die Hafträume mit „einheitlichen, sicheren sowie robusten Produkten übersichtlich“ ausstatten, heißt es in dem Vertrag zwischen Telio und der Berliner Senatsverwaltung.

Ziel der Digitalisierung der Gefängniszellen sei die „Resozialisierung“ der Gefangenen. Außerdem solle es zu einer „spürbaren Verbesserung der anstaltsinternen Verwaltungsverfahren“ sowie zu besseren Arbeitsbedingungen für die Angestellten der Justizvollzugsanstalten führen, heißt es in einer Pressemitteilung der Berliner Senatsjustizverwaltung aus dem Jahr 2021. In der Mitteilung führt der damalige Justizsenator Dirk Behrendt aus, dass mit der Öffnung des Internets für Gefangene die Berliner Justiz dem Auftrag nachkomme, „das Leben in Haft dem Leben in Freiheit anzugleichen. Dazu gehört ein Zugang zum Internet für Gefangene und Verwahrte.“

Den Start in Berlin macht die Justizvollzugsanstalt für Frauen am Standort Lichtenberg: Voraussichtlich zum 1. Juni will die Berliner Senatsjustizverwaltung dort die digitalen Haftmediensysteme einführen, heißt es in der Pressemitteilung. Bis zum 1. März 2023 sollen dann die restlichen Justizvollzugsanstalten Berlins folgen.

Zuschlag für Monopolisten

Für die Gefängnis-Kommunikation steht Telio schon seit längerem in der Kritik: Wir haben 2020 gezeigt, zu welchen Bedingungen die Gefangenen telefonieren können. Aus dem Vertrag zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Firma Telio geht hervor, dass Telio die Kosten für die Installation und Wartung der Technik auf die Gefangenen umlegt. Ein Anruf aus einem Gefängnis in das Mobilfunknetz kann bis zu 23 Cent pro Minute kosten. Die Länder selbst zahlen nichts für die Systeme.

Das ist für Gefängnisinsassen ein hoher Preis. Der Stundenlohn in Gefängnissen beträgt in Deutschland zwischen einem und drei Euro. Bei 23 Cent pro Minute kann ein Telefonat so schnell einen ganzen Tageslohn oder mehr kosten. Für die hohen Preise ist auch die Monopolstellung des Unternehmens verantwortlich.

Die Berliner Senatsverwaltung will die Preise für den Kontakt aus den Gefängniszellen in Zukunft ändern. In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung heißt es, die angebotenen Fernseh- und Telefontarife würden „deutlich unterhalb der gegenwärtig in den Berliner Justizvollzugsanstalten angebotenen Tarife liegen“. Wie hoch die Kosten für Internetdienste wie beispielsweise das Versenden von E-Mails werden, geht jedoch nicht aus den Verträgen hervor.


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