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Glyphosat-Gutachten: Zensurheberrecht scheitert erneut vor Gericht

Demonstrierende gegen Glyphosat

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist mit einem weiteren Versuch gescheitert, FragDenStaat die Veröffentlichung eines Gutachtens zu Krebsrisiken beim Einsatz der Chemikalie Glyphosat zu verbieten. Das Oberlandesgericht Köln entschied heute, dass die Transparenz-Plattform nicht rechtswidrig gehandelt hatte, als es im Februar 2019 das Gutachten veröffentlicht hatte.

Die Behörde, die dem Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) untersteht, sieht sich der Kritik ausgesetzt, aus dem Urheberrecht ein „Zensurheberrecht“ zu machen. Es ging gegen die Veröffentlichung des mit Steuermitteln finanzierten und von Beamten verfassten Gutachtens juristisch vor und schob dabei wie zuvor schon andere Behörden nicht den Schutz von Geheimnissen, sondern das Urheberrecht vor.

Das Oberlandesgericht urteilte jetzt, dass die Veröffentlichung zum einen rechtmäßig war, weil die Behörde das Gutachten an mehr als 43.000 Antragsteller:innen verschicken musste, nachdem diese das Gutachten nach einer FragDenStaat-Aktion ebenfalls angefragt hatten. Außerdem sei die Veröffentlichung von der Zitat- und der Berichterstattungsfreiheit gedeckt gewesen.

BfR könnte weiter klagen

Das BfR hat bisher deutlich mehr als 100.000 Euro ausgegeben, um gegen die Veröffentlichung des Gutachtens vorzugehen. Das Gericht ließ eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zu. Dagegen könnte die Behörde Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Vor anderthalb Jahren wandten sich neben FragDenStaat Wikimedia, Reporter ohne Grenzen und Journalistenverbände mit einem offenen Brief an die Bundesregierung, um sie zu einer Anpassung des Urheberrechts zu drängen. Die Organisationen wollen erreichen, dass sämtliche amtlichen Dokumente grundsätzlich als gemeinfrei gelten.

Offenlegung: Arne Semsrott ist Projektleiter von FragDenStaat und Beklagter im Verfahren.


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