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Chatkontrolle: Justizminister Buschmann mobilisiert EU-Kolleg:innen

Zusammen mit vier Amtskolleg:innen aus Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und Schweiz hat Bundesjustizminister Marco Buschmann einen Brief an die Justizminister:innen der EU-Länder geschrieben. Sie sollen sich gegen die Chatkontrolle in die Diskussion einbringen – auch wenn die Innenministerien die Verhandlung führen. Wir veröffentlichen den Brief im Volltext.

Marco Buschmann hält die Hände vor sich zusammen.
Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

Die Chatkontrolle sorgt weiterhin für Streit in der Ampel-Koalition. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat zusammen mit den Justizminister:innen aus Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein einen Brief an die Amtskolleg:innen in der Europäischen Union geschickt. In dem Brief, den wir im Volltext veröffentlichen, geht der Justizminister auf Distanz zur Verhandlungsposition des Bundesinnenministeriums, die nach dem Verständnis der FDP nicht dem Koalitionsvertrag der Ampel entspricht.

In dem Schreiben, das die Logos der Justizministerien der fünf Länder im Kopf trägt, verweisen Buschmann und seine Kolleg:innen auf Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates und des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments, die sich beide gegen die Chatkontrolle aussprechen. Die bisherigen Pläne seien laut diesen Gutachten nicht mit Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta der EU vereinbar (Recht auf Schutz des Privatlebens und privater Kommunikation sowie Schutz personenbezogener Daten). Zugleich könne sich die Verordnung negativ auf die Verfolgung von Kindesmissbrauch im Netz auswirken, etwa wegen fälschlich gemeldeter Inhalte und einer möglichen Überlastung der Strafverfolgungsbehörden. Buschmann fordert seine europäischen Amtskollegen im Brief auf, sich in die Diskussion einzubringen, auch wenn die Innenministerien der meisten EU-Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen zur Chatkontrolle federführend seien.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Funke-Kaiser sagt gegenüber netzpolitik.org: „Ich begrüße es, dass unser Justizminister Marco Buschmann das Heft in die Hand nimmt und auf europäischer Ebene eine Allianz gegen die Chatkontrolle formiert.“ Gerade Deutschland müsse aus historischer Verantwortung einen solchen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte verhindern und die Speerspitze der Gegenbewegung bilden. „Staatliches Mitlesen von persönlicher Kommunikation erinnert an dunkle Zeiten in Deutschland. Die Chatkontrolle ist mit den europäischen Grundrechten unvereinbar“, so Funke-Kaiser weiter. Die FDP werde als „Schützerin der Bürgerrechte“ deshalb sämtliche Register ziehen, um dieses Vorhaben zu stoppen.


Hier das Dokument in Volltext:


    • Datum: 12.05.2023
    • Ort: Berlin
    • Von: Justizministerien Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Schweiz
    • An: Justizminister:innen der EU-Länder

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen EU-Justizministerinnen und Justizminister,

am 7. und 8. Mai 2023 haben sich im österreichischen Langenlois die Justizministerinnen und Justizminister von Österreich, Deutschland, der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein getroffen. Auf der Tagesordnung stand u.a. der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die alle Anbieter von Hostingdiensten und interpersonellen Kommunikationsdiensten, die ihre Dienste auch in der Europäischen Union anbieten, sowie alle ihrer Nutzerinnen und Nutzer betreffen wird. Die Wirkungen der Verordnung werden daher nicht auf Anbieter sowie Nutzerinnen und Nutzer innerhalb der Europäischen Union beschränkt sein.

Die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet hat für uns alle große Bedeutung, denn es gilt, von den Kindern großes Leid und Traumatisierungen abzuwenden. Die Justizministerinnen und Justizminister betonen die Notwendigkeit für ein entschiedenes Vorgehen bei der wirksamen Bekämpfung ebendieser. Zugleich ist in liberalen Gesellschaften der Schutz der Bevölkerung vor anlassloser Überwachung ein hohes demokratisches Gut. Der vorliegende Verordnungsentwurf findet aus unserer Sicht hier nicht die richtige Balance und könnte möglicherweise sogar für den Kinderschutz kontraproduktiv sein. Dies haben vor kurzem zwei Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates und des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments bestätigt.

In seiner Stellungnahme vom 26. April 2023 prüft der Juristische Dienst des Rates die Vereinbarkeit der in dem Entwurf vorgesehenen Aufdeckungsanordnung für interpersonelle Kommunikationsdienste, die die Anbieter dazu verpflichten soll, sämtliche Kommunikation auf das Vorhandensein von bekanntem und unbekanntem Kindesmissbrauchsmaterial sowie Cybergrooming zu durchsuchen, am Maßstab der Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta (Recht auf Schutz des Privatlebens und privater Kommunikation und Schutz personenbezogener Daten). Der Juristische Dienst des Rates stellt unter anderem fest, dass die vorgesehene Regelung mit Bezug auf interpersonelle Kommunikation geeignet ist, den Wesensgehalt von Artikel 7 und 8 der Charta anzutasten. In jedem Fall sei die vorgesehene Aufdeckungsanordnung aber nicht verhältnismäßig. Zu denselben Ergebnissen kommt eine ergänzende Folgenabschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments gleichfalls von April 2023. Beide Gutachten stellen fest, dass diese Eingriffe noch verstärkt werden, wenn es sich um verschlüsselte Kommunikation handelt. Aus unserer Sicht sind daher umfassende Änderungen an der Ausgestaltung der Aufdeckungsanordnung notwendig, um eine EU-Grundrechtskonformität zu erreichen.

Überdies prognostiziert der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments, dass die Wirkung des Vorschlags begrenzt sein werde. Die Mehrheit der befragten Expertinnen und Experten komme zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Technologien zur Erkennung von sog. unbekanntem Kindesmissbrauchsmaterial und Cybergrooming aufgrund ihrer geringen Genauigkeit zu einem Anstieg der fälschlich gemeldeten Inhalte (,false positives“) und zu einem Rückgang der Treffsicherheit führen werde. Dies werde sich erheblich auf die Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden auswirken. Durch die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Instrumente ist somit eine Überlastung der Behörden in den Mitgliedstaaten zulasten der Kinder zu befürchten.

Uns ist bewusst, dass in den meisten Mitgliedsstaaten die Innenministerinnen und -minister für den Vorschlag federführend sind. Da der Vorschlag jedoch wie aufgezeigt ernsthafte grundrechtliche Bedenken aufwirft, halten wir es für sehr wichtig, dass auch wir Justizministerinnen und Justizminister uns in die Diskussion einbringen.

Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass die Aufdeckungsanordnung und ihre Auswirkungen auf die Grundrechte von den Mitgliedsstaaten eingehend erörtert werden. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass die Erkenntnisse des Juristischen Dienstes des Rates und des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom Rat diskutiert werden und in die Beurteilung des Vorschlags einfließen können, bevor eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag angestrebt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen


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