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Terrorpropaganda: EU-Gesetz gegen Terrorinhalte im Netz beschlossen

Terrorist Content Online EU-Verordnung

Die EU-Verordnung gegen terroristische Inhalte im Netz ist sang- und klanglos beschlossen worden. Mit einer Mehrheit von 52 zu 14 Stimmen hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) bereits vergangene Woche das Ergebnis der sogenannten Trilog-Verhandlungen abgesegnet. Eine ursprünglich für Donnerstag geplante Abstimmung im Plenum des Parlaments findet nicht statt. In Kraft treten die Regeln in einem Jahr.

Um das Gesetz war lange gestritten worden. Im Nachgang terroristischer Anschläge in Frankreich und Belgien sowie einschlägiger Propagandaarbeit des sogenannten Islamischen Staats Schritt für Schritt auf den Weg gebracht, soll es mutmaßlich terroristische Inhalte aus dem Internet fegen.

Als Kerninstrument dienen hierbei Entfernungsanordnungen. Zuständige Behörden der Mitgliedstaaten können damit Online-Dienste verpflichten, terroristische Inhalte europaweit zu entfernen oder den Zugang zu sperren. Die Anbieter haben dazu bloß eine Stunde Zeit, was eine virale Ausbreitung solcher Inhalte verhindern soll.

Anti-Terror-Richtlinie gibt Richtung vor

Als terroristische Inhalte gelten Materialien, die zu Straftaten aus der Anti-Terror-Richtlinie anstiften, etwa „schwerwiegende Zerstörungen an einer Regierungseinrichtung oder einer öffentlichen Einrichtung, einem Verkehrsmittel, einer Infrastruktur einschließlich eines Informatiksystems“. Darunter fällt auch das Kapern von Luft- und Wasserfahrzeugen oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln oder das Verbreiten von Bombenbau-Anleitungen.

Zum Schutz der Meinungsfreiheit sind Inhalte, die für Bildungs-, Presse-, Forschungszwecke oder künstlerische Zwecke öffentlich verbreitet werden, vom Gesetz ausgenommen, genauso wie die „Formulierung polemischer oder kontroverser Ansichten in der öffentlichen Debatte“.

Grundsätzlich gelten die Auflagen für alle in Europa tätigen Online-Dienste, auf denen Nutzer:innen Inhalte hinterlassen können. Dazu zählen Dienste wie soziale Netzwerke oder Websites mit Kommentarfunktion. Die Anbieter müssen Kontaktstellen oder eine Vertretung benennen, um die Löschanordnungen umsetzen zu können. Beim ersten Mal haben sie dazu zwölf Stunden Zeit.

Kommen Anbieter den Auflagen nicht ausreichend nach, drohen ihnen Geldstrafen. Bei systematischen oder ständigen Verstößen können diese bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes ausmachen. Bei der Bemessung der Strafe soll berücksichtigt werden, ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde und wie groß das Unternehmen ist. Das soll kleine und mittlere Dienste davor schützen, in den Ruin getrieben zu werden.

Entschärftes Gesetz mit Problemen

Der ursprünglich von der EU-Kommission vorgestellte Gesetzentwurf war deutlich aggressiver. So sah er unter anderem den Einsatz von Uploadfiltern vor, um terroristische Inhalte automatisiert auszusieben. Neben den verbindlichen Entfernungsanordnungen war zudem die gesetzliche Verankerung von einfachen „Meldungen“ vorgesehen, um Ermittlungsbehörden die Arbeit leichter zu machen.

Diese Giftzähne hatte das EU-Parlament in den Trilog-Verhandlungen entfernt, was gemeinhin als Erfolg gilt. Dennoch sieht etwa der Piratenabgeordnete Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion entscheidend am fertigen Gesetz mitgewirkt hatte, die „ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt“ als eine Bedrohung der Meinungs- und Pressefreiheit im Netz.

Die EU-Länder können selbst entscheiden, welche Behörde sie mit dem Verschicken von Anordnungen betrauen. Das können auch administrative Einrichtungen sein, auf welche die jeweilige Regierung gegebenenfalls beliebigen Druck ausüben kann. Vor allem Ungarn und Polen, die im vergangenen Jahrzehnt den Rechtsstaat und die Demokratie abgebaut haben und gegen die inzwischen Vertragsverletzungsverfahren laufen, könnten dabei gefährlich werden, so Breyer.

„Dass Viktor Orbán künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor – zumal der Terrorismusbegriff bedenklich weit und missbrauchsanfällig ist“, sagt Breyer. Anti-Terror-Gesetze würden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt, etwa gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung und spanische Musiker, gegen soziale Proteste in Frankreich, gegen Klimaschützer oder Einwanderer, so Breyer. „Die Meinungsfreiheit in Europa wird so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert“. In der entscheidenden LIBE-Abstimmung hat Breyer deshalb gegen das Gesetz gestimmt und hätte dies auch in der Plenarabstimmung getan.

Showdown fällt aus

Diese abschließende Abstimmung sollte eigentlich zum symbolischen Showdown werden. Im Vorfeld hatte ein breites Bündnis aus 78 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter der Chaos Computer Club, Wikimedia Deutschland und Amnesty International, die Abgeordneten dazu aufgerufen, gegen das Gesetz zu votieren.

Die mangelnde unabhängige Aufsicht durch Richter:innen, grenzüberschreitende Löschanordnungen sowie der Anreiz für Diensteanbieter, aufgrund der kurzen Löschfrist vermehrt auf Uploadfilter zu setzen, seien eine Gefahr für die Grundrechte in der EU und würden einen „gefährlichen Präzedenzfall für die Regulierung von Internetinhalten weltweit darstellen“, schrieb das Bündnis in einem offenen Brief.

Da die Gegner:innen des Gesetzesvorschlags jedoch nicht rechtzeitig eine Plenarabstimmung beantragten, wird nun nichts daraus – selbst wenn der Ausgang der Abstimmung nie im Zweifel stand. Die überwältigende Mehrheit, die im LIBE-Ausschuss für das Gesetz stimmte, hätte sich wohl auch im Plenum widergespiegelt. Dafür hatten vor allem Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale und Vertreter:innen von Rechts-Außen-Parteien gestimmt, linke und grüne Abgeordnete hatten dagegen votiert.

Dass dieses womöglich wegweisende Gesetz nun doch nicht mehr im EU-Parlament behandelt wird, sei „schockierend und enttäuschend“, sagt Chloé Berthélémy von der europäischen Digital-NGO European Digital Rights (EDRi), die den offenen Brief mitgezeichnet hatte. „Europäische Bürger:innen sind beraubt worden, weil sie nicht wissen, ob ihr:e Abgeordnete:r für oder gegen neue staatliche und privatisierte Zensurmittel gestimmt hätte“, sagt Berthélémy.


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