Google sammelt durch verschiedenste Dienste Daten und kann so detaillierte Profile über seine Nutzer*innen erstellen. Diese brauchen bessere Wahlmöglichkeiten, was mit ihren Daten geschieht, sagt das Bundeskartellamt.
Das Bundeskartellamt hat Google abgemahnt. Der Konzern müsse seinen Kund*innen bessere Wahlmöglichkeiten darüber geben, wie ihre Daten verarbeitet werden. Die aktuellen Konditionen zur Datenverarbeitung sehen vor, dass Google Daten aus verschiedensten seiner Dienste sammeln und so detaillierte Nutzerprofile anlegen kann.
„Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Laut dem Bundeskartellamt seien die bisher angebotenen Wahlmöglichkeiten zu intransparent, zu pauschal und teils gar nicht vorhanden. Damit verstoße Google gegen die deutschen Vorschriften für Digitalkonzerne.
Nutzende müssen Verknüpfung von Daten ablehnen können
In Zukunft soll Google Nutzer*innen die Wahl ermöglichen, dass ihre Daten nur für den jeweils genutzten Dienst verarbeitet werden. Eine dienstübergreifende Datenverarbeitung abzulehnen, darf dabei nicht schwieriger sein, als ihr zuzustimmen. Auch müssen Nutzer*innen entscheiden können, zu welchen Zwecken ihre Daten genutzt werden dürfen. Eine „anlasslos und präventiv erfolgende flächendeckende dienstübergreifende Vorratsdatenverarbeitung“, bei der es keine Wahlmöglichkeiten gibt, sei generell unzulässig.
Die Abmahnung ist nur ein Zwischenschritt, das Verfahren läuft noch weiter. Wenn Google nicht nachbessert, kann das Bundeskartellamt unzulässiges Verhalten des Konzerns verpflichtend verbieten. Eine endgültige Entscheidung erwartet die Behörde im Laufe des Jahres.
Google hat überragende marktübergreifende Bedeutung
Das Bundeskartellamt stützt sich bei seinem Verfahren auf das deutsche Wettbewerbsrecht. Bereits im Dezember 2021 hat die Behörde festgestellt, dass Google eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ hat. Das ermöglicht es, verstärkt gegen Wettbewerbsverzerrungen durch den Konzern vorzugehen.
Einige Dienste Googles dürften in Zukunft auch unter den Digital Markets Act (DMA) der EU fallen, der bis zum März 2024 schrittweise in Kraft treten wird. Auch der DMA reguliert dienstübergreifende Datenverarbeitung. Das Bundeskartellamt stehe mit der Europäischen Kommission im Austausch darüber, wer in Zukunft zuständig sei, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde.
Update vom 11.01.2023 um 17:26
Google hat zur Entscheidung des Bundeskartellamts folgendes Statement abgegeben:
Unser Ziel ist es stets, Produkte anzubieten, bei denen die Nutzer:innen an erster Stelle stehen und die die Anforderungen der Aufsichtsbehörden erfüllen. Unserer Verantwortung kommen wir unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Dienste kontinuierlich anpassen. Wir werden uns weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt austauschen und versuchen, die Bedenken auszuräumen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
0 Commentaires