Facebook hat Donald Trump mindestens bis zum Jahr 2023 gesperrt, beim für ihn wichtigeren Dienst Twitter ist der amerikanische Ex-Präsident für immer ausgeschlossen. Die New York Times hat nun in einer Datenanalyse untersucht, wie Donald Trump vor und nach seiner Sperre in den sozialen Medien seine Botschaften durchbringt.
Dabei kam heraus, dass Trump nach der Sperre deutlich weniger Statements veröffentlicht hat, dass diese deutlich weniger Durchschlagskraft in den sozialen Medien haben, aber dass manche Botschaften über andere Accounts, die ihn zitieren, immer noch eine ähnlich große Reichweite in sozialen Medien erreichen können wie früher.
Fox News und Breitbart als Verstärker
Die New York Times untersuchte für die Analyse etwa 1.600 Social-Media-Postings von Trump zwischen dem 1. September 2020 und dem 8. Januar 2021, dem Tag, an dem Trump von den Plattformen verbannt wurde. Nach dieser Zeit wurden schriftliche Erklärungen auf seiner Webseite, seiner Kampagnenseite und den Newslettern daraufhin untersucht, ob diese Aussagen in sozialen Medien weitergeleitet und -verbreitet wurden. Im Artikel heißt es:
Vor der Verbannung generierte ein Social-Media-Beitrag ein durchschnittliches Engagement von 272.000 Likes und Shares. Nach der Sperre sank dieser Wert auf 36.000 Likes und Shares. Dennoch erreichten 11 seiner 89 Aussagen nach dem Verbot so viele Likes oder Shares wie der durchschnittliche Beitrag vor dem Verbot, wenn nicht sogar mehr.
Seit Trump keinen Social-Media-Accounts mehr hat, übernehmen andere Konten die Aufgabe, seine Botschaften zu verbreiten. In manchen Fällen können das rechte Medien wie Fox News oder Breitbart im Zusammenspiel mit anderen rechten Accounts sein, in anderen Fällen werden seine Botschaften von rechten wie linken Accounts in die sozialen Medien getragen.
Insgesamt ist also das Deplatforming durchaus wirksam, hat aber Trump nicht völlig die Reichweite genommen. Eine anhaltend große Verbreitung dürften vor allem jene schaffen, die wie Trump eine hohe Prominenz, Relevanz und eine große Unterstützerschaft in sozialen Medien haben.
Umstrittenes Mittel
Deplatforming ist umstritten, weil es den großen sozialen Netzwerken viel Macht darüber gibt, wer in der Öffentlichkeit sichtbar ist und wer nicht. Konzernentscheidungen zur Sperrung von Accounts sind von der Öffentlichkeit nicht kontrolliert. Sie werden umso problematischer, je größer, wichtiger und damit unverzichtbarer eine Plattform oder ein Service für die Kommunikation ist. Führende Politiker wie Kanzlerin Angela Merkel und EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatten das Deplatforming Trumps als Einschränkung der Meinungsfreiheit kritisiert.
Bislang gibt es keine Einspruchsmöglichkeit bei einer unabhängigen Stelle gegen solche Sperrungen, die ja immer auch fehlerhaft sein können. Facebook hat allerdings mit dem Oversight Board zumindest eine Art oberstes Schiedsgericht geschaffen, das bei Einsprüchen gegen Kontensperren einen nicht-bindenden Schiedsspruch abgeben kann. Das geschah auch im Fall von Trump. Das geplante Digitale-Dienste-Gesetz der EU soll den Plattformen klare Beschwerdewege auch gesetzlich vorschreiben.
Die oft rassistischen, hetzerischer und inhaltlich falschen Botschaften von Trump haben genügend Anlass geboten, die eine Sperrung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen rechtfertigen. Trump war vor seiner Sperrung von diesen Regeln ausgenommen und wurde damit anders behandelt als gewöhnliche Nutzer:innen.
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