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Neue Klage von Schrems: Schadensersatz für Millionen von Facebook-Nutzende?

Mark Zuckerberg

Der österreichische Jurist Max Schrems bringt mit seiner Organisation noyb erneut Facebooks Datenschutzpraktiken vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei soll die Frage geklärt werden, auf welcher rechtlichen Basis das soziale Netzwerk überhaupt die persönlichen Daten seiner Nutzenden verarbeiten darf. Deshalb führt Schrems seit Jahren in Österreich einen Zivilprozess, der österreichische Oberste Gerichtshof hat nun das EU-Gericht um endgültige Klärung gebeten. „Verliert Facebook vor dem EuGH, müssten sie nicht nur damit aufhören Daten zu missbrauchen und illegal gesammelte Daten löschen, sondern auch Millionen von Nutzern Schadenersatz zahlen“, erklärte Schrems laut einer Pressemitteilung.

Schrems führte bereits zweimal erfolgreiche Verfahren gegen Facebook vor dem EuGH. In beiden Fällen ginge es um die Frage, ob Datentransfers von Facebook und anderen Firmen in die USA rechtswidrig seien, da Nutzer:innen dort einem Überwachungsrisiko durch Geheimdienste ausgesetzt seien. Das Gericht hob in beiden Verfahren die Beschlüsse der EU-Kommission für solche Datentransfers auf, zuerst „Safe Harbor“ und dann „Privacy Shield“. Facebook beruft sich seither nicht mehr auf Beschlüsse der EU-Kommission, sondern sogenannte Standardvertragsklauseln. Die rechtliche Auseinandersetzung darüber, ob Facebook solche Datentransfers in die USA stoppen muss, läuft inzwischen vor irischen Gerichten weiter.

Facebook: Vertrag oder Einwilligung?

Das neue „Schrems III“-Verfahren vor dem EuGH soll die Frage klären, welche rechtlichen Verhältnisse zwischen Facebook und seinen Nutzer:innen herrschen. Denn der Konzern nutzt persönliche Daten seiner Nutzenden nicht nur für den Betrieb des sozialen Netzwerks, sondern auch für personalisierte Werbung. Lange argumentierte der Konzern, seine Nutzer:innen hätten in die Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt und Facebook könne die Daten daher rechtmäßig verwenden.

An dem Tag im Mai 2018, an dem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam wurde, änderte der Konzern allerdings seine Erklärung. Seither argumentiert Facebook, die Nutzenden hätten einen „Vertrag“ mit dem Konzern und es sei keine Einwilligung im Sinne des Datenschutzrechtes notwendig. Rechtlich macht dies einen Unterschied, weil durch die DSGVO Nutzende ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können – dies könnte Nutzenden erlauben, ihre Zustimmung zur Verwendung von Daten für Werbung zu entziehen.

Klären soll das EU-Gericht auch spezifische heikle Fragen rund um Werbe-Targeting. So geht es darum, ob Facebook für Werbezwecke die Daten seiner Nutzenden gezielt nach besonders sensiblen Kategorien wie politischer Überzeugung und sexueller Orientierung durchsuchen und filtern darf. Das österreichische Gericht will außerdem wissen, ob Äußerungen eines Nutzenden über die eigene sexuelle Orientierung für das soziale Netzwerk Grund genug sein dürfen, um andere Daten über die sexuelle Orientierung der selben Person für Werbung zu verwenden.

Max Schrems
Max Schrems - CC-BY 2.0 BMEIA

Während diese heiklen Fragen die EU-Richter:innen in Luxemburg klären sollen, kann Schrems vor dem Wiener Gericht bereits einen Teilerfolg verbuchen. Das Teilurteil des Gerichts spricht ihm 500 Euro Schadenersatz zu, da Facebook ihm keinen vollen Zugang zu den über ihn gespeicherten Daten gewährt hat. Der Konzern habe Schrems damit „massiv genervt“, wie bereits ein früheres Urteil festgestellt habe, daraus begründe sich ein berechtigter Anspruch auf Schadenersatz.

Gegenüber netzpolitik.org sagte Schrems, ein neues Urteil des EuGH bringe möglicherweise Schadenersatz-Ansprüche für Millionen von Nutzenden. Diese könnten etwa daraus entstehen, dass Facebook wie in seinem Falle nicht ordnungsgemäß Daten über die eigene Person herausrücke. Jeder Mensch, der Facebook nutze, könne dann einzeln den Konzern auf Schadenersatz verklagen. Auch eine gemeinsame Klage von Verbraucher:innen nach neuen EU-Regeln sei denkbar.

Ein Unternehmenssprecher von Facebook erklärte auf Anfrage, es habe das Gerichtsurteil aus Wien erhalten und prüfe dessen Inhalt. Der Konzern fühle sich den „Grundsätzen der DSGVO verpflichtet“ und bemühe sich laufend darum, seinen Nutzenden Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zu geben.


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