Ticker

6/recent/ticker-posts

Ad Code

Responsive Advertisement

KW 17: Die Woche, als Twitter dem Kauf durch Elon Musk zustimmte

Fraktal
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen!

Elon Musk war kürzlich nicht im Berghain. Elon Musk will Twitter übernehmen. Und er macht auf ebenjener Plattform Witze darüber, dass er auch Coca-Cola kaufen könnte, um das Koks in das Zucker-Koffein-Farbstoff-Mischgetränk zurückzubringen. Ich habe fast das Gefühl, jede Darmregung des Tesla-Neuralink-Thud-SpaceX-Unternehmers führt zu einer Schlagzeile.

Auch ich habe mich mit meinen Kolleg:innen mit Musks Twitter-Kauf-Absichten beschäftigt. Schon vor zwei Wochen hat Markus Beckedahl in einem Kommentar seine Bauchschmerzen zur drohenden Machtkonzentration beschrieben. Diese Woche hat Alexander Fanta analysiert, ob das Digitale-Dienste-Gesetz der EU dem missionarischen Meinungsfreiheitsmilliardär einen Strich durch seine Agenda machen könnte. Oder zumindest durch das, was man für seine Agenda hält.

Ich weiß nicht, was Musk wirklich mit Twitter vorhat, wenn ihm genügend Aktionär:innen ihre Anteile verkaufen. Will er für alle Meinungsfreiheit im US-Sinne? Oder im Sinne der Gesetze der jeweiligen Länder? Will er Meinungsfreiheit mal eben selbst definieren? „Freedom of speech means freedom of speech“, twittert Musk. Ahja.

Es gibt noch mehr, das ich gerne wissen würde. Will Musk eine Klarnamenpflicht, wenn er den Spam-Bots den Kampf ansagt? Oder müssen wir vor dem Twittern künftig in CAPTCHAs Kleinflugzeuge in 9 Kacheln anklicken? Damit könnte man vielleicht die Objekterkennung von Tesla trainieren, damit der nächste herbeigerufene Tesla nicht versehentlich auf dem Rollfeld randaliert.

Zugegeben, ich finde die geplante Twitter-Übernahme spannend. Ich habe die Woche viele kluge Kommentare und Analysen darüber gelesen, ob Musks Kauf eine Gefahr wäre und wofür eigentlich. Ob dann Trump seinen Account zurückbekommt. Ob wir ein anderes Twitter brauchen oder ob es das eigentlich schon gibt. Sorgen macht mir aber die Fülle der Berichte.

Nicht erst seit gestern liegen zu viele Plattformen in der Hand von viel zu wenigen Männern. Als wäre Twitter ohne Elon Musk ein perfekter, selbstloser Ort gewesen, an dem alle sich ohne Furcht frei austauschen können und magisch eine Gemeinschaft entsteht. Das war Twitter für mich nie. Viel lieber habe ich die abseitigen Orte im Internet.

Die Spezialforen, in denen sich Hausmeisterinnen, Pilzsammelnde und Allrad-LKW-Fahrer austauschen. Die Orte, die für Milliardär:innen uninteressant sind, weil sich an ihnen kaum Geld verdienen lässt. Oder der Livestream des schwedischen Fernsehens, in dem man noch bis Anfang Mai Elchen beim Wandern zuschauen kann, Slow-TV in Reinform. Mit einer Chatspalte voller Herzchen, Elch- und Eulen-Emojis und unzähligen Gute-Nacht-Wünschen für die Redakteur:innen, die sich spät abends verabschieden.

Es stört mich, dass durch die Debatte um Elon Musik weniger schrille Themen untergehen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche festgestellt, dass das bayerische Verfassungsschutzgesetz teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Das ist nicht sexy, sondern langsam. Von Beschwerde bis Urteil sind Jahre vergangen. Es geht nicht um Koks in Cola oder Berliner Clubs oder eine Milliardärsmutter, die bei Germany’s Next Topmodel auftritt. Aber es ist wichtig, und ein großer Erfolg für digitale Freiheitsrechte.

In diesem Sinne: Bleibt aufmerksam für die langsamen und leisen Dinge und habt ein schönes Wochenende!
anna

PS: Danke für die Rückmeldungen und Hinweise zum umgestalteten Wochenrückblick. Wir haben mittlerweile einige kleine Darstellungsproblemchen gefixt, freuen uns aber weiter über Hinweise zur Darstellung und Feedback an newsletter-feedback@netzpolitik.org.


NPP 252 zu Web3: Zurück in die Zukunft

Statt einer Handvoll großen Firmen soll es wieder uns allen gehören: das Internet der Zukunft. Das versprechen zumindest die Vertreter:innen des sogenannten Web3. Aber ist diese Blockchain-basierte Technologie wirklich die Lösung für unsere Probleme? Von Serafin Dinges.

Durchbruch: EU einigt sich auf Digitale-Dienste-Gesetz

Nach eineinhalb Jahren Verhandlungsmarathon ist das wohl wichtigste digitalpolitische Vorhaben von Ursula von der Leyen in trockenen Tüchern. Es schafft umfassende Regeln für Giganten wie Amazon, Google und Facebook. Von Alexander Fanta.

