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Corona-Warn-App: Baden-Württemberg erlaubt datensparsames Einchecken

Baden-Württemberg ermöglicht bei Veranstaltungen pseudonymes Contact-Tracing mit der Corona-Warn-App

Wer in Baden-Württemberg öffentliche Veranstaltungen besuchen will, muss künftig nicht mehr Kontaktdaten bei den Veranstalter:innen hinterlassen. Dank der neuesten Änderung [PDF] der Corona-Verordnung des Bundeslandes vom 15. Oktober ist ein Check-In pseudonym mit der Corona-Warn-App des Bundes möglich.

Egal ob im Restaurant, im Theater oder im Club: Bei vielen Treffen außerhalb des privaten Raumes werden nach wie vor Kontaktdaten verlangt. Veranstalter:innen müssen dem Gesundheitsamt Namen und Kontaktdaten ihrer Besucher:innen weitergeben können, das schreiben die Corona-Verordnungen der meisten Bundesländer vor. Mit diesen Daten sollen Gesundheitsämter etwa im Fall einer Infektion die Kontakte der Infizierten warnen.

Neben der schriftlichen Erfassung der Daten auf Papier setzen viele Bundesländer auf einen elektronischen Check-In mit der Luca-App. Seit April 2021 gibt es einen ähnlichen Check-in auch in der Corona-Warn-App des Bundes: Mit der App können Nutzer:innen bei Veranstaltungen einchecken und mögliche Corona-Kontakte lassen sich benachrichtigen.

Trotzdem ließ sich Corona-Warn-App zunächst nicht als Alternative für die Luca-App einsetzen. Der Grund dafür sind die Corona-Verordnungen der Länder, die verlangen, dass Veranstalter:innen die personenbezogenen Daten ihrer Gäste erfassen. Genau das tut die Corona-Warn-App aber nicht: Die Anwendung des Gesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts speichert und übermittelt keine Kontaktdaten.

Die Kontaktdatenerfassung auf Papier und mit der Luca-App bleiben in Baden-Württemberg weiter möglich. Die Vorgabe zur Übermittlung der Daten an das Gesundheitsamt entfällt mit der neuen Fassung der Landesverordnung jedoch.

In die Kneipe gehen, ohne die eigene Adresse zu verraten

Es ist heftig umstritten, wie viel das Sammeln personenbezogener Daten zur Corona-Nachverfolgung nutzt. Zu Hochzeiten der Pandemie waren viele Gesundheitsämter mit der Kontaktverfolgung ohnehin überfordert und signalisierten, dass ihnen ein Mehr an Daten nicht helfe. Zudem ist die Luca-App, die von den meisten Bundesländern als Lösung für die digitale Kontaktverfolgung eingekauft wurde, durch eine Reihe eklatanter Sicherheitsmängel aufgefallen.

Als erstes Bundesland hatte im Mai deshalb Sachsen die Landes-Corona-Verordnung angepasst und pseudonyme Check-Ins mit der Corona-Warn-App ermöglicht. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hatten dies zuvor eindringlich gefordert.

So auch Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von Baden-Württemberg, wie er auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilt. Entsprechend positiv fällt seine Reaktion auf die Neuregelung in der Corona-Verordnung aus. Die Corona-Warn-App sei eine sehr gute App, schreibt Brink. „Die Landesregierung setzt damit wieder mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen.“ Der Einsatz der Corona-Warn-App sei ein Schritt in Richtung Datenminimierung. Ein Besuch in der Kneipe, so Brink, sei nun wieder möglich, ohne Kontaktdaten zu erfassen.


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