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Peng!: Aktionskunst verklagt Geheimdienst

Personen befestigen das Grundgesetz an dem Eingangsschild des Verfassungsschutzes
Aktivisten vom Peng-Kollektiv kleben das Grundgesetz an die Einfahrt des Bundesverfassungsschutzes. CC-BY 2.0 Peng! Kollektiv

Zusammen mit dem Künstler:innenkollektiv Peng erhebt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) heute Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Das Kunstkollektiv hatte nach Polizeirazzien und nachdem es auf eine Terrorliste gesetzt wurde beim BfV angefragt, ob der Verfassungsschutz den Verein beobachte und Daten über ihn speichert. Der Inlandsgeheimdienst lehnte die Anfrage mit der Begründung ab, dass ein Auskunftsrecht nur natürlichen Personen zustehe. Dagegen legte Peng einen Widerspruch ein, der allerdings erfolglos blieb.

„Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Vereine und Organisationen – das muss endlich gerichtlich anerkannt werden!“, sagt Vivian Kube, Rechtsanwältin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. “Sonst werden Menschen immer dann nichts von der Beobachtung des Verfassungsschutzes erfahren können, wenn sie sich zusammengeschlossen haben. Das könnte regelrecht davon abschrecken Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit oder die Kunstfreiheit gemeinsam auszuüben oder Vereine zu gründen – mit katastrophalen Folgen für die Zivilgesellschaft“, so Kube weiter.

Abschreckende Wirkung

Wenn sich die Rechtsauffassung des Bundesamts für Verfassungsschutz durchsetze, dürften Verfassungsschutzämter Vereine und Organisationen beobachten und deren Aktivitäten auswerten, ohne darüber Auskunft geben zu müssen, schreibt die GFF in ihrer Pressemitteilung. Das stehe in scharfem Kontrast dazu, dass gerade bei Vereinen ja die dahinterstehenden Menschen aktiv werden. Die Bürgerrechtler von der GFF sehen darin eine Gefährdung des Handlungsspielraumes der Zivilgesellschaft und der kollektiven Grundrechtsausübung, weil die Praxis des Geheimdienstes Menschen abschrecken könnte.

Das als Verein organisierte Aktionskunstkollektiv setzt sich seit Jahren mit den Themen Klimaschutz, Kapitalismus, Überwachung sowie Migration auseinander und gerät dabei immer wieder mit provokativen Aktionen in die Schlagzeilen. „Der Verfassungsschutz hat in Deutschland nicht umsonst traditionell einen sehr schlechten Ruf“, sagt Peng-Mitglied Galina von Spitzelstein, die nur unter Pseudonym sprechen möchte. Laut der GFF hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Grundsatz entschieden, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch auf juristische Personen anwendbar ist. Mit diesem Verfahren möchte die Bürgerrechtsorganisation diesen Grundsatz auch gegenüber dem Verfassungsschutz durchsetzen.


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