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DSGVO-Verstoß: WhatsApp klagt vor EU-Gericht gegen Rekordstrafe

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WhatsApp weigert sich, eine Rekordstrafe von 225 Millionen Euro wegen Datenschutzverstößen zu akzeptieren. Gegen die Strafe legte die Facebook-Tochterfirma beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage ein, wie aus Informationen auf der Website des EU-Gerichts hervorgeht.

Konkret geht es um Vorwürfe, die Messaging-App habe Nutzer:innen in Europa nicht ausreichend über die Datenweitergabe an den Mutterkonzern Facebook informiert. Nicht transparent genug sei WhatsApp auch gegenüber Nicht-Nutzer:innen, deren Handynummern der Konzern speichert, wenn er Zugriff auf ganze Telefonbücher seiner Nutzer:innen erlangt. WhatsApp habe gegen rechtliche Verpflichtungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen, urteilte der Europäische Datenschutzausschuss, in dem Behörden aller EU-Staaten vertreten sind. Er gab dem Konzern eine dreimonatige Frist, um rechtskonform zu werden.

Formal fasste den Strafbeschluss die irischen Datenschutzbehörde, die ursprünglich ein weitaus niedrigeres Bußgeld von 50 Millionen Euro verhängen wollte. Irland ist der Europasitz von Facebook und damit für alle grenzüberschreitenden Verfahren zuständig. Datenschutzbehörden anderer Ländern ärgern sich dabei immer wieder über das zögerliche Vorgehen der irischen Behörde. Derzeit gibt es rund ein Dutzend grenzüberschreitender DSGVO-Verfahren allein gegen Facebook, die sich größtenteils seit Jahren hinziehen.

Berufung auch in Irland

Bei dem WhatsApp-Verfahren nutzte der Europäische Datenschutzausschuss erstmals ein neues Rechtsmittel, dass die Datenschutz-Grundverordnung geschaffen hatte, nämlich eine verbindliche Entscheidung nach Artikel 65. Dies zwang Irland, das Strafgeld deutlich anzuheben. Facebook selbst kritisierte die Entscheidung damals umgehend als „völlig unverhältnismäßig“.

Der genaue Inhalt der Nichtigkeitsbeschwerde war zunächst nicht bekannt. Die irische Datenschutzbehörde wollte sich dazu nicht äußern, der Europäische Datenschutzausschuss sagte auf Anfrage von netzpolitik.org lediglich, dass bislang „noch keine Informationen über den Inhalt“ vorliegen würden.

Der Facebook-Konzern geht unterdessen nicht nur vor dem EU-Gericht gegen die Strafe vor, sondern auch in Irland. Wie die Irish Times berichtet, bringt der Konzern auch vor dem irischen High Court einen Einspruch ein. Die beiden Klagen dürften in einem direkten Zusammenhang stehen: Der Einspruch beim EU-Gericht richtet sich gegen die Entscheidung des Datenschutzausschusses, während die Beschwerde in Irland jene Teile des irischen Strafbescheids betrifft, die nicht direkt auf die EU-Entscheidung zurückgehen.


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