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EU-Chatkontrolle: Gesellschaft für Informatik gegen Überwachung digitaler Kommunikation

Foto mit Text "Who ist watching?"

Die Gesellschaft für Informatik (GI) stellt sich gegen die geplante Überwachungsmaßnahme der „Chatkontrolle“ in der Europäischen Union. Der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der GI lehne das Vorhaben der EU-Kommission, Anbieter zur anlasslosen Überwachung aller Kommunikationsinhalte unbefristet zu verpflichten, entschieden ab, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Idee der EU-Kommission verstoße gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, die in der Europäischen Grundrechte-Charta garantiert werden: insbesondere Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) und Artikel 11 (Meinungsäußerungsfreiheit und Informationsfreiheit) garantieren grundsätzlich vertrauliche Kommunikation.

Die GI kritisiert auch, dass eine derartige Überwachung auch die Kommunikation von Unternehmen und Behörden offenlege, ebenso von Medienschaffenden und ihren Informant:innen. Hartmut Pohl, Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises sagt: „Vollständige anlasslose Überwachung der digitalen Kommunikation ist der falsche Weg, schwere Kriminalität zu erkennen und bekämpfen.“

Wenn die EU-Kommission zur Durchsetzung ihres Vorhabens auf eingebaute Hintertüren verzichten wolle, gäbe es als Variante nur Client-Side-Scanning. Auch dies verstoße gegen die europäischen Grundrechte.

Gefährliche Idee der EU-Kommission

Die EU-Kommission arbeitet an einem Gesetzespaket zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch, das sie bald vorstellen will. Ein Teil des geplanten Gesetzes behandelt die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet. Ins Visier soll das Gesetz auch private und verschlüsselte Kommunikation nehmen, etwa über Messenger-Apps. Kritiker:innen bezeichnen diese Form der präventiven Massenüberwachung als Gefahr für Privatsphäre, IT-Sicherheit, Meinungsfreiheit und Demokratie.

Ursprünglich war die Vorstellung des brisanten Gesetzentwurfs für den 1. Dezember angesetzt, inzwischen ist der Punkt jedoch aus dem Kalender der Kommission verschwunden. Auf Anfrage bestätigt eine Sprecherin lediglich, dass die Kommission an dem Vorschlag arbeite. Ein konkretes Datum könne sie im Moment aber nicht nennen.


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