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Open Government: Alle Gesetze an einem Ort

Dorothee Bär

Deutschland will ein wenig offener werden. Künftig soll sich der Zugang zu Verwaltungsvorschriften und Erlassen verbessern, Daten zu öffentlichen Beschaffungen sollen zentral bereitgestellt werden und die Verwaltung soll ein gemeinsames Entwicklungsportal für freie Software erhalten.

Insgesamt elf Verpflichtungen enthält das Vorhaben, das die Bundesregierung heute beschlossen hat. Sie sind Teil des Dritten Nationalen Aktionsplans 2021-2023 im Rahmen der Open Government Partnership (OGP). Das ist eine internationale Initiative von 78 Staaten, die sich offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln zum Ziel gesetzt haben.

Langsame Öffnung

Deutschland ist seit 2016 mit an Bord, die Öffnung gelingt bislang jedoch nur schrittchenweise. Der letzte Aktionsplan konnte zwar einige Fortschritte bei Open Government erreichen, dennoch blieb der Umsetzungsstand der meisten Projekte lediglich „eingeschränkt“, berichtete die Bundesregierung im vergangenen Herbst.

Unabhängig vom OGP verabschiedete die Große Koalition jüngst ein Open-Data- und E-Government-Gesetz. Dieses enthält etwa Vorgaben zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Amts- und Verkündungsblättern. Der große Wurf blieb allerdings aus. So sollen zwar Bundesbehörden künftig unbearbeitete, maschinenlesbare Daten der Öffentlichkeit bereitstellen, einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Zentrales Portal

Zumindest könnte der Aktionsplan aber einige der Löcher stopfen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll etwa ein einheitliches und nutzungsfreundliches Rechtsinformationsportal entstehen. Derzeit sind vom Bund bereitgestellten Rechtsinformationen auf drei Portale verteilt, darunter Gesetze-im-Internet. Künftig sollen die Dokumente an einer Stelle abgerufen werden können, einschließlich umfangreicher Metadaten und auf Wunsch über eine Programmierschnittstelle.

Deutlich einfacher soll auch der Zugang zum Gemeinsamen Ministerialblatt werden, dem amtlichen Publikationsorgan der Bundesregierung. Um an Verordnungen, Richtlinien oder Erlasse zu gelangen, muss man derzeit Bibliotheken bemühen oder bei der richtigen Behörde anklopfen. Bis 2024 sollen die Inhalte weitgehend gebührenfrei und digital erhältlich sein.

Grundsätzlich sieht das OGP eine möglichst enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft vor, zu jedem Zwischenschritt lassen sich Stellungnahmen abgeben. Die nächste Gelegenheit dazu wird der Abschlussbericht zum Zweiten Nationalen Aktionsplan sein, ein erster Entwurf des Berichts soll noch im Sommer veröffentlicht werden.


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