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Wikileaks: USA greifen Gesundheitsgutachten von Assange an

Street Art Assange

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange hat vor Gericht eine Schlappe hinnehmen müssen. Den USA gelang es das Gesundheitsgutachten, nach dem Assange suizidgefährdet sei, wieder auf die Agenda der Hauptverhandlung setzen zu lassen. Diese soll am 27. und 28. Oktober stattfinden. 

Die vorherige Instanz hatte entschieden, dass Assange nicht an die USA ausgeliefert werden darf, weil die Gefahr drohe, dass er sich in amerikanischer Isolationshaft das Leben nehme. Nach dem Urteil waren die Vereinigten Staaten in Berufung gegangen und zogen nun vor der Verhandlung die Glaubwürdigkeit von Professor Michael Kopelman in Zweifel. Der Professor hatte eine Aussage zur mentalen Gesundheit von Assange für das Gericht getätigt.

Laut Zeit Online soll auch die Einschätzung der Richterin in erster Instanz, dass sich der 50-Jährige in US-Haft das Leben nehmen könnte, nochmals überprüft werden. Beide Punkte werden nun entgegen einer früheren Entscheidung wieder zum Gegenstand des Berufungsverfahrens.

„Assange sofort freilassen“

„Die heutigen Argumente haben deutlich gemacht, dass die US-Regierung diesen Fall bis zum Ende verfolgt, aber das muss nicht so sein“, sagte Rebecca Vincent, Direktorin für internationale Kampagnen von Reporter ohne Grenzen (RSF). „Wir fordern die Regierung Biden erneut auf, ihre Berufung zurückzuziehen und das Verfahren gegen Julian Assange einzustellen, das alarmierende Auswirkungen auf den Journalismus und die Pressefreiheit hat. Assange sollte sofort freigelassen und keinesfalls an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden“, so Vincent weiter.

Im Falle einer Auslieferung an die USA drohen Assange zusammengerechnet bis zu 175 Jahre Haft. Menschenrechtsaktivist:innen erwarten einen unfairen Prozess seitens der US-amerikanischen Justiz. Die Rechtmäßigkeit der Repressalien, denen Assange seit rund einer Dekade ausgesetzt ist, wird von etlichen Akteur:innen aus Politik und Zivilgesellschaft angezweifelt.

Pressefreiheit auf der Anklagebank

Über Assange als Privatperson lässt sich streiten, seine Handlungen als Journalist sind nach der Auffassung von Menschenrechtsaktivist:innen auf jeden Fall durch die Pressefreiheit gedeckt. Auch deshalb wird seit Jahren von unterschiedlicher Seite vehement seine Freilassung gefordert

Im Verfahren gegen Assange geht es unter anderem um Dokumente, welche die Whistleblowerin Chelsea Manning Wikileaks übergeben hatte. Das Transparenzprojekt hatte diese in Kooperation mit traditionellen Medienhäusern wie dem Spiegel, dem Guardian oder der New York Times in eine kollaborative und gemeinsame Berichterstattung überführt.

Zu den bekanntesten Materialien zählen hierbei das „Collateral Murder“-Video, die Veröffentlichung von Depeschen US-amerikanischer Botschaften („Cablegate“), die Veröffentlichung des Kriegstagebuchs des Afghanistan-Krieges („Afghan War Diary“) und die Veröffentlichung des Kriegstagebuchs des Irak-Krieges („iraq war logs“).


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