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„Digitale Brieftasche“: EU-Kommission plant europaweite eID

Fingerabdruck

Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für einen europaweiten digitalen Identitätsnachweis vorgelegt. Eine EU-weit nutzbare eID soll eine Identifikation bei Behörden und Unternehmen erlauben. In der „digitalen Brieftasche“ könnten auch Ausweise wie der Führerschein, Studienabschlüsse oder Zahlungsdaten hinterlegt werden, sagt die EU-Kommission. Nutzer:innen sollen jedoch volle Kontrolle darüber haben, welche Daten aus der eID mit Firmen oder Behörden geteilt werden.

Erstmals angekündigt hatte Kommissionschefin Ursula von der Leyen das Projekt eines EU-weiten Identitätsnachweisen bei einer Rede im September 2020. Es gehe um die Schaffung eines vertrauenswürdigen Systems, mit dem Menschen in Europa viele alltägliche Dinge erledigen könnten, etwa Steuern zahlen oder ein Fahrrad mieten. In ihrem Digitalen Kompass hat die EU-Kommission das Ziel ausgerufen, dass 80 Prozent der EU-Bevölkerung bis 2030 eine eID nutzen soll.

Bisheriger Flickenteppich soll ersetzt werden

Bereits bislang gab es einen europäischen Rechtsrahmen für elektronische Identitäten, die eIDAS-Verordnung. Sie setzt einen gemeinsamen Standard für elektronische Identifizierung, allerdings haben nur 19 von 27 EU-Staaten Systeme auf dieser Basis eingeführt, die nicht alle miteinander kompatibel sind. In Deutschland gibt es etwa den digitalen Personalausweis, dieser funktioniert aber nur hierzulande. Die neue EU-Verordnung soll den Flickenteppich nationaler eIDs durch eine europaweite Lösung ersetzen.

Jedes Land soll verpflichtet werden, einen EU-weit kompatiblen digitalen Identitätsnachweis zu schaffen. Entwickelt werden könne das System dabei sowohl direkt vom Staat als auch von privaten Anbietern, die dafür die Zustimmung eines EU-Landes haben. Eine solche quasi-offizielle, aber von Privaten entwickelte elektronische Identität sorgte zuletzt in der Schweiz für erhebliche Kritik und wurde daraufhin in einem Referendum gekippt.

Wie der EU-weite Standard für die eID technisch aussehen soll, lässt die EU-Kommission vorerst offen. Bis September 2022 möchte sie gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten die Architektur des EU-weiten Systems, Standards und Umsetzungsempfehlungen erarbeiten. Für das Log-in in die eID sollen auch biometrische Merkmale genutzt werden, etwa Fingerabdrücke und Retina-Scans.

Um Risiken für die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer:innen zu schmälern, müsse die europaweite eID gewisse Mindeststandards erfüllen, sagt Jan Penfrat, Senior Policy Advisor bei European Digital Rights (EDRi). Dazu zähle etwa, dass die Nutzung vollkommen freiwillig bleiben müsse und das System die Prinzipien der Datenminimierung und des Privacy by Design und by Default respektieren müsse. Auch müsse in dem System freie, quelloffene Software zum Einsatz kommen, um vertrauenswürdig zu sein.


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