Wer in England oder Wales eine Vergewaltigung anzeigen will, muss erst mal ein Formular unterschreiben, dass das eigene Handy und die Social-Media-Accounts durchsucht werden dürfen. Auch die medizinische Geschichte, Sozial- oder Schuldaten sollen Betroffene mit den so genannten Stafford Statements pauschal freigeben. Wer dabei nicht mitmacht, riskiert seit 2019, dass Ermittlungen gar nicht erst aufgenommen werden.
Das geht zu weit, sagt jetzt die britische Datenschutzaufsicht ICO. In einem heute veröffentlichten Bericht [PDF] fordert sie die Polizei und Ermittlungsbehörden im Land auf, mit der exzessiven Datensammlung aufzuhören – sonst drohen Strafen.
Die aktuelle Praxis sorge dafür, dass mutmaßliche Opfer wie Verdächtige behandelt würden, sagt der Datenschutzbeauftragte John Edwards. Betroffene fühlten sich durch ein System wieder zu Opfer gemacht, von dem sie eigentlich Unterstützung erwarten. Das unterminiere das Vertrauen ins Justizsystem.
Zahl der verfolgten Fälle gesunken
Die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffe war im vergangenen Jahr auf Rekordhöhe gestiegen. Zugleich sei die Zahl der von den Staatsanwaltschaften verfolgten Fälle um mehr als 60 Prozent gesunken, kritisierte die britische Opferschutzbeauftragte Vera Baird.
Eine Rolle für die gestiegene Bereitschaft zur Anzeige könnten das gesellschaftliche Klima in Folge der #metoo-Debatte sein, auch viel beachtete Fälle wie der Mord und die Vergewaltigung von Sarah Everard im März 2021 hatten in Großbritannien eine weite Debatte über sexualisierte Gewalt gegen Frauen und den Umgang der Polizei und Strafverfolgung damit entzündet.
Dass hingegen viele Fälle nicht verfolgt werden, führt Datenschutzaufseher Edwards auch auf die weitreichenden Datensammlungen zurück. Es gebe schließlich immer mehr Belege dafür, dass es den Behörden nicht gelingt, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, so dass sie sich aus den Verfahren zurückziehen und Prozesse nicht abgeschlossen werden können.
„Datenminimierung ist entscheidend“
Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen. Unter anderem sollten Polizeibehörden im ganzen Land damit aufhören, Betroffenen Formulare vorzulegen, mit denen sie ihr grundsätzliches Einverständnis für das Einholen von Daten bei dritten Parteien erteilen – etwa Sozialbehörden oder Schulen. „Datenminimierung ist entscheidend“, so ICO-Chef Edwards. Jedes Einholen persönlicher Daten über die Betroffenen sollte verhältnismäßig und unmittelbar relevant für die Ermittlungen sein.
Außerdem sollten Staatsanwaltschaften über die Regelungen und die Verhältnismäßigkeit informiert werden. Aus Formularen, auf denen Informationen von Dritten angefragt werden, sollte klar hervorgehen, ob sie freiwillig oder verpflichtend sind und dass die erfragten Informationen womöglich auch gegenüber den Beschuldigten offengelegt werden, also bei den Täter:innen landen könnten.
Polizei nehme von Handys „exzessive Mengen an persönlichen Daten“
Bereits 2020 hatte die Datenschutzbehörde einen kritischen Bericht zur Praxis der Ermittler:innen vorgelegt, persönliche Daten auf Handys von Betroffenen und in deren Social-Media-Accounts zu durchsuchen. Dabei kam heraus, dass verschiedene Polizeibehörden im Land die Datensammlung ganz unterschiedlich handhaben. Doch schon damals warnte ICO, dass Polizeibehörden während der Ermittlungen oft „exzessive Mengen an persönlichen Informationen“ von Geräten der Betroffenen auslesen – und dass dies einen abschreckenden Effekt haben könne.
Die Opferschutzbeauftragte Baird sagte damals, in der Zeit seit Einführung der „digital consent forms“ im Jahr 2019 hätten Opferschutzorganisationen hunderte von Fällen berichtet, in denen Betroffene gezwungen wurden, ihre persönlichen Daten auszuhändigen. In der Konsequenz seien selbst ansonsten solide Fälle wieder fallen gelassen worden.
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