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Augsburg: Pimmel-Kommentar führt zu Razzia bei Klimaaktivisten

Eine Gruppe von Polizist:innen laufen auf ein Haus zu.
Die Klimabewegung Augsburg kritisiert die polizeiliche Repression. (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Yohann Libot

Die Aussage „Du bist so 1 Pimmel“ hat bereits letzten Sommer eine Hausdurchsuchung ausgelöst. Nun ist es in Augsburg zu einer ähnlichen Razzia gekommen. Der Klimaaktivist Alexander Mai hatte im Oktober ein Foto des Pimmel-Skandals auf Facebook verlinkt – und zwar unter einem Post des AfD-Politikers Andreas Jurca, dem Fraktionsvorsitzenden der Partei im Stadtrat Augsburg .

Der AfD-Politiker fühlte sich davon offenbar beleidigt und hat Anzeige gegen den Aktivisten erstattet. Die Augsburger Polizei hat am vergangenen Dienstag Mais Wohnung durchsucht. Die Aufgabe der Abteilung „Staatsschutz“ ist vor allem die Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität. Die Beamt:innen beschlagnahmten dabei auch private Geräte des Aktivisten, der für das Augsburger Klimacamp aktiv ist. Die zuständige Anwältin bezeichnet das als unverhältnismäßig.

„Das war offensichtlich keine Beleidigung“

Screenshot des Facebook-Posts von Jurca im Oktober 2021. - Alle Rechte vorbehalten Verfasser:innen des Blogs Pimmelgate Süd.

Um über den Vorfall zu informieren, wurde zügig eine eigene Website eingerichtet namens pimmelgate-süd.de. Im Impressum steht der Augsburger Fridays-For-Future-Aktivist Ingo Blechschmidt. Dort stellt sich Mai als 26-jähriger Klimaaktivist vor, Mathematik-Student und IT-Entwickler.

Den Facebook-Post des AfD-Politikers bezeichnen die Aktivist:innen auf der Website als „fremden- und frauenfeindlich“. In dem von Mai darunter verlinkten Zeitungsbeitrag war ein Vorschaubild mit dem Schriftzug „Andy, Du bist so 1 Pimmel“ zu sehen.

Dass es Monate später zu einer Hausdurchsuchung kam, war für den Klimaaktivisten völlig überraschend. „Ich habe damit überhaupt nicht gerechnet“, sagt er in einem Gepsräch mit netzpolitik.org. „Das war offensichtlich keine Beleidigung“. Die Poliziei habe seinen Arbeitslaptop und Smartphone beschlagnahmt.

Vom Pimmel-Kommentar zum Polizeieinsatz

Der Vorfall erinnert stark an einen Eklat im vergangenen September. Damals durchsuchten Beamte die Wohnung des mutmaßlichen Urhebers eines Tweets. In dem Tweet wurde Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) als „Pimmel“ bezeichnet. Das ging als „Pimmelgate“ durch die Medien und wurde zeitweise zum Meme. Hausdurchsuchung wegen eines Genitalvergleichs? Dahinter steht die größere Frage nach potentiellem Machtmissbrauch politisch mächtiger Personen – und fehlender Verhältnismäßigkeit von Polizeieinsätzen.

Die zuständige Klimacamp-Anwältin Martina Sulzberger hält die Hausdurchsuchung jedenfalls für „unverhältnismäßig“. Schließlich habe Mai den Post unter Klarnamen verfasst und es sei damit offensichtlich, wer für den Post verantwortlich ist. „Zudem ist fraglich, ob das Verlinken zu einem Artikel, in diesem Fall mit dem Kontext der ganzen Kommentare, überhaupt eine Beleidigung darstellt“, sagt Sulzberger gegenüber netzpolitik.org. Mai verlinkte das Foto, ohne den AfD-Politiker persönlich anzusprechen, wie aus einem entsprechenden Screenshot hervorgeht.

Die Polizeihauptkommissarin Christina Meissl des zuständigen Polizeipräsidiums rechtfertigt die Razzia auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Polizei leite Ermittlungen ein, um den Sachverhalt aufzuklären, sobald sie von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalte. 