Kommentar zum Digitale-Dienste-Gesetz: Das ist noch kein Plattformgrundgesetz

Die Europäische Union hat sich zum Digital Services Act geeinigt. Das bringt mehr Nutzer:innenrechte gegenüber Plattformen und eine bessere Durchsetzung der neuen Regeln. Aber es gibt auch einige Schwachstellen. Um zum Plattformgrundgesetz zu werden, bedarf es noch Verbesserungen. Ein Kommentar. Von Markus Beckedahl.

Digitale-Dienste-Gesetz: Verbot anonymer Porno-Uploads geplatzt

Uploader:innen von Pornos werden ihre Handynummern nicht offenlegen müssen. Eine solche Pflicht hat es nicht ins Digitale-Dienste-Gesetzt geschafft. Dennoch kommen auf Pornoplattformen grundlegende Änderungen zu. Von Sebastian Meineck.

Klage Polens abgewiesen: EU-Gericht gibt grünes Licht für Uploadfilter

Eine Klage gegen die EU-Urheberrechtsreform ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Doch das Gericht mahnt die EU-Staaten, bei der Umsetzung der Richtlinie die Grundrechte zu schützen. Von Alexander Fanta.

Bayern: Verfassungsschutzgesetz verstößt teilweise gegen das Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat viele der Überwachungsbefugnisse im bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner, Kommunikationsdatennutzung und andere Befugnisse des Ländergeheimdienstes hatte in weiten Teilen Erfolg. Bayern muss nun nachbessern. Von Anna Biselli.

Digitale-Dienste-Gesetz: Der EU droht die Kraftprobe mit Elon Musks Twitter

Der reichste Mann der Welt kauft Twitter und möchte das soziale Netzwerk zu einer „Arena der freien Meinungsäußerung“ umbauen. Doch ein neues Mega-Gesetz der EU könnte zum Stolperstein werden. Eine Analyse Von Alexander Fanta.

Einschüchterungsklagen: Neues EU-Gesetz soll Journalist:innen schützen

Wer Klagen gegen Medien und NGOs einbringt, um sie zum Schweigen zu bringen, soll künftig mit Konsequenzen rechnen. Ein Vorschlag der EU-Kommission soll es einfacher machen, solche Klagen abzuweisen und sogar Schadenersatz zu fordern. Von Alexander Fanta.

Großbritannien: Handybeschlagnahme bei Asylsuchenden war unrechtmäßig

Das Innenministerium hat tausende Endgeräte von Asylsuchenden unrechtmäßig beschlagnahmt und ausgelesen, so ein britisches Gericht. Auch in Deutschland wird der Umgang mit Datenträgern von Geflüchteten vor Gericht behandelt. Von Rahel Lang.

NATO-Analyse: Schwarzmarkt für gekaufte Likes brummt

Soziale Medien dulden noch immer massenhaft gekaufte Klicks. Ein NATO-Forschungszentrum hat ermittelt, wie sich Facebook, Instagram, TikTok und Co. im Kampf gegen solche Manipulation schlagen. Wir analysieren die Ergebnisse. Von Sebastian Meineck.

Reparieren statt wegwerfen: Mit freier Software gegen Elektroschrott

Immer wieder landen alte Geräte im Müll, weil sie sich nicht reparieren oder updaten lassen. Vor dem Hintergrund neuer EU-Regulierungen sieht ein Bündnis aus dutzenden Organisationen jetzt eine „historische Chance“ für mehr Nachhaltigkeit. Von Ingo Dachwitz.

DSGVO: EU-Gericht erlaubt Verbandsklagen gegen Facebook

Der Europäische Gerichtshof hat in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden. Demnach müssen sich Facebook und andere Digitalkonzerne künftig Verbandsklagen stellen. Von Alexander Fanta.

Gleichstellungsbericht: „Schutzschirm“ für Betroffene digitaler Gewalt gefordert

Die Bundesregierung soll Betroffene digitaler Gewalt stärken, das empfehlen Sachverständige im neuen Gleichstellungsbericht. Wie groß das Problem ist, erklärt Jenny-Kerstin Bauer vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe im Interview. Von Alexandra Conrad.

Reihe zu digitalem Kolonialismus: Wie Meta den indischen Agrarsektor dominieren will

Nach vielen Versuchen, im indischen Markt Fuß zu fassen, hat Facebook sich zuletzt mit dem größten Unternehmen des Landes zusammengetan. Die Partnerschaft mit Reliance Industries könnte dazu beitragen, die gesamte Lebensmittelversorgungskette in Indien monopolisieren. Teil 1 unserer Serie zu Digitalem Kolonialismus. Von Satyajeet Malik.

Series on Digital Colonialism: How Meta aims to dominate India’s agriculture sector

Facebook has entered a deal with India’s largest corporation, Reliance Industries, in a bid to monopolize the entire food supply chain in India. This deal could put the food security of more than 820 million people at risk. Part 1 of our series on digital colonialism. Von Satyajeet Malik.

Big Brother Awards: Negativpreis für Lieferando und BKA

Lieferando bekommt vom Verein Digitalcourage dieses Jahr einen Big Brother Award geliefert. Ein weiterer Negativpreis geht auf das Konto von Klarna – und auch die Bundesdruckerei erhält ihre Datenschutz-Rüffel schwarz auf weiß. Von Alexandra Conrad.


Hilf mit! Mit Deiner finanziellen Hilfe unterstützt Du unabhängigen Journalismus.

Enregistrer un commentaire

0 Commentaires