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SMS mit dem Pfizer-Chef: New York Times verklagt die EU-Kommission

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will ihre beruflichen SMS-Nachrichten nicht herausgeben. Nun verklagt die New York Times die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Verantwortlich dafür ist auch eine Anfrage von netzpolitik.org.

Zu sehen ist Ursula von der Leyens Kopf, zur Hälfte von einem Podium verdeckt.
Muss die EU-Kommission bald ihre SMS-Nachrichten veröffentlichen? – Alle Rechte vorbehalten Imago / Le Pictorium

Die New York Times verklagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Streitpunkt ist die SMS-Kommunikation zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Albert Bourla, Vorsitzender und Geschäftsführer des US-Pharmakonzerns Pfizer. Anlass der Klage ist die Weigerung der Kommission, die entsprechenden SMS-Nachrichten freizugeben. Die Klage reichte die New York Times bereits am 25. Januar ein, gestern hat das Gericht sie in seinem öffentlichen Register veröffentlicht. Das Magazin Politico berichtete zuerst über die Klage.

Hintergrund der Klage ist der Milliardendeal zwischen der EU und Pfizer über Covid-19-Impfdosen. Der Deal kam 2021 nach Angaben der New York Times auch über SMS-Nachrichten zwischen von der Leyen und Bourla zustande. Die Kommission weigert sich, die SMS-Nachrichten herauszugeben, da diese keine „offiziellen Dokumente“ seien.

Anfrage abgelehnt

Die Klage ist auch die Folge einer Anfrage von netzpolitik.org-Redakteur Alexander Fanta. Nachdem die New York Times im April 2021 über den Impf-Deal berichtet hatte, stellte Fanta im Namen von netzpolitik.org eine Informationsfreiheitsanfrage an die Kommission. Artikel 42 der Grundrechtecharta der EU räumt Bürger:innen der Union grundsätzlich das Recht ein, Zugang zu EU-Dokumenten zu erhalten – „unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger“. Die Kommission verweigerte die Auskunft, da „keine Dokumente gefunden werden [konnten], die in den Geltungsbereich Ihrer Anfrage fallen“. Zunächst verneinte sie in ihrer offiziellen Antwort sogar, dass derartige Nachrichten existieren, wie Alexander Fanta auf Twitter schreibt.

Nach der Weigerung der Kommission beschwerte sich die Redaktion von netzpolitik.org bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly. Sie kam im Juli 2022 zu dem Schluss, dass sich die Kommission falsch verhalten habe und daher die Anfrage von netzpolitik.org erneut prüfen müsse. Auch Abgeordnete und NGOs äußerten sich empört über das Verhalten der Kommission. Diese zeigte sich jedoch unbeirrt und verletzt damit mutmaßlich das Recht auf Zugang zu Informationen. Umso mehr ist die Klage der New York Times zu begrüßen.


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