Ticker

6/recent/ticker-posts

Ad Code

Responsive Advertisement

Funklöcher: Studie zeigt Vorteile von nationalem Roaming

Roaming Mobilfunk

Roaming-Vereinbarungen der Mobilfunkbetreiber könnten die Netzabdeckung in ländlichen Regionen deutlich verbessern. Weniger gut schnitten in einer heute veröffentlichen Studie alternative Modelle wie „Network Sharing“ oder vollständig getrennte Netze ab.

Durchgeführt hat die Studie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Dabei haben die Autor:innen mit Hilfe einer Modellrechnung analysiert, wie zwei Mobilfunkanbieter in einer fiktiven und dünn besiedelten Region ihre Netze ausbauen würden.

Ergänzend zu Mindestausbauverpflichtungen verglichen sie drei verschiedene Ansätze: vollständig allein betriebene Netze; das sogenannte Network Sharing, bei dem Anbieter die Infrastruktur gemeinsam nutzen; und beschränktes nationales Roaming. Bei letzerem Modell gewähren sich die Betreiber gegenseitigen Zugang zu ihren jeweiligen Netzen, betreiben diese aber weiterhin selbst.

Mehr Nutzen für Kund:innen

Von dieser Variante würden Kund:innen am meisten profitieren: Im Vergleich zum umfassenden Network Sharing sei die Netzabdeckung bei getrennten Netzen 8 Prozent, bei beschränktem nationalem Roaming 13 Prozent höher, heißt es in der Studie.

„Wir schlagen ein Modell vor, in dem KundInnen eines Anbieters das Netz eines anderen Anbieters als Besucher nutzen können – so wie es viele aus dem Urlaub im europäischen Ausland kennen“, sagt Co-Autor Kay Mitusch vom Karlsruher Institut für Technologie in einer Pressemitteilung.

In diesen Regionen würden Handyverträge aber nur vom Netzinhaber verkauft. Somit gebe es für die Anbieter weiterhin den Anreiz, exklusive Gebiete zu schaffen. „Das ist auch für die Anbieter von Vorteil, weil so die Zahlungsbereitschaft der Kund:innen wächst“, sagt Mitusch.

Bundesnetzagentur kann entscheiden

Grundsätzlich sind in der jüngst vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes Regelungen vorgesehen, mit denen die Bundesnetzagentur künftig unter bestimmten Voraussetzungen Netzbetreiber zu Roaming verpflichten kann. Wie das in der Praxis ablaufen wird, bleibt aber noch offen. Zudem muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

„Die Regulierungsbehörden sollten überlegen, ob Roaming-Abkommen als Kooperationsmodell im ländlichen Raum bevorzugt behandelt werden sollten“, sagt Co-Studienautor Pio Baake. Damit ließe sich die größte Netzabdeckung erreichen und zugleich der Nutzen für Konsument:innen erhöhen.

Für die Betreiber am billigsten ist das Network Sharing – das Modell, das hierzulande zuletzt immer mehr in Mode gekommen ist. Jedoch würden größere Teile der Region so nicht an das Netz angeschlossen: „Wenn die Anbieter sich gegenseitig umfassenden Zugang zu ihren Netzen gewähren, dann neigen sie in ländlichen Regionen dazu, sich die Gebiete untereinander aufzuteilen und werden nur das Nötigste tun“, sagt Baake.

Eine verpflichtende Roaming-Regelung, die Ausbaukosten und Mastendichte reduzieren könnte, fordert die grüne Bundestagsabgeordnete Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik und Expertin für digitale Infrastruktur. „Dass National Roaming keine nachteiligen Effekte in Bezug auf die Netzqualität hat, wie es die Netzbetreiber ständig glauben machen wollen, belegen mittlerweile auch mehrere Studien“, sagt Stumpp.


Hilf mit! Mit Deiner finanziellen Hilfe unterstützt Du unabhängigen Journalismus.

Enregistrer un commentaire

0 Commentaires