Wer im Internet nach dem „E-Rezept“ sucht, findet schnell eine Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). „Das E-Rezept kommt!“, heißt es dort, inklusive Ausrufezeichen. Es ist eines der zahlreichen Digitalisierungsprojekte des ehemaligen Ministers Jens Spahn. Ab Januar sollte es mit dem Papierrezept vorbei sein, doch die Testphase in den letzten Monaten lief holprig. Gerade einmal 42 E-Rezepte wurden bis Anfang Dezember ausgestellt. Das Ziel lag bei 1.000.
Jetzt ist der große Start zum Jahreswechsel offenbar abgesagt, berichtet Apotheke Adhoc. In einem zitierten Schreiben des BMG an die Gesellschafter der Gematik GmbH, in der alle relevanten Player versammelt sind, heißt es, dass „die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen“, der Test- und Pilotbetrieb soll vorerst weitergehen.
Das hatte bereits Anfang Dezember etwa die Bundesärztekammer gefordert. Sie ist wie das BMG ebenfalls Gesellschafterin der Gematik. Das Ministerium, das 51 Prozent an dem Unternehmen hält, hielt damals jedoch noch am Zeitplan fest. Ursprünglich sollte das E-Rezept alles einfacher machen. Wer als gesetzlich Versicherte:r ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet bekommt, würde dann in der Apotheke nur noch einen QR-Code vorzeigen müssen, der Rest läge auf den Servern der Gematik. Diese zentrale Lösung hatte etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert.
Eines von vielen kränkelnden Projekten der Gesundheitsdigitalisierung
Das E-Rezept ist nur eines der Vorhaben des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn, mit denen der neue Amtsinhaber Karl Lauterbach nun umgehen muss. Dazu kommt etwa die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinung, deren Start bereits verschoben wurde. Auch die elektronische Patientenakte und die Telematik-Infrastruktur kränkeln noch.
Eigentlich ist das Datum des großflächigen E-Rezept-Starts im Patientendatenschutzgesetz verankert. Eine Gesetzesänderung braucht es trotz der Verschiebung aber wohl nicht: Denn auf die Papierzettel sollen Ärzt:innen ab 1. Januar zurückgreifen dürfen, wenn es beispielsweise zu Technikausfällen kommt oder die nötigen Dienste gar nicht zur Verfügung stehen. Und zumindest das dürfte unstrittig sein.
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