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Urteil zu Online-Abos: Kündigung muss ohne Login möglich sein

Auf der Streaming-Webseite Wow konnten Abonnent:innen erst nach Anmeldung kündigen. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat das Landgericht München nun entschieden: Kündigungen von Online-Abonnements müssen auch ohne Passworteingabe möglich sein.

Oft gestaltet sich die Kündigung eines Abonnements schwieriger als dessen Aufnahme. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Scott Graham

Online-Kündigungen müssen auch ohne Anmeldung auf einer Webseite möglich sein. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Sky Deutschland entschieden.

Zuvor kritisierte der VZBV den Kündigungsprozess auf Wow, ein Streaming-Dienstleister von Sky. Dieser sei undurchsichtig und für Verbraucher:innen schwer nachvollziehbar. Der Kündigungsbutton auf der Internetseite führte die Nutzer:innen zu einer Anmeldeseite, auf der sie sich per E-Mail und Passwort einloggen mussten. Ramona Pop, Vorständin beim VZBV, nannte das „eine unnötige und rechtswidrige Hürde“, die eine Kündigung erschwere.

Das Gericht argumentiert in seinem Urteil: Allein die Angabe des Namens und weiterer Identifizierungsmerkmale wie Anschrift und Geburtsdatum müssen reichen, um sich für die Kündigung auszuweisen. Pop begrüßt die Entscheidung des Landgerichts. Es sei gut, dass das Gericht die Bedeutung des Kündigungsbuttons mit dem Urteil stärkt.

Mehr Rechte für Kund:innen

Seit Juli 2022 besteht mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge die Verpflichtung für Unternehmen, einen deutlich sichtbaren Kündigungsbutton auf ihrer Webseite einzurichten. Dies betrifft alle Anbieter:innen, die ihre Dienstleistungen über Online-Verträge verkaufen. Denn während der Abschluss eines Vertrages mit nur einem Klick erfolgen kann, gestaltet sich die Kündigung häufig deutlich komplizierter.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Unternehmen haben, die ähnliche Geschäftspraktiken anwenden. Denn nicht alle Dienstleister:innen halten sich an das neue Gesetz. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht: Sky hat Berufung eingelegt.

Laut einer Untersuchung des VZBV vom Juni 2023 sind selbst ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes offensichtliche Mängel bei der Umsetzung der Regelung festzustellen. Trotz klar definierter Vorgaben, wie ein Kündigungsbutton installiert werden muss, verfügen weniger als die Hälfte der überprüften Webseiten über einen Button, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


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