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Luca-App: Bund übernimmt Millionenkosten der Länder nicht

Auch weil die Corona-Warn-App als Alternative Funktionen von Luca kann, steht die Weiternutzung der App auf der Kippe. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Lobeca

Der Bund übernimmt die Kosten für die Lizenzverträge mit der Luca-App nicht. Das schreibt der Journalist Tilo Jung auf Twitter mit Verweis auf die Bundespressekonferenz.

Ursprünglich hatte der Bund angekündigt, die Kosten für eine digitale Kontaktnachverfolgungslösung zu übernehmen, wenn sich die Länder auf eine einheitliche Lösung einigen. 13 Bundesländer hatten daraufhin für insgesamt 21 Millionen Euro Lizenzvereinbarungen mit Luca getroffen, um die App für ein Jahr zur digitalen Kontaktnachverfolgung einsetzen zu dürfen.

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Zusage aus dem Ministerium ließ auf sich warten

Die Zusage aus dem Gesundheitsministerium kam allerdings nie. Auf Anfrage wollte bislang niemand die Übernahme der Kosten bestätigen. Wiederholt hieß es, die Sache werde noch geprüft.

Nachdem ein Gericht in Mecklenburg-Vorpommern zudem im November entschied, die Vergabe an Luca sei nicht rechtmäßig und daher unwirksam, stand in Frage, ob die verbleibenden 12 Bundesländer, die Luca kauften, noch als „einheitliche Lösung“ gewertet werden können.

Auf eine Anfrage von Ende November antwortete ein Sprecher des Ministeriums: „Für eine potenzielle Kostenbeteiligung des Bundes kann grundsätzlich das sogenannte Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Prinzip) zur Anwendung kommen. Dieses besagt, dass eine zentrale Finanzierung von IT-Systemen erfolgen kann, sofern sich eine Mehrheit der Bundesländer (≥9 Länder) auf ein gemeinsames Vorgehen einigt.“

Einer-für-alle-Prinzip greift nicht

Diese Einschätzung scheint nun nicht mehr zu gelten. Für die Länder bedeutet dies, dass sie auf den Lizenzkosten für Luca sitzen bleiben werden. Voraussichtlich bis Ende Februar steht in den Bundesländern die Entscheidung an, ob sie die Lizenzvereinbarung mit Luca kündigen oder automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Wie viel das die Länder zusätzlich kosten würde, ist nicht bekannt.

Die Bundesländer wollen davor zusammen mit Gesundheitsämtern und anderen Gremien über den Nutzen der App beraten und sich dann entscheiden. Das geht aus den Antworten der neun Bundesländer hervor, die auf Anfragen von netzpolitik.org geantwortet haben. Über die genauen Kündigungsfristen und das Vertragsmodell wollten die Ministerien der Bundesländer keine Auskunft geben. Auch die Betreiber der Luca-App wollten sich zu Details nicht äußern. Antworten aus einigen Bundesländern weisen aber darauf hin, dass es sich bei der Verträgen um ein zweijähriges Abo-Modell handelt, das aktiv nach einem Jahr von den Bundesländern gekündigt werden kann.

Luca-App in der Kritik

Die Luca-App steht schon seit Längerem in der Kritik. In der Anfangsphase gab es zahlreiche Sicherheitslücken. Heute zeigt sich, dass viele Bundesländer die Daten aus der App kaum bis gar nicht mehr abfragen, wie Recherchen von netzpolitik.org ergeben haben. Der Nutzen der App für die Bekämpfung der Pandemie ist damit fraglich.

Wie eine weitere Recherche zeigt, lassen zudem Verträge und Aussagen der Luca-Betreiber darauf schließen, dass auch andere Geschäftsmodelle mit dem laut Unternehmensaussagen 40 Millionen Installationen umfassenden Nutzerstamm möglich wären. Die Betreiber schlossen andere Geschäftsmodelle wie eine Gastro- und Event-App auf Nachfrage nicht aus.

Am letzten Wochenende war Luca erneut in die Kritik geraten, weil die Polizei in Mainz mit Wissen des Gesundheitsamtes und ohne Rechtsgrundlage Luca-Daten von Kneipenbesuchern für ihre Ermittlungsarbeit genutzt hatte. Der Fall bestätigt die grundlegende Kritik von Sicherheitsexpert:innen an Luca, dass eine zentrale und personalisierte Datenhaltung solche Vorfälle begünstige.


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