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G10-Gesetz: FDP-Abgeordnete legen Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner ein

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Abgeordnete der FDP-Fraktion haben in der Bundespressekonferenz ihre über 100-seitige Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner für Geheimdienste vorgestellt. Die Beschwerde richtet sich gegen das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts, das am 5. Juli eingeführt wurde.

Im Juni hatte der Bundestag mit Stimmen von Union und SPD die Gesetzesänderung und damit Staatstrojaner für alle 19 Geheimdienste in Deutschland beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auf das G10-Gesetz, unter das der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Verfassungsschutzbehörden der Länder und der Militärische Abschirmdienst fallen.

Mit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erlaubt das Gesetz den Behörden, IT-Geräte zu hacken, um laufende Kommunikation zu überwachen. Außerdem dürfen sie bereits abgeschlossene Kommunikationen auslesen, die nach Anweisung des Zugriffs stattgefunden hat.

Aus Sicht der 64 Beschwerdeführer:innen aus der FDP-Fraktion und ihrem verfahrensbevollmächtigten Anwalt Nikolaos Gazeas sind mehrere Normen des G10-Gesetzes nun verfassungswidrig. Sie begründen ihre Beschwerde unter anderem damit, dass es sich um einen Eingriff „in die verfassungsrechtlich geschützte Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Abgeordneten und ihren Kommunikationspartnern“ handle.

Quellen-TKÜ schon vor Straftaten

Im Kern der Beschwerde stehen mehrere Kritikpunkte. So geht es darum, dass das Gesetz die Quellen-TKÜ bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr erlaubt. Die Straftaten, deren Planung dieses Überwachungsinstrument erlaubt, seien teilweise „allenfalls dem mittleren Kriminalitätsbereich zuzuschreiben“, so die Beschwerdeschrift. Damit sei kein „herausragendes Interesse an der Strafverfolgung“ zu begründen.

Aufgrund des veränderten Nutzungsverhaltens in der Telekommunikation komme die Quellen-TKÜ dabei einer Online-Durchsuchung nahe. Der Begriff Online-Durchsuchung bezieht sich auf den Zugriff gespeicherter Informationen, die über die laufende Kommunikation hinausgehen. Sie ist durch die Gesetzesnovelle nicht erlaubt worden.

Die FDP-Abgeordneten argumentieren aber, dass bei der heutigen Form der Telekommunikation ständig Synchronisationen mit Cloud-Anbietern stattfinden. „Somit kann es in der Praxis – nicht nur ausnahmsweise – Fälle geben, in denen zwischen der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung faktisch kein Unterschied besteht“, heißt es in der Beschwerde.

Ein erschwerender Aspekt sei, dass die Gesetzesänderung die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Nachrichtendienste bei der Infiltration von IT-Systemen zu unterstützen. „Diese Regelung erschüttert das Vertrauen in TK-Anbieter massiv, auf die jeder angewiesen ist“, so die Pressemitteilung zur Beschwerde.

„Beschränkte Online-Durchsuchung“

Ein weiterer Kernpunkt der Beschwerde bezieht sich auf die sogenannte „Quellen-TKÜ plus“, aus Sicht der FDP ein irreführender Begriff, da es sich eigentlich um eine beschränkte Online-Durchsuchung handle. Die Gesetzesänderung erlaubt den Zugriff auf laufende Kommunikation und zusätzlich auch auf die Kommunikation, die zum Zugriffszeitpunkt bereits abgeschlossen war, aber nach dem der Anordnung des Zugriffs stattgefunden hat.

Eine Online-Durchsuchung ist an besonders hohe Hürden geknüpft, das hat das Bundesverfassungsgericht 2008 durch seine Rechtsprechung zum IT-Grundrecht klargestellt. „Diese Voraussetzungen erfüllt das G10-Gesetz nicht mal annähernd“, so die Pressemitteilung. In der Pressekonferenz sagte der Anwalt Gazeas, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht besonders in diesem Punkt sehr hohe Erfolgsaussichten sieht.

Ausnutzung von Sicherheitslücken

Der dritte Kernaspekt, auf den sich die Beschwerde bezieht, ist eine „Verletzung der Verpflichtung zum Schutz des IT-Grundrechts“. Um Staatstrojaner einzusetzen und IT-Systeme mit Schadsoftware zu infiltrieren, um diese dann auszulesen, werden Sicherheitslücken genutzt.

„Der Staat befindet sich damit in einem Zielkonflikt: Einerseits möchte er diese Sicherheitslücken ausnutzen können, andererseits drohen erhebliche Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Gesellschaft, wenn Sicherheitslücken nicht umgehend geschlossen werden“, erklärt die FDP. Damit verletze der Gesetzgeber seine Schutzpflicht zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Diese Frage sei „das, wo wir juristisch am gespanntesten sein können, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet“, so Rechtsanwalt Gazeas in der Pressekonferenz.

Immer mehr Staatstrojaner-Klagen

Die neue Verfassungsbeschwerde der FDP reiht sich ein in einen Vielzahl von Klagen, über die das Bundesverfassungsgericht zum Einsatz von Staatstrojanern noch entscheiden muss. 2018 hatte die FDP bereits gegen Staatstrojaner in der Strafprozessordnung geklagt.

Auch aus der Zivilgesellschaft stammen einige Klagen. Allein die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) führt mittlerweile acht Verfassungsbeschwerden gegen verschiedene Gesetze auf Bundes- und Länderebene, die Staatstrojaner erlauben.

Nach dem Bundestagsbeschluss im Juni hatten neben der FDP-Fraktion auch Organisationen wie Reporter ohne Grenzen angekündigt, dass sie gegen den Staatstrojaner für die deutschen Geheimdienste vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wollen. Unklar ist, wann das höchste Gericht Deutschlands alle diese Fälle bearbeiten wird. Vermutlich kann das noch Jahre dauern.


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