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Netzneutralität: EU-Entscheidung über Zero Rating erst nächstes Jahr

Europäische Regulierer tun sich sichtlich schwer mit einem raschen Verbot sogenannter Zero-Rating-Angebote. Erst im Juni des kommenden Jahres soll es eine endgültige Entscheidung sowie aktualisierte Leitlinien zur Netzneutralität geben, die den Spielraum von Mobilfunkanbietern und nationalen Regulierungsbehörden abstecken. Das gab heute die EU-Agentur GEREK bekannt, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation.

In drei wegweisenden Vorabentscheidungen schob der Europäische Gerichtshof (EuGH) Zero-Rating-Angeboten wie StreamOn der Telekom oder Vodafone Pass jüngst einen Riegel vor. Bei solchen Angeboten wird der Zugriff auf einen bestimmten Online-Dienst nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Da hierbei ausgewählte Datentransfers wie Video-Streams „auf Grundlage kommerzieller Erwägungen“ unterschiedlich behandelt werden, verstoße dies grundsätzlich gegen die EU-Verordnung zur Netzneutralität, urteilte der EuGH.

Das EU-Gesetz verpflichtet Netzanbieter dazu, sämtlichen Datenverkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln. Regulierer hatten aber ein Auge zugedrückt und Zero-Rating-Angebote unter Auflagen dennoch zugelassen, weil „ökonomische Diskriminierung“ nicht ausdrücklich verboten war.

„Tiefe Analyse der Urteile“

Die EuGH-Urteile an sich seien nicht überraschend gewesen, sagte Klaus Nieminen von der finnischen Regulierungsbehörde Traficom heute auf einer Pressekonferenz. „Aber die Begründungen und Erwägungen waren ziemlich interessant“, sagte Nieminen. Deshalb brauche es nun eine tiefe Analyse der Urteile, samt ordentlicher legaler Argumente und ordentlicher Begründungen, bevor sich das GEREK auf verbindliche Rahmenbedingungen für europäische Netzanbieter festlegt.

Tatsächlich hatten die weitreichenden Entscheidungen des EuGH viele überrascht, darunter etwa deutsche Verbraucherschützer:innen vom VZBV, die eines der Gerichtsverfahren angestrengt hatten. Der Rechtsstreit geht freilich noch weiter: Bindend sind für Telekom und Vodafone erst die Urteile heimischer Gerichte, die beim EuGH um die Vorabentscheidungen gebeten hatten. Die laufenden Verfahren dürften sich noch monatelang hinziehen.

Weniger Zero Rating steht fest

Fest stehe jedenfalls, dass es überarbeitete Leitlinien geben werde, so Nieminen, der zugleich Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe zum Offenen Internet beim GEREK ist. In enger Kooperation mit der EU-Kommission sowie mit „Stakeholdern“ – also der Industrie und womöglich auch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen – werde GEREK bis März 2022 einen ersten Entwurf der Leitlinien vorstellen und eine öffentliche Konsultation dazu starten.

Recht sicher sei auch, dass es danach weniger Zero-Rating-Angebote in Europa geben werde, sagte Véronique Ney von der luxemburgischen Telekomaufsicht ILR. Diese sind in fast allen EU-Ländern auf dem Markt, alleine mittels Zero Rating bevorzugtes Musikstreaming gebe es in 22 EU-Ländern, Videostreaming in 21 Ländern. Die Branche wird’s nicht freuen, Verbraucher:innen auf lange Sicht schon: Schließlich winkt nicht nur ein offenes Internet, sondern auch ein höheres monatliches Datenvolumen.


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