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Unter deutschem Vorsitz: G7-Staaten stützen EU-Politik zur Chatkontrolle

Vor der Alpenkulisse posieren die Regierungschefs mit Ursula von der Leyen in einer Reihe.
Unter deutschem Vorsitz nahm auch die EU-Kommissionspräsidentin am G7-Gipfel teil. Bundesregierung

Im Mai hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch vorgelegt. Darin enthalten sind zahlreiche Verpflichtungen für Internetdienstleister, darunter Maßnahmen, um das Risiko von sexualisierter Gewalt und Grooming zu bewerten. Wird dieses Risiko als „hoch“ bewertet, können Behörden sogenannte Aufdeckungsanordnungen erlassen. Dann müssen die Firmen Filtertechnologien einsetzen, die nach derzeitigem Stand auch die verschlüsselte Kommunikation aushebeln.

In der Internet-Zivilgesellschaft stößt das Vorhaben, das als Chatkontrolle bezeichnet wird, auf breiten Widerstand. Schützenhilfe erhalten die EU-Mitglieder nun von den G7-Staaten, deren Regierungschefs das Thema bei ihrem Gipfeltreffen in Elmau vor einer Woche behandelt haben. Unter deutschem Vorsitz wurden die G7-Innenminister:innen anschließend mit Maßnahmen beauftragt. Ihre Konferenz soll Mitte November in der südhessischen „Wein-, Sekt- und Rosenstadt“ Eltville stattfinden. 

Erkennung „neben einer durchgängigen Verschlüsselung“

Jedes G7-Fachtreffen endet mit einer Erklärung. So haben bereits die Digitalminister:innen unter Leitung des Bundesministers Volker Wissing am 11. Mai angekündigt, die Online-Sicherheit verbessern und „illegale und schädliche Online-Inhalte und -Aktivitäten“ reduzieren zu wollen. Plattformanbieter „und andere relevante Unternehmen“ werden aufgefordert, freiwillige Maßnahmen auszuweiten.

Die Digitalminister:innen wollen, dass die Firmen die unter dem Vorsitz Großbritanniens begonnene Zusammenarbeit fortsetzen. Die britische Regierung hatte im September vergangenen Jahres von den G7-Innenminister:innen einen „Action Plan to combat Child Sexual Exploitation and Abuse“ verabschieden lassen. Darin rufen sie „zur Innovation auf, um die verfügbaren Lösungen voranzutreiben“.

Die Anbieter sollen sexuelle Ausbeutung und sexuelle Gewalt gegen Kinder auch „neben einer durchgängigen Verschlüsselung“ erkennen und melden. Die Formulierung lässt darauf schließen, dass das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS) favorisiert wird. Kurz zuvor hatte Apple die Einführung einer solchen Methode angekündigt, dies jedoch nach Protesten vorläufig zurückgezogen.

Bundesregierung will Firmen „stärker in die Pflicht“ nehmen

Bislang sieht der G7-Aktionsplan keine Verpflichtung von Onlinediensteanbietern zur Erkennung oder Entfernung von Inhalten auf ihren Plattformen vor. Das könnte sich ändern, nachdem auch die G7-Innenminister:innen im November unter Vorsitz der Bundesministerin Nancy Faeser daran anknüpfen.

Denn im Zuge der Vorbereitung des Treffens in Eltville wird geprüft, wie die Firmen „zur Erkennung und/oder Entfernung von Inhalten auf ihren Kommunikationsplattformen stärker in die Pflicht genommen werden können“. Das schreibt das deutsche Innenministerium in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Alexander Ulrich.

Demnach habe die Verhinderung der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten für die Bundesregierung „höchste Priorität“. Die Zusammenarbeit mit den Anbietern von Onlinediensten spiele dabei eine wichtige Rolle.

Britische Innenministerin verschärft Gesetzesentwurf

Großbritannien hat inzwischen einen Gang höher geschaltet. In einem Gesetzentwurf zur Online-Sicherheit sollen die Firmen dazu verpflichtet werden, Technologien zur Erkennung von Inhalten einzusetzen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen. So hat es die britische Innenministerin Priti Patel vorgestern angekündigt. Demnach soll eine bestehende Klausel im Gesetzesentwurf sogar noch verschärft werden.

Medienberichten zufolge zieht die Kommunikationsaufsichtsbehörde Ofcom, die die Umsetzung des Gesetzes beaufsichtigen soll, auch das „clientseitige Scannen“ in Betracht. Das Gesetz soll es Ofcom erlauben, den Einsatz von „akkreditierter Technologie“ zu verlangen. Bei Nichtbefolgung drohen Geldstrafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Der Entwurf wird in der kommenden Woche in einem Ausschuss von Abgeordneten behandelt. Nach einer erfolgreichen Abstimmung im Parlament soll das Gesetz spätestens Anfang 2023 in Kraft treten. Gegen die Pläne hatte unter anderem die britische Datenaufsichtsbehörde Stellung bezogen. Demnach erhöhe eine starke Verschlüsselung der Kommunikation die Online-Sicherheit für Kinder, indem sie deren Gefährdung durch Bedrohungen wie Erpressung verringere.


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