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Versammlungsgesetz NRW: Tausende protestieren in Köln gegen Einschränkungen des Demonstrationsrechts

Reul ist 1 Pimmel

Am vergangenen Samstag haben in Köln tausende Menschen unter Anwesenheit eines großen Polizeiaufgebotes gegen das geplante neue Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen demonstriert. Nach Polizeiangaben gingen 3.000, nach Veranstalterangaben 7.000 Personen bei der dritten Großdemonstration des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ auf die Straße. Die Protestierenden befürchten, dass das neue Versammlungsgesetz die Rechte von Demonstrierenden empfindlich einschränkt und die Polizei mit mehr Macht und Kontrollbefugnissen ausstattet.

„Das Gesetz wird es insgesamt deutlich erschweren, lautstarken und kämpferischen Protest im öffentlichen Raum zu artikulieren“, so die Bündnissprecherin Michèle Winkler bei der Auftaktkundgebung in Köln. Das Bündnis fordert, dass der geplante Gesetzentwurf unverzüglich gestoppt wird, da dadurch massiv Grundrechte ausgehebelt und künftig Demonstrationen quasi immer als Gefahr angesehen würden. Im Bündnis sieht man zudem die Gefahr einer Ausdehnung auf andere Bundesländer. „Geht das im bevölkerungsreichsten Bundesland so durch, werden weitere Bundesländer folgen“, sagt Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses, dem über 100 politische Initiativen, Parteien und Gewerkschaften angehören.

Zu Anfang der Demonstration war es zu Verzögerungen gekommen, weil die Polizei die Demo nach 50 Metern wegen eines Plakates gestoppt hatte, das den NRW-Innenminister Herbert Reul mit dem „Pimmelgate“ seines Hamburger Amtskollegen Andy Grote in Verbindung brachte. Das Pimmelgate ist mittlerweile zum Paradebeispiel für den Streisand-Effekt aufgestiegen und führte zu einer Blamage des Hamburger Innensenators, bei der er am Ende den Kürzeren zog. Am Ende verlief die Demonstration im Gegensatz zur ersten Großdemo im Juni in Düsseldorf friedlich, trotz polizeilicher Provokationen, welche die Sprecherin des Demonstrationsbündnisses gegenüber dem „nd“ monierte.

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Gesetz immer wieder verschoben

Ursprünglich hatte die damals von Armin Laschet geführte schwarz-gelbe Landesregierung geplant, das Gesetz im Sommer 2021 zu verabschieden. Nach den unerwartet großen Protesten und dem fragwürdigen und gewalttätigen Polizeieinsatz gegen Demonstrierende und Journalist:innen bei der Demo in Düsseldorf im Juni seien Stimmen aus der Bundes-FDP laut geworden, dass das Gesetz geändert werden müsse, sagte die grüne Fraktionsvorsitzende Verena Schäffer gegenüber netzpolitik.org. „Die Fraktionen von CDU und FDP wollten vor der Bundestagswahl offensichtlich keine Debatte im Landtag“, so Schäffer im September gegenüber netzpolitik.org.

Damals war erwartet worden, dass die Landesregierung den Änderungsantrag des Gesetzes Ende Oktober in den Innenausschuss einbringt. Doch das ist nicht geschehen, und für die nächste Sitzung des Innenausschusses am 11. November liegt noch keine Tagesordnung vor. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist damit frühestens Ende November im Landtag möglich.

Während die FDP dem WDR sagte, man werde „ein modernes und verfassungsfestes Versammlungsrecht auf den Weg bringen“, gehen manche schon davon aus, dass das Gesetz gar nicht mehr vor der Landtagswahl im Mai nächsten Jahres kommen könnte. Wenn es wirklich dazu kommt, wäre das ein großer Erfolg der Proteste. Doch noch ist es nicht so weit.

Gesetz erschwert Demonstrationen

In der Kritik am geplanten Gesetz, die von unterschiedlicher Seite vorgebracht wird, stehen gleich mehrere Paragrafen des Gesetzes. So sollen Versammlungsleiter:innen von Demonstrationen deutlich mehr Pflichten bekommen. Laut dem Versammlungsrechtsexperten Clemens Arzt stehen diese durch das Gesetz in der Rolle von quasi-polizeilichen Verantwortlichen.

Bei Gegendemos, zum Beispiel gegen einen Nazi-Aufmarsch, sind in Zukunft schon „einfache Störungen“ und „Behinderungen“ verboten. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass auch friedliche Gegendemonstrationen mit lautstarker Musik oder Sprechchören dem Paragrafen zufolge de facto aufgelöst werden könnten.

Laut dem Entwurf soll die Polizei in Zukunft die Anweisung erteilen können, dass Ordner:innen auf Demonstrationen namentlich gegenüber der Polizei genannt werden müssen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen. Da es sich bei den Ordner:innen um Versammlungsteilnehmende handelt und diese meistens aus den politischen Initiativen und Bündnissen selbst kommen, bietet sich hier ein Einfallstor für den Staat, um politische Strukturen auszuleuchten.

Anlasslose Vorkontrollen

Erleichtert wird durch das neue Versammlungsgesetz auch die Aufnahme und das Speichern von Übersichtsaufnahmen per Drohne oder Helikopter.

Entgegen anderer neuer Landesversammlungsgesetze wie denen in Berlin oder Schleswig-Holstein führt Nordrhein-Westfalen nun explizit „Kontrollstellen“ bei Demonstrationen ein, bei denen ohne jegliche Tatbestandsschwelle die Identität von Demonstrant:innen überprüft sowie Sachen und Personen durchsucht werden können. Zwar sind solche Vorkontrollen heute auch schon möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn ein unfriedlicher Verlauf oder Straftaten zu erwarten sind. Eine anlasslose Kontrolle von Demonstrationsteilnehmenden kann eine einschüchternde Wirkung entfalten und so Menschen von der Wahrnehmung ihres Grundrechtes abhalten.

Weiße Overalls mit SS-Uniformen gleichgesetzt

Das im Versammlungsgesetz des Bundes enthaltene Uniformierungsverbot, das wegen der Erfahrungen von SA-Aufmärschen in der Weimarer Republik eingeführt wurde, geht der nordrhein-westfälischen Regierung augenscheinlich nicht weit genug. Sie will es deshalb zu einem sogenannten Militanzverbot ausweiten. In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass damit auch eine einheitliche farbliche Kleidung oder weiße Maleranzüge gemeint sind.

Diese weißen Overalls, die bei den Klimaprotesten regelmäßig genutzt werden, stellt der Gesetzentwurf historisch in eine Reihe mit uniformierten Aufmärschen von SA und SS. Dabei attestiert er ihnen wie auch Marschtritt und Trommelschlagen eine „suggestiv-militante, aggressionsstimulierende und einschüchternde Wirkung“.


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