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Nach netzpolitik.org-Beschwerde: Ombudsfrau wirft EU-Kommission Fehlverhalten vor

Von der Leyen
Kommissionschefin Von der Leyen: Große Deals am kleinen Bildschirm (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek, Bearbeitung: netzpolitik.org

Es geht um einen Deal in Milliardenhöhe, der das Ende der Pandemie beschleunigen sollte: Im Frühjahr vereinbarte die EU-Kommission den Kauf von 1,8 Milliarden Corona-Impfstoffdosen mit Pfizer. Sie macht den Pharmariesen damit zum Hauptlieferanten der Kommission. Den Durchbruch in den Verhandlungen brachte angeblich der direkte Draht zwischen Kommissionschefin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla. Die beiden hätten in Anrufen und Nachrichten den Ankauf detailliert besprochen, berichtete damals die New York Times.

Doch bis heute weiß die Öffentlichkeit wenig über das Geschäft, dass heute in ganz Europa Booster-Impfungen ermöglicht. Die Kommission legte zwar – wie bei Verträgen mit anderen Herstellern – eine Vorvereinbarung und einen Kaufvertrag mit Pfizer offen, schwärzte darin aber Lieferpreis und Haftungsklauseln. Intransparent agiert die EU-Behörde auch beim Zustandekommen des Deals. Sie verweigert den öffentlichen Einblick in die Nachrichten zwischen Von der Leyen und Bourla.

Eine Anfrage von netzpolitik.org nach dem Informationsfreiheitsgesetz der EU schmetterte die Kommission im Sommer ab. Sie will nicht einmal verraten, ob die Nachrichten überhaupt noch existieren oder ob sie in der Zwischenzeit schon gelöscht sind. Über diese Intransparenz beschwerten wir uns bei der EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly. Ihre Behörde kann solche Beschwerden prüfen und öffentlich Missstände in der EU-Verwaltung anprangern. Rechtlich bindende Entscheidungen trifft sie nicht.

Ombudsfrau sieht „Fehlverhalten“ der EU-Kommission

Heute hat Ombudsfrau O’Reilly ihre Empfehlungen an die Kommission veröffentlicht: Darin sieht sie „maladministration“, ein Fehlverhalten der Kommission. Der Behauptung der Kommission, dass Nachrichten über SMS und Messengerdienste wie WhatsApp generell keine Dokumente seien und daher nicht von der Informationsfreiheit erfasst werden, kann die Ombudsfrau nichts abgewinnen. Egal über welchen Kanal eine Nachricht übermittelt werde – wenn der Inhalt die Arbeit der Kommission betreffe, dann müsse der Öffentlichkeit Zugang gewährt werden.

Die Ombudsfrau legt der Kommission nahe, die Anfrage von netzpolitik.org nochmal zu prüfen. „Wenn es die in Berichten erwähnten Textnachrichten gibt und sie gefunden werden, dann sollte die Kommission prüfen, ob ein öffentlicher Zugang im Sinne von Verordnung 1049/2001 gewährt werden kann.“ Die Kommission hat nun bis 26. April 2022 Zeit, detailliert Stellung zunehmen. Vorerst möchte sie nicht darauf reagieren, wie ein Sprecher auf Anfrage betonte.

Die Vizechefin der EU-Kommission, Věra Jourová, hatte zuletzt neue Leitlinien der Kommission für Informationsfreiheitsanfragen in Aussicht gestellt. Dabei soll auch der Umgang mit Nachrichten über SMS und Messenger neu geregelt werden. Ombudsfrau O’Reilly ruft die Kommission auf, künftig alle Nachrichten unabhängig von ihrer Form auf ihre Relevanz zu prüfen. „Die EU-Verwaltung muss ihre Praxis der Aufzeichnung von Dokumenten an die Realität anpassen“, so O’Reilly.

Einen zeitgemäßen Umgang mit Nachrichten über Messenger fordert auch der grüne EU-Abgeordnete Daniel Freund. „Es ist heute so, dass per Signal, WhatsApp und Slack regiert wird.“ Dementsprechend müssten diese Nachrichten unter die Informationsfreiheit fallen – oder die Verwendung von SMS und Messengern für die offizielle Kommunikation verboten werden, sagt der Abgeordnete und frühere Transparency-International-Experte.


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