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Gerichtsurteil: Attila Hildmann muss Hassrede gegen Volker Beck löschen oder 250.000 Euro zahlen

Attila Hildmann

Der Verschwörungsideologe Attila Hildmann verbreitet auf der Straße und im Netz häufig homophobe, antisemitische und rechtsextreme Inhalte. Der ehemalige Grünen-Politiker Volker Beck ist von der Hassrede des ehemaligen Vegan-Kochs direkt betroffen. Laut Tagesschau erwirkte er nun mit der Unterstützung von HateAid eine einstweilige Verfügung gegen Hildmann durch das Landgericht Berlin.

Die tageszeitung (taz) berichtete schon letztes Jahr von Hildmanns Morddrohungen gegen Volker Beck, die er sowohl im Telegram-Kanal als auch auf einer öffentlichen Kundgebung äußerte. Dort kündigte Hildmann an, dass er die Todesstrafe für Beck einführen wolle, wenn er Reichskanzler sei und dann diesem die Eier auf einem öffentlichen Platz zertreten wolle.

„Dem Hass Paroli bieten“

Volker Beck ließ sich von derartigen Drohungen nicht einschüchtern und erstattete Anzeige gegen Hildmann. Er positioniert sich gegen Hassrede im Netz mit der Aussage: „Man darf sich nichts gefallen lassen. Man muss dem Hass Paroli bieten.“ 

Nach einem langen Prozess fiel nun ein Urteil des Landgerichts Berlin gegen Hildmann. Wenn dieser seine Beleidigungen gegenüber Volker Beck nicht auf Telegram löscht, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder alternativ eine sechsmonatige Ordnungshaft. Das geht aus der Pressemitteilung von HateAid hervor.

HateAid ist die eine deutschlandweite Beratungsstelle für „Betroffene von digitaler Gewalt“ mit Sitz in Berlin. Wie im Falle von Volker Beck unterstützt die Organisation Betroffene eine Zivilklage zu stellen und diesen Prozess zu finanzieren. Laut HateAid gefährden solche Angriffe die Meinungsvielfalt und somit unsere Demokratie, da sie Betroffene zum Schweigen bringen können. 

„Plattformen müssen kooperieren“

Die Debatte zum Schutz vor Hassrede im Netz ist aufgeladen. Eine zentrale Rolle spielen hierbei nicht nur die Zivilgesellschaft, sondern auch Gesetzgeber:innen und die Plattformen selbst. Josephine Ballon, die Leiterin der Rechtsabteilung von HateAid, betont die Verantwortung der Plattformen bei Fällen von Hassrede. In einem Tweet appelliert sie an Telegram und fordert den Messenger zur Kooperation auf, um so die Rechte der Betroffenen durchsetzen zu können.

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Telegram  zeigt sich bislang intransparent und wenig kooperativ, was die Löschung von Kanälen und Gruppen und deren Inhalte in Deutschland betrifft. Der Messenger, der im Iran, in Hongkong und Weißrussland wegen seiner unnachgiebigen Haltung gegenüber staatlichen Eingriffen bei Protesten für Demokratie beliebt ist, hat hier wegen der gleichen Haltung auch viele Demokratiefeinde und Rechtsextreme angezogen. Telegram fiel lange Zeit nicht unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), erst seit Kurzem geht das Bundesamt für Justiz mit den Regeln des Gesetzes gegen den Messenger vor. 

Das Urteil gegen den Verschwörungsideologen des Landgerichts zeigt, dass Hassrede im Netz auch bei Telegram verfolgt werden kann. Unklar bleibt allerdings, inwiefern das Urteil überhaupt greifen wird, da sich der Verschwörungsideologe nach Informationen der Tagesschau derzeit in der Türkei befindet. 


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