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Streit um Internetüberwachung: Rechtsanwaltskammer kritisiert Quick-Freeze-Vorschlag

Quick Freeze gilt als grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Doch Anwält:innen kritisieren das vom Justizministerium vorgeschlagene Verfahren. Sie fordern Änderungen, damit keine Mandatskontakte in die Hände der Strafverfolger gelangen.

Auch Quick-Freeze hinterlässt Spuren bei den Grundrechten. (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Anne Nygård

Quick Freeze gilt wegen seiner geringeren Eingriffstiefe als grundrechtsfreundliche Alternative zur europarechtswidrigen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Während die Union und Teile der SPD weiterhin die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen wollen, kommt jetzt auch Kritik am Quick-Freeze-Verfahren auf, weil das Verfahren Mandatskontakte von Anwält:innen preisgeben könnte.

Bei Quick Freeze werden Daten nach einer behördlichen Anordnung „eingefroren“, etwa wenn ein Verdacht für eine Straftat vorliegt, die über einen bestimmten Anschluss verübt wurde. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) lehnt den Vorschlag zu Quick Freeze aus dem Justizministerium ab. In einer Pressemitteilung fordert sie einen Verzicht auf die nun vorgesehenen Befugnisse zur Erhebung und Sicherung von Verkehrsdaten: Denn auch diese Befugnisse bergen aus ihrer Sicht das Risiko, dass Mandatskontakte in nicht unerheblichem Umfang offenbart werden. Dies werde nicht wirksam ausgeschlossen, heißt es weiter.

Auch Quick-Freeze ist Überwachung

Die BRAK fordert nun mindestens weitere Sicherungsmechanismen und eine einschränkende Definition des Verkehrsdatenbegriffes. Zudem müssten nach Ansicht der Kammer Daten von Berufsgeheimnisträgern, dazu zählen neben Anwält:innen auch Ärztinnen oder Priester, frühzeitig ausgesondert werden. Technisch will die BRAK bei der Ausgestaltung eines entsprechenden Verfahrens unterstützen, beispielsweise durch einen automatisierten Abgleich mit dem von ihr geführten „Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis“.

Die Kritik am derzeitigen Quick-Freeze-Vorschlag bedeutet nicht, dass die BRAK die Vorratsdatenspeicherung unterstützt: „Forderungen nach weitergehenden Speicherungen – wie insbesondere der aus dem Bundesinnenministerium zu vernehmenden Forderung nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen – dürfe nicht nachgegeben werden“, heißt es in der Pressemitteilung.

Weiter Streit in der Koalition

In der Ampel-Koalition ist man sich derzeit alles andere als einig. Während das von der FDP geführte Justizministerium einen Entwurf für das Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt hat und durchsetzen will, setzt das von der SPD geführte Innenministerium weiterhin auf die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bei IP-Adressen.

Für Innenministerin Nancy Faeser ist der Quick-Freeze-Vorschlag nur „ein flankierendes Instrument“ und „kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen“. Im Kern will die Innenministerin an das äußerste gehen, was das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zulässt.


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