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EU-Datenschutzbeauftragte: Impfnachweis darf nicht in zentraler EU-Datenbank landen

Corona-Impfung

Die EU plant einen europaweit einheitlichen Standard für Impfungs- und Immunitätsnachweise. Mit diesen sollen Menschen einfach per QR-Code nachweisen können, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, immun oder frisch getestet sind. Dieses neue System dürfte allerdings nicht als Anlass dienen, um eine EU-weite Zentraldatenbank mit Gesundheitsdaten von Millionen Menschen zu schaffen, das erklärten am heutigen Dienstag die EU-Datenschutzbehörden in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie müssen Reisende in Europa an zahlreichen Grenzen nachweisen, dass sie getestet sind. Bislang gibt es dafür keine einheitlichen Standards, immer häufiger gibt es Berichte über gefälschte Testergebnisse. Durch die laufende Impfkampagne soll Reisen innerhalb Europas leichter werden, doch auch bisherige Impfpässe in Papierform wären fälschbar, fürchtet die EU-Kommission.

Die EU-Behörde schlägt darum ein europaweit gültiges „digitales grünes Zertifikat“ vor, das Reisen innerhalb von Europa und darüber hinaus erleichtern soll. Die technische Lösung für die Herstellung der Nachweise soll jedes EU-Land selbst entwickeln, Deutschland beauftragte etwa IBM mit der Entwicklung eines auf fünf Blockchains basierten Systems.

Jeder EU-Staat soll auf Basis seines eigenen System einheitliche Zertifikate ausstellen dürfen, die überall anders anerkannt sind. Die Kommission will eine Serverinfrastruktur schaffen, um die nationalen Systeme miteinander zu verbinden. In den Nachweisen gespeichert werden sollen etwa der Name der betroffenen Person, das Geburtsdatum, der EU-Staat und eine einzigartige Identifikationsnummer sowie genaue Angaben zu Impfungen, Immunität oder Testnachweis.

Datenschützer: Daten nicht für „ähnliche Krankheiten“ nutzen

Diese persönliche Daten aus dem System dürften nicht länger als notwendig gespeichert werden und müssten spätestens mit dem Ende der Pandemie gelöscht werden, sagt der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski. Das müsse in der Verordnung, die die Kommission vorgeschlagen hat, explizit festgehalten werden. Auch müsse eine Zeile aus dem Gesetzesvorschlag der Kommission herausgestrichen werden, die eine Fortschreibung der Maßnahmen für „ähnliche Infektionskrankheiten mit Epidemie-Potential“ erlaube.

In ihrer Stellungnahme fordern Wiewiórowski und die nationalen EU-Datenschutzbehörden die Mitgliedsstaaten dazu auf, eine rechtliche Basis für die Nachweise und Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch der Daten zu schaffen. Bedenken haben die Datenschützer:innen auch wegen der Ankündigung der EU-Kommission, die grünen Nachweise auf Staaten jenseits der EU auszudehnen. Es müsse klargestellt werden, ob internationale Transfers persönlicher Daten vorgesehen seien und welche Schutzmaßnahmen dafür getroffen würden.


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