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Positionspapier: CDU will „anonyme Chats verhindern“ – und die Vorratsdatenspeicherung zurück

Netzwerk von Menschen

Und täglich grüßt das Murmeltier: Anlasslose Massenüberwachung mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch zu rechtfertigen ist ein schon lang bekanntes Schema. Die CDU macht nun einen weiteren Vorstoß. In einem Positionspapier fordern die kinderpolitischen Sprecher*innen der Landtagsfraktionen von CDU und CSU neue Regeln im Internet, die Strafverfolgung erleichtern sollen.

Ende anonymer Chats?

Ginge es nach der CDU, wäre es in Zukunft nicht mehr möglich, Messenger anonym zu verwenden. „In der digitalen Welt wollen wir Kinder besser vor Übergriffen schützen, indem wir anonyme Chats verhindern […]“, heißt es in der zugehörigen Pressemitteilung. Umgesetzt werden soll das durch die Verpflichtung zur Registrierung mit einer deutschen Rufnummer. Diese sind auf einen Namen registriert und seit 2017 nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises legal erhältlich.

Messengerdienste dürfte das vor Herausforderungen stellen. In der Regel kommen Nutzer*innen aus verschiedenen Ländern, nicht nur aus Deutschland. Manche, wie zum Beispiel Threema, fordern gar keine Handynummer zur Registrierung. Diese müssten ausschließlich für deutsche Nutzer*innen die Registrierung mit einer deutschen Nummer verlangen.

Durchzusetzen ist das wohl kaum. Nutzer*innen könnten zum Beispiel durch die Nutzung eines VPNs verbergen, dass sie den Messenger aus Deutschland nutzen, sodass die Identifizierungspflicht nicht mehr gilt. „Dieser Problematik sind wir uns bewusst und müssen im politischen Prozess prüfen, wie wir das umgehen“, sagte die stellvertretende Pressesprecherin der CDU Landtagsfraktion NRW, Juliane Kinast, auf Rückfrage.

Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung

In Positionspapier sprechen sich die Sprecher*innen auch für eine Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung aus. Informationen darüber, wer mit welcher IP-Adresse im Netz war, sollen von Internetprovidern zehn Wochen lang gespeichert werden. Diese ist in Deutschland seit 2017 ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof erklärte die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wiederholt für illegal. Das Gericht ermöglicht jedoch Ausnahmen , auf die sich die CDU jetzt beruft:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Oktober 2020 in seinem Urteil jedoch ausdrücklich betont, dass von einem Verbot der anlass- und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs-und Standortdaten abgewichen werden kann, wenn entweder eine ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit vorliegt oder wenn sie der Bekämpfung schwerer Straftaten dient.

Bei der nun geforderten Regelung handelt es sich jedoch wiederum um eine pauschale Speicherung aller IP-Adressen, ohne dass ein Zusammenhang zu Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch bestehen muss.

Kindersicherung im Internet

Des Weiteren fordern die kinderpolitischen Sprecher*innen in dem Positionspapier, dass Kinder nur mit der Erlaubnis ihrer Eltern Apps herunterladen oder an Chats teilnehmen dürfen. Umgesetzt werden solle das durch Eltern-Accounts, die sich zum Beispiel durch das Post-Ident-Verfahren, einen Videoanruf oder das Hinterlegen eines Personalausweises verifizieren müssen.

Um das flächendeckend durchzusetzen, müssten wohl alle Nutzer*innen der entsprechenden Dienste mindestens ihr Alter nachweisen, um zu verhindern, dass Kinder sich ohne das Wissen ihrer Eltern eigene Accounts anlegen. Wie das umzusetzen sei, „ohne dass das Runterladen einer App zum bürokratischen Akt wird“, müsse man „im Verfahren auch mit App-Entwicklern klären“, sagt die Pressesprecherin.

Ausweitung des NetzDG

Auch möchte die CDU den Geltungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ausweiten. Aktuell gelten dort viele Verpflichtungen nur für Plattformen mit mindestens zwei Millionen Nutzer*innen. Zum Beispiel müssen kleinere Plattformen nicht öffentlich über ihren Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte berichten. Die kinderpolitischen Sprecher*innen schlagen eine Absenkung der Grenze auf 10.000 Nutzer*innen vor.

Auch Messengerdienste sollen erfasst werden. „Diese erlauben aber im Einzelfall Gruppengrößen von bis zu 200.000 Nutzern und haben dann eine vergleichbare Reichweite wie soziale Netzwerke“ lautet die Begründung im Papier. Die Passage zielt wohl in erster Linie auf den Dienst Telegram ab, der solche Gruppengrößen erlaubt. Das Bundesjustizministerium vertritt die Auffassung, dass Telegram auch heute schon unter das NetzDG fällt.

Auf die Frage, welches weitere Vorgehen mit den Forderungen geplant sei, antwortete Pressesprecherin Juliane Kinast gegenüber netzpolitik.org, einige Punkte müssten durch eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene geregelt werden. Unions-Fachpolitiker der Länder würden dies auf verschiedenen Wegen vorantreiben.


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