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Verbraucherschutz: Bundesnetzagentur darf strikter gegen unaufgeforderte Werbeanrufe vorgehen

Frau an gelben Telefon

Ab dem 1. Oktober müssen die Verursacher von Werbeanrufen die vorherige Zustimmung des Angerufenen einholen und diese Zustimmung für fünf Jahre dokumentieren. Die Bundesnetzagentur kann mit der neuen Regelung strikter gegen ungebetene Anrufe vorgehen und pro Fall bis zu 50.000 Euro Strafe verhängen. Die Neuerung ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, welches der Bundestag Ende Juni verabschiedet hat. Einzelne Regelungen des Gesetzes treten nun in Kraft. 

Gegenüber der dpa sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur, dass man mit der Regelung Telefonwerbung effizienter kontrollieren können. Bereits seit Ende Juli dürften Strom- und Gasverträge nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden und bedürfen nun der Schriftform, heißt es im Bericht. „So werden untergeschobene Verträge verhindert“, so der Sprecher.

Immer mehr Beschwerden

Bei der Bundesnetzagentur verzeichnet man laut dem Bericht einen kräftigen Anstieg von Verbraucher-Beschwerden über nervige Werbeanrufe in den vergangenen Monaten. In der ersten Jahreshälfte 2021 gingen bei der Behörde etwa 43.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein, im ersten Halbjahr 2020 waren es nur etwa 27.000 gewesen. Die Bundesnetzagentur verhängte zwischen Januar und Juli dieses Jahres gegen Telefonwerbefirmen Strafen von mehr als einer Million Euro.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge enthält noch zahlreiche weitere Regelungen. So dürfen Fluggesellschaften in Zukunft nicht mehr in ihren AGB ausschließen, dass Kunden ihre Vertretungsrechte an Fluggastrechtportale oder andere Legal-Tech-Anbieter abgeben dürfen,  damit diese für sie Reklamationen bei Verspätung oder Ausfall eines Fluges durchsetzen.

„Kündigungsbutton“

Manche der Regelungen werden allerdings erst im nächsten Jahr in Kraft treten. Dazu gehört zum Beispiel, dass Verbraucherverträge, die sich stillschweigend verlängern, dann eine Kündigungsfrist enthalten müssen und immer zum Monatsende gekündigt werden können. Ein 24-Monate-Vertrag verlängert sich dann nicht mehr automatisch um 24 Monate wie früher. Ursprünglich sollten mit dem Gesetz Mindestvertragslaufzeiten komplett unterbunden werden, dagegen hatte aber die Wirtschaft erfolgreich lobbyiert.

Zur Mitte des nächsten Jahres kommt zudem der „Kündigungsbutton“, der sichtbar bei allen Verträgen online zu sehen sein muss, damit Menschen sich einfach von Verträgen abmelden können. Diese Regelung richtet sich gegen sogenannte Dark Pattern, die Unternehmen wie Amazon anwenden, um die Kündigung zu erschweren.


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