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Pressefreiheit: Staatsanwaltschaft geht weiter gegen Radio Dreyeckland vor

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe eingelegt. Das Gericht hatte vor wenigen Tagen die Anklage gegen einen Journalisten des freien Senders „Radio Dreyeckland“ nicht zugelassen. Der Radiosender sieht in dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft eine „Gefahr für die Grundrechte“.

Das Logo von Radio Dreyeckland, im Hintergrund das Blaulicht eines Polizeiautos
Darf die Polizei wegen eines vermeintlich illegalen Links Razzien durchführen? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / U. J. Alexander, Montage: netzpolitik.org

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Beschwerde gegen einen Beschluss des Karlsruher Landgerichts vom 19. Mai eingelegt. Damit geht der Streit zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Journalisten Fabian Kienert in die nächste Runde.

Am 5. Mai hatte die Staatsanwaltschaft Kienert angeklagt. Sie wirft dem Redakteur des Senders Radio Dreyeckland (RDL) die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung vor (Paragraph 85 Abs. 1, Abs. 2 Var. 3 StGB).

Anlass für die Klage ist ein Artikel Kienerts vom Juli vergangenen Jahres. Darin hatte der Journalist einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt. Am 17. Januar dieses Jahres ließ die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mehrere Razzien im Umfeld des Radiosenders durchführen. Auch zwei Privatwohnungen wurden durchsucht. Dabei wurden Datenträger wie Laptops und Smartphones beschlagnahmt. Das vom Bundesinnenministerium zum Verein umgemünzte Portal war im Jahr 2017 verboten worden.

Landgericht verweist auf Pressefreiheit

Das Landgericht ließ die Anklage gegen Kienert nicht zu. Seine Entscheidung begründet das Gericht damit, dass die Setzung des Links im konkreten Fall keine Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung darstelle. Auch fehle es an Erkenntnissen dazu, dass „linksunten.indymedia“ überhaupt noch existiere.

Das Landgericht betonte obendrein, dass Verlinkungen im Journalismus üblich seien und laut Artikel 5 Grundgesetz zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehörten. Das Gericht ordnete an, dass die Polizei Kopien der beschlagnahmten Datenträger löschen müsse.

„Eine Gefahr für die Grundrechte“

RDL-Geschäftsführer Kurt-Michael Menzel kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf: „Die Staatsanwaltschaft hat vom Landgericht eine glatte Note 6 erhalten. Trotzdem verschwendet sie weiter Steuergelder, um ihre anti-linke Agenda am Beispiel Radio Dreyeckland fortzusetzen. Die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft will offenbar um jeden Preis die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränken. Sie ist eine Gefahr für die Grundrechte.“

Ob das Landgericht Karlsruhe die Anklage zu Recht nicht zugelassen hat, muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart prüfen. Eine Begründung der sofortigen Beschwerde liegt noch nicht vor. Gibt das Oberlandesgericht der Beschwerde statt, käme es voraussichtlich im Juli zur Hauptverhandlung am Landgericht Karlsruhe.


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