Polizei soll Telefonat mit Anwältin verweigert haben

Das Vorgehen der Polizei wird auch deshalb kritisiert, da Mai anschienend während der Hausdurchsuchung nicht seine Anwältin kontaktieren durfte. Das soll ein polizeiliches Durchsuchungsprotokoll zeigen,  das auf pimmelgate-süd.de veröffentlicht wurde. Dort steht: „Der Betroffene (…) ist unzufrieden damit, dass er für die Dauer der Maßnahme nicht telefonieren darf“. Polizeihauptkommissarin Meissl weist den Vorwurf, Mai hätte nicht telefonieren können, zurück. Sie sagt, dem Klimaaktivisten sei ein polizeiliches Smartphone angeboten wurden.

Nach Paragraf 137 der Strafprozessordnung steht der betroffenen Person bei einer Hausdurchsuchung ein Telefonat zu. Der Strafverteidiger Thomas Penneke schreibt dazu auf seiner Website: 

Die Polizei spricht oft ein Telefonverbot während der Hausdurchsuchung aus. Sollten Sie Ihren Anwalt anrufen wollen, ist das Verbot rechtswidrig. Lassen Sie sich hiervon nicht abbringen.

Sulzberger hält das angebliches Telefonverbot ihres Mandanten ebenfalls für „nicht rechtens“. Sulzberger und Mai behalten sich vor, gegen den Durchsuchungsbeschluss oder das Verhalten der Polizei vorzugehen.

„Wir haben nichts zu verstecken“

Die Hausdurchsuchung betrifft dabei nicht nur Mai selbst, sondern auch seine Freund:innen und Familie. Schließlich könne die zuständige Staatsanwaltschaft über die technischen Geräte des Studenten auf alle seine aktuellen Kontakte zugreifen. „Die nicht-aktivistischen Kontakte werden es teilweise nicht cool finden, dass sie jetzt mit Name und Nummer bei der Polizei sind“, sagt Mai.

Der Klimaaktivist findet es unsinnig, dass die Polizei seine technischen Geräte für Ermittlungen beschlagnahmt hat. „Unsere Strukturen sind frei und öffentlich zugänglich, wir haben also nichts zu verstecken“, sagt Mai. „Die Polizei hätte die Informationen auch herausfinden können, ohne meine Geräte zu beschlagnahmen.“ Er sieht den größeren Schaden darin, dass nun alle seine Geräte weg sind, was ihn auch in seiner Arbeit hindere. 

Die Klimabewegung hofft auf gesellschaftlichen Diskurs

Das Klimacamp Augsburg und Fridays For Future stellen sich hinter Mai. Auf pimmelgate-süd.de stellen sie den Kontext zu einer Reihe weiterer unverständlicher Ermittlungen durch die Abteilung Staatsschutz her. Mai sagt: „Die Polizei wartet auf eine solche Gelegenheit, um gegen uns als Klimabewegung vorzugehen.“ Meissl sagt, die Durchsuchung stünde in keinerlei Zusammenhang mit Mais Aktivitäten bei der Klimabewegung.

Nach Angaben der Klimaaktivist:innen verfolge die Abteilung Staatsschutz seit mehr als zwei Jahren ihre Aktivitäten in Augsburg. Bisher hätten sie diese Fälle nicht öffentlich bekannt gegeben. Doch der aktuelle Pimmelgate-Süd-Fall veranlasse die Gruppe dazu, fortan „unverhältnismäßige Repression“ zu veröffentlichen und gegebenenfalls Dienstaufsichtsbeschwerden einzureichen. 

Mai hofft auf einen großen öffentlichen Diskurs über das Vorgehen der Polizei gegen Klimaaktivist:innen. Er sagt: „Mir geht es nicht unbedingt um meinen konkreten Fall, sondern darum, dass wir aufpassen müssen, dass bei der Polizei die Schwellen allgemein nicht immer geringer werden, um gegen Menschen wie uns vorzugehen.“


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