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Nach 100 Tagen: Große Internetkonzerne ignorieren Digital Services Act

Verbraucherschützer:innen haben sich angesehen, wie gut große Online-Dienste den Digital Services Act umsetzen. Offenkundig nicht gut genug: Manipulative Designtricks und mangelnde Werbetransparenz sind immer noch weit verbreitet.

Für sehr große Internetkonzerne gilt der Digital Services Act heute schon – und er wird oft ignoriert, haben Verbraucherschützer:innen herausgefunden. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com James Yarema

Eigentlich soll der Digital Services Act (DSA, auf Deutsch „Gesetz über digitale Dienste“) Schluss machen mit manipulativen und undurchsichtigen Praktiken auf großen Online-Diensten. Doch seit das EU-Gesetz vor 100 Tagen in Kraft getreten ist, setzen große Anbieter wie Google, Amazon oder TikTok die Vorgaben immer noch nicht ausreichend um. Das geht aus einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hervor, der ein Dutzend Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen näher unter die Lupe genommen hat.

Demnach verwenden die Anbieter weiterhin täuschende Designelemente, sogenannte Dark Patterns, die Nutzer:innen bewusst in ihrem Verhalten- oder Wahrnehmungsmuster beeinflussen können. Ramona Pop, Vorständin des Vzbv, reagiert auf die Ergebnisse mit Unverständnis. Es sei „wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen.“ Sie fordert, dass Verbraucher:innen besser vor intransparenten Geschäftsmodellen und Dark Patterns geschützt werden.

Mängel bei Werbetransparenz

Auch bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Werbetransparenz entdeckten die Verbraucherschützer:innen teils gravierende Mängel. Gegenstand der Untersuchung waren in diesem Fall Instagram, Snapchat, TikTok und X (Twitter). Demnach erfüllt etwa keiner der geprüften Anbieter die Anforderung, Verbraucher:innen verständlich und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien eine eingeblendete Werbeanzeige platziert wurde. Um diese Informationen zu erhalten, sollte ein direkter Klick auf die Werbung ausreichen. Snapchat hat der Untersuchung zufolge sogar vollständig dabei versagt, Werbeanzeigen als solche auszuweisen.

Die Umsetzung der neuen Bestimmungen wurde vom Vzbv anhand von zwölf ausgewählten Anbietern untersucht. Alle davon hatte die EU-Kommission im April als sogenannte „very large online platforms“ (VLOP) oder „very large online search enginges“ (VLOSE) eingestuft. Für sie gelten strengere Regeln als für kleinere Anbieter, zudem müssen sie sich jetzt schon an das Gesetz halten.

Vollständig in Kraft treten wird der DSA erst im Februar nächsten Jahres. Bis dahin müssen nicht nur Online-Dienste, sondern auch die EU-Länder ihre Hausaufgaben erledigen – und vor allem eine arbeitsfähige Aufsicht einrichten. Dabei könnte es knapp werden: So ringt etwa die deutsche Regierung bis heute ergebnislos mit der Frage, welche Behörden die Bundesnetzagentur bei der Aufsicht unterstützen sollen.

Für Ramona Pop macht die Untersuchung einmal mehr klar: „Um den Schutz der Verbraucher:innen wirklich sicherzustellen, muss die Bundesregierung auch national eine möglichst zentrale und schlagkräftige Aufsicht aller Online-Plattform einrichten.“


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