Die Bundesregierung geht offenbar unter Nutzung des Markenrechts gegen die Künstlergruppe Zentrum für Politische Schönheit vor. Sie ließ ein manipuliertes Video bei Instagram sperren, in dem Bundeskanzler Scholz ein hartes Vorgehen gegen die AfD ankündigt.
Die Bundesregierung hat bei Instagram ein Satire-Video des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung herunternehmen lassen. Das berichtet die Künstlergruppe selbst.
Es handelt sich dabei um das Video der jüngsten Aktion des Künstlerkollektivs zum AfD-Verbot. Im Video hatte das ZPS Bundeskanzler Olaf Scholz mittels Deep-Fake ein hartes Durchgreifen gegen die rechtsradikale AfD in den Mund geschoben. Die Bundesregierung hatte am Montag „verärgert“ auf das Video reagiert. Solche Deepfakes seien kein Spaß, sie schürten Verunsicherung und seien manipulativ, hatte ein Regierungssprecher getwittert. Das Video ist weiterhin auf YouTube und Twitter/X zu sehen.
Gegenüber Instagram begründet die Bundesregierung ihre Beschwerde wegen einer Markenrechtsverletzung des sogenannten „Flaggenstabes“. Das geht aus dem Hinweis hervor, den Instagram dem ZPS nach Sperrung des Videos zugesandt hat und den wir veröffentlichen.
Ein Sprecher des ZPS sagt gegenüber netzpolitik.org: „Mit der Aktion wollen wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich mit einem Verbot der rechtsextremen AfD zu beschäftigen. Stattdessen lässt sich die Bundesregierung aber ernsthaft dazu herab, kleinlich ein Kunstwerk zu zensieren.“
Der Fall mit dem angeblich widerrechtlich benutzten Flaggenstab ist allerdings komplexer als gedacht. Denn die Aktionskünstler haben eine eigene Version des Logos angefertigt. Bei genauerem Hinsehen ist deutlich zu erkennen, dass es sich um einen anderen Adler handelt als den, den die Bundesregierung benutzt.
Im linken Bild ist das echte Logo zu sehen, im rechten das gefälschte:
Selektives Vorgehen der Bundesregierung
Es ist nicht das erste Mal, dass Ministerien und die Bundesregierung gegen eine von ihnen unerwünschte Verwendung des Flaggenstabes vorgehen: So wurde ein Video des Künstlerkollektivs Peng deswegen von YouTube heruntergenommen. Google klagte gegen die Maßnahme, verlor aber vor Gericht.
Dennoch hat der Staat bei der Bewertung solcher Markenrechtsverletzungen offensichtlich Spielraum. Denn auch der Satiriker Jan Böhmermann verwendete schon das Logo des Ministeriums in einer ganzen Reihe von Videos, in denen er eine Kooperation seiner Sendung mit dem Ministerium behauptete. Gegen diese Videos ging das Innenministerium nicht vor.
Das Bundeskanzleramt hat auf eine kurzfristige Anfrage von netzpolitik.org noch nicht geantwortet. Wir reichen die Antwort nach, wenn sie kommt.
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