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Peng-Kollektiv: Polizei macht Terrorabwehr gegen Aktionskunst

Personen befestigen das Grundgesetz an dem Eingangsschild des Verfassungsschutzes

Das Berliner Landeskriminalamt hat die Aktionskünstler:innen vom Peng-Kollektiv beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum gemeldet. Vor etwa einem Monat hatte die Polizei mehrere Wohnungen von Vereinsmitgliedern und das Büro des Vereins durchsucht. Die Durchsuchung gegen die Aktionskünstler:innen stand im Zusammenhang mit der Webseite TearThisDown.com, die Peng gemeinsam mit der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland veröffentlicht hat. Die Webseite zeigt eine Karte von Orten, an denen der Kolonialismus weiterlebt – und ruft zu Aktionen gegen diese auf. Die Staatsanwaltschaft wirft Peng wegen der Aktion eine Aufforderung zu Straftaten vor.

Durch eine Kleine Anfrage des Berliner Innenpolitikers Niklas Schrader (Linke) kam nun heraus, dass das Landeskriminalamt Berlin „hinsichtlich der Websiteveröffentlichungen des Vereins ‚Peng!‘ oder damit im Zusammenhang stehender Sachbeschädigungen den zugrundeliegenden Sachverhalt im Hinblick auf die anstehenden Durchsuchungsmaßnahmen am 15. Juli 2021 in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum eingebracht“ hat. Die taz hatte zuerst über den Fall berichtet.

Nicht das erste Mal gegen Kunst

Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) ist eine Koordinierungsstelle von über 40 Geheimdiensten und Polizeien aus Bund und Ländern zur Abwehr von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus und Spionage. Die Koordinierungsstelle steht in der Kritik, weil sie das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei verletzen könnte. 

Schon in der Vergangenheit hatten der Berliner Verfassungsschutz und die Berliner Polizei Aktionskunst an das GETZ gemeldet, damals handelte es sich um veränderte Plakate – so genanntes Adbusting. Damals schon kritisierten Juristen das Vorgehen der Behörden: Vor dem Hintergrund des normalerweise geringen Sachschadens durch Adbusting entstehe der Verdacht, dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert würde.

Im Fall der interaktiven Karte von Peng lägen den Ermittlungsbehörden „Selbstbezichtigungsschreiben“ vor, meistens jedoch wurde der Schriftzug „tearthisdown“ oder ähnliche Schriftzüge im nahen örtlichen Zusammenhang von beschmierten Denkmälern gefunden, heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage. Diese listet neun Sachbeschädigungen, welche die Behörde in einen Zusammenhang mit der Aktion von Peng stellt.

„Prioritätensetzung aus der Balance“

Niklas Schrader hält das Vorgehen der Behörden für völlig unverhältnismäßig. „Es muss möglich sein, im Internet auf einen solchen Handlungsbedarf hinzuweisen, auch in zugespitzter und drastischer Form. Die Kunstfreiheit wird in Deutschland sehr umfassend gewährt, das LKA scheint das nicht zu kümmern“, so der linke Abgeordnete weiter. Dass das LKA Peng jetzt sogar ins Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum eingebracht habe, zeige dass die Prioritätensetzung in den Sicherheitsbehörden aus der Balance sei.

„Wir beobachten beim Berliner Staatsschutz immer wieder, dass bei Kampagnen aus der linken Zivilgesellschaft nicht nur mit verhältnismäßigen Mitteln Straftaten ermittelt und verfolgt werden, sondern das ganze Arsenal von DNA-Analysen, Speicherung in Datenbanken bis zur Information des militärischen Geheimdienstes aufgefahren wird“, so der Innenpolitiker weiter.

Das Peng-Kollektiv selbst hält die Vorwürfe für „mega konstruiert“. Die Gruppe wertet die Ermittlungen und die Weitergabe an das GETZ als Einschüchterung auch an antirassistische Gruppen. Es gehe gar nicht so sehr um Peng, heißt es weiter: „Es geht um uns alle: um die Seenotrettungsbewegung. Um Antirassismus. Um öko-soziale Gerechtigkeit. Um alle, die für eine bessere Welt kämpfen wollen, trotz allem!“


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