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Berlin: Große Koalition will Staatstrojaner schon vor Straftaten

In Berlin wollen CDU und SPD der Polizei den Einsatz von Staatstrojanern erlauben, dabei darf sie das längst. Auf Nachfrage erläutert der Innensenat: Die Polizei darf zwar heute schon hacken, um Straftaten aufzuklären. Sie soll aber auch hacken dürfen, um zukünftige Straftaten zu verhindern.

Räumung des besetzten Hauses in der Liebigstraße 34 durch die Polizei
Die Berliner Polizei will in Smartphones – schon vor Straftaten. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Stefan Zeitz

Am Montag haben CDU und SPD in Berlin ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin steht auch ein Satz zu Staatstrojanern:

Wir werden Ergänzungen mit dem Ziel prüfen, aufgrund richterlicher Anordnung Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen zur Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerster Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität einsetzen zu können.

Das klingt, als dürfte die Berliner Polizei bisher noch keine Staatstrojaner nutzen. Doch seit 2017 darf jede Polizei in Deutschland Staatstrojaner wie eine normale Telefonüberwachung einsetzen.

Staatstrojaner sind Hacking-Tools, mit denen Polizei und Geheimdienste heimlich IT-Geräte wie Smartphones infiltrieren und überwachen. Bei einer Online-Durchsuchung dürfen sie nach dem Hacken sämtliche Daten und Sensoren abhören und ausleiten. Bei der Quellen-TKÜ dürfen sie nach dem Hacken nur laufende Telekommunikation ausleiten.

Im Jahr 2020 hat das Land Berlin dreimal die so genannte Online-Durchsuchung angeordnet und einmal tatsächlich durchgeführt. Dabei ging es um das Betäubungsmittelgesetz. Die Berliner Polizei hackt also bereits heute, um wegen Drogen zu ermitteln.

Staatstrojaner gegen zukünftige Straftaten

Wir haben die Senatsverwaltung für Inneres gefragt, warum das Gesetz geändert werden soll, wenn die Polizei Trojaner bereits einsetzt. Die Antwort: Die Strafprozessordnung erlaubt nur Staatstrojaner zur Strafverfolgung. Die Berliner Polizei soll aber auch vorher schon Geräte hacken dürfen – zur Verhinderung zukünftiger Straftaten.

Polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr, insbesondere zur Verhinderung von Straftaten, werden im Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) geregelt, das jedoch keine Befugnis zur Quellen-TKÜ oder zur Online-Durchsuchung vorsieht.

Zur Verhinderung zukünftiger Straftaten kann die Polizei Berlin daher weder die Quellen-TKÜ noch die Online-Durchsuchung einsetzen. Dazu wäre erst eine Ergänzung des ASOG erforderlich.

Die Große Koalition in Berlin fordert also, dass die Berliner Polizei Personen hackt, die noch gar keine Straftaten begangen haben. Zur Verhinderung von internationalem Terrorismus darf das Bundeskriminalamt schon seit 2009 Staatstrojaner auch präventiv einsetzen. Aber nicht gegen andere Straftaten. Die Berliner Polizei soll jetzt hacken, um Drogendelikte zu verhindern.

Vor zwei Jahren wollte die Große Koalition auf Bundesebene auch der Bundespolizei das Hacken vor Straftaten erlauben. Der Bundestag hat das Gesetz auch beschlossen, aber der Bundesrat hat es gekippt. Jetzt versucht es die Große Koalition in Berlin.


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