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Reporter ohne Grenzen: Gegen Staatstrojaner vors Verfassungsgericht

Weil der Einsatz von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst die Grundrechte verletze, hat Reporter ohne Grenzen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Fall zeigt, wie schwer es für Betroffene ist, sich rechtlich gegen die heimliche Überwachung zu wehren.

Christan Mihr auf einer Diskussion.
Christian Mihr sagt: „Da das Bundesverwaltungsgericht nicht in der Sache über unser Anliegen entscheiden wollte, setzen wir jetzt auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts.“ CC-BY-SA 2.0 Heinrich-Büll-Stiftung

Ende Januar wies das Bundesverwaltungsgericht eine Klage der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst (BND) zurück. ROG habe seine Betroffenheit nicht nachweisen können, lautete die Begründung des Gerichts. Die Organisation kündigte daraufhin an, es nicht darauf beruhen zu lassen und legte am Donnerstag Verfassungsbeschwerde ein.

„Jeder Journalist und jede Journalistin, die in extremistischen Kreisen recherchiert, könnte durch den BND per Staatstrojaner überwacht werden und hat aktuell praktisch keine Möglichkeit, sich auf dem Rechtsweg dagegen zu wehren“, so Christian Mihr, Geschäftsführer von ROG. Das müsse sich ändern.

Der Rechtsweg ist schwer

Potenziell Betroffene könnten in der Regel kaum nachweisen, dass sie ins Visier des Geheimdiensts geraten sind und mit einem Staatstrojaner ausgespäht würden, so Mihr. Mit Hilfe der Spähsoftware können Geheimdienste unbemerkt in Smartphones und Computer einer Zielperson eindringen und dort unter anderem auch verschlüsselte Nachrichten abrufen. Entsprechend schwer ist es für Betroffene, sich gerichtlich gegen die Ausspähung zu wehren. Auch nach der heimlichen Überwachung werden sie in der Regel nicht davon in Kenntnis gesetzt.

Das gilt gerade dann, wenn sie nicht die Hauptzielperson sind, gegen die eventuell am Ende noch ein Verfahren eröffnet wird. „Klagende dürfen nicht gezwungen sein, einen Nachweis dafür zu liefern, dass sie eine heimliche Überwachung zu befürchten haben, da dies schlichtweg unmöglich ist“, heißt es in der Pressemitteilung von ROG.

Mehrere Grundrechte betroffen

Mit ihrer Beschwerde richtet sich die Organisation gegen das Artikel-10-Gesetz, das dem BND das staatliche Hacken erlaubt. Dies verletze gleich mehrere Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen.

Darüber hinaus geht ROG gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und 20 Beschwerdeführenden aus dem In- und Ausland gegen das neugeregelte BND-Gesetz vor. Es erlaubt dem BND unter anderem, sogenannte Maschine-zu-Maschine-Kommunikation von Menschen im Inland auszuspionieren.


